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Pressemeldung

Nr. 341 / 2008

08. December 2008 : Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen?“ - IV. Verfassungsrechtlicher Moot Court an der Uni Osnabrück

Kann der Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten werden? Gibt es ein »Recht auf Rausch« oder wo verlaufen die Grenzen der Allgemeinen Handlungsfreiheit? Kann diese Handlungsfreiheit aus Gründen des Jugendschutzes und der Gewaltprävention eingeschränkt werden? Diese und weitere Fragen sind in dem Verfassungsrechtlichen Moot Court zu beantworten, der im Wintersemester zum vierten Mal an der Universität Osnabrück stattfindet.

Kann der Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten werden? Gibt es ein »Recht auf Rausch« oder wo verlaufen die Grenzen der Allgemeinen Handlungsfreiheit? Kann diese Handlungsfreiheit aus Gründen des Jugendschutzes und der Gewaltprävention eingeschränkt werden? Diese und weitere Fragen sind in dem Verfassungsrechtlichen Moot Court zu beantworten, der im Wintersemester zum vierten Mal an der Universität Osnabrück stattfindet.

Zu Grunde liegt dem uni-internen Wettbewerb ein fiktiver Fall aus dem Verfassungsrecht, der in einer simulierten Gerichtsverhandlung vor dem »Bundesverfassungsgericht« ausgetragen wird. Die Teilnehmer sind Studierende des dritten Fachsemesters, die in Teams von vier bzw. fünf Personen auf der Seite des Landes Niedersachsen und des Beschwerdeführers gegeneinander antreten. Der Wettbewerb wird ausgerichtet vom Lehrstuhl von Prof. Dr. Oliver Dörr.

In dem zu verhandelnden Fall, der am Anfang des Semesters ausgegeben wurde, geht es um die Frage, ob das Verbot, ein anlässlich des Ossensamstags und ähnlicher Großveranstaltungen erlassenes allgemeines Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Niedersachsen mit den Grundrechten zu vereinbaren ist. In einem Zeitraum von fünf Wochen erarbeiteten fünf studentische Teams den Fall in Form mündlicher Plädoyers, wobei sie von je einem Mitarbeiter des Fachbereichs betreut wurden. »Ziel des Moot Courts ist es, sich mit einem aktuellen juristischen Thema auseinanderzusetzen und dabei die Fähigkeit zu trainieren, tatsächliche Sachverhalte und rechtliche Fragen von zwei unterschiedlichen Seiten zu beleuchten. Bei der Erarbeitung der mündlichen Vorträge lernen die Teilnehmer, juristische Argumente taktisch und rhetorisch geschickt für ihre Partei einzusetzen«, so Dörr. Dabei werden sie durch Fragen von der Richterbank, die mit »echten« Richtern, Rechtsanwälten und Verwaltungsbeamten besetzt ist, unterbrochen.

Es ist ein beträchtlicher Aufwand, im Wettbewerb inhaltlich wie formal eine gute Präsentation abzuliefern. Die Teilnehmer gehören zu den besonders interessierten und vor allem engagierten Studierenden ihres Jahrgangs.

In der Vorrunde, die am Donnerstag, 11. Dezember, ab 14.30 Uhr stattfinden wird, nehmen alle fünf Teams teil. Dort werden die beiden besten Teams ermittelt, die dann am darauf folgenden Tag um 10 Uhr im Zimeliensaal (Alte Münze 16/Kamp) gegeneinander antreten. Prämiert wird das beste Team und der beste Redner bzw. die beste Rednerin. Den Gewinnern winken Praktikumsplätze in renommierten Anwaltskanzleien in Düsseldorf und Berlin, beim Bundesverband der Deutschen Industrie und im Landeswirtschaftsministerium in Hannover. Unterstützt wird der Wettbewerb durch HengelerMueller Rechtsanwälte, Düsseldorf.

Weitere Informationen

Dipl.-Jur. Anita Schmitz, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
Katharinenstraße 24, D-49069 Osnabrück,
Tel. +49 541 969 6048 Fax +49 541 969 6049,
anita.schmitz@uni-osnabrueck.de