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Pressemeldung
Nr. 264 / 2008
01. October 2008 : »40 Jahre Parteiengesetz« - Rechtswissenschaftler der Universität Osnabrück lud zu Symposium im Bundestag
Vor 40 Jahren entstand das bundesdeutsche Parteiengesetz. Dieses Jubiläum war vor kurzem Anlass für ein Symposium im Deutschen Bundestag in Berlin. Es wurde vom Institut für Kommunalrecht der Universität Osnabrück im Rahmen des Forschungsprojekts »Entwicklungen und Entwicklungsperspektiven des Parteienrechts« unter der Leitung von Prof. Dr. Jörn Ipsen, Direktor des Instituts für Kommunalrecht und Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, durchgeführt. Dabei kamen rund 50 Expertinnen und Experten zusammen.
Vor 40 Jahren entstand das bundesdeutsche Parteiengesetz. Dieses Jubiläum war vor kurzem Anlass für ein Symposium im Deutschen Bundestag in Berlin. Es wurde vom Institut für Kommunalrecht der Universität Osnabrück im Rahmen des Forschungsprojekts »Entwicklungen und Entwicklungsperspektiven des Parteienrechts« unter der Leitung von Prof. Dr. Jörn Ipsen, Direktor des Instituts für Kommunalrecht und Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, durchgeführt. Dabei kamen rund 50 Expertinnen und Experten zusammen.
Im Mai bereits war die erste zusammenhängende rechtswissenschaftliche Kommentierung des für den politischen Prozess bedeutenden Gesetzes unter Federführung von Prof. Ipsen erschienen. Nun bot das Symposium die Gelegenheit für Rechts- und Politikwissenschaftler aus Forschung sowie Bundestags- und Ministerialverwaltung, die parteienrechtlichen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte zu resümieren und aktuelle Probleme eingehend zu diskutieren.
Nach einem Grußwort des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, referierte Prof. Dr. Hans-Hugo Klein, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Parteienrecht, das die Entwicklung des Parteiengesetzes maßgeblich beeinflusst hat. Im Anschluss behandelte Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer) Grundfragen der Parteienfinanzierung, einer besonders kontroversen Thematik, die für eine Vielzahl der Novellen des Parteiengesetzes in den vergangenen vier Jahrzehnten verantwortlich war.
Es folgte ein Vortrag von Prof. Dr. Martin Morlok (Universität Düsseldorf), der sich den verschiedenen Handlungsfeldern politischer Parteien widmete. Im Anschluss befasste sich Prof. Dr. Uwe Volkmann (Universität Mainz) in seinem Referat mit der Problematik des Spannungsfeldes von verfassungsrechtlichem Anspruch und politischer Wirklichkeit, innerhalb dessen sich die politischen Parteien bewegen.
Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion, an der hochrangige Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien teilnahmen. Es debattierten Alexander Bär, Finanzbeauftragter der CDU, Joachim Stamminger, Leiter Finanzen und Dienstleistungen der CSU, Dr. Barbara Hendricks, Bundesschatzmeisterin der SPD, Walter Eschweiler, Bevollmächtigter des Bundesschatzmeisters der FDP, Dr. Karl Holluba, Bundesschatzmeister Die Linke, und Dietmar Strehl, Bundesschatzmeister von Bündnis ’90/Die Grünen, mit dem kritischen Fachpublikum. Thema war die Bedeutung und Handhabung des Parteiengesetzes in der täglichen Praxis der politischen Parteien, wobei insbesondere die Bereiche der Parteienfinanzierung und der Rechenschaftslegung im Mittelpunkt des Interesses lagen.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Jörn Ipsen, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
Institut für Kommunalrecht,
Martinistraße 12, D-49069 Osnabrück,
Telefon: +49 541 969 6169, Fax. +49 541 969 6170,
instkr@uni-osnabrueck.de
