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Pressemeldung
Nr. 289 / 2010
11. October 2010 : Das neue Kommunalverfassungsrecht - Uni Osnabrück: Institut für Kommunalrecht lädt zu 21. Bad Iburger Gesprächen ein
Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird der Niedersächsische Landtag über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines »Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes« entscheiden. Die 21. Bad Iburger Gespräche, die am 13. Oktober in den Räumen des Instituts für Europäische Rechtswissenschaft der Universität Osnabrück stattfinden, werden ganz im Zeichen dieses Gesetzesvorhabens stehen, das in seiner Bedeutung den großen Reformen des Kommunalrechts an die Seite zu stellen ist.
Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird der Niedersächsische Landtag über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines »Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes« entscheiden. Mit dem Kommunalverfassungsgesetz werden die Niedersächsische Gemeindeordnung, die Niedersächsische Landkreisordnung und das Regionsgesetz Hannover sowie andere Rechtsvorschriften zusammengefasst. Nach Verkündung des Gesetzes soll es mit dem Beginn der neuen Wahlperiode am 1. November 2011 in Kraft treten. Die 21. Bad Iburger Gespräche, die am 13. Oktober in den Räumen des Instituts für Europäische Rechtswissenschaft der Universität Osnabrück stattfinden, werden ganz im Zeichen dieses Gesetzesvorhabens stehen, das in seiner Bedeutung den großen Reformen des Kommunalrechts an die Seite zu stellen ist.
Dem Veranstalter, Professor Dr. Jörn Ipsen, ist es gelungen, zu dem Thema ausgewiesene Vertreter des Staates, der Kommunen und der Wissenschaft als Referenten zu gewinnen. Zunächst wird der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport Uwe Schünemann (Hannover) das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz vorstellen. Zu seinem Vortrag werden aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände Dr. Hubert Meyer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages (Hannover), Heiger Scholz, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (Hannover) und Rainer Timmermann, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (Hannover), Stellung nehmen. Anschließend wird Honorarprofessor Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages (Berlin), über die rechtlichen Grundlagen und praktischen Erfahrungen bei der Direktwahl von Hauptverwaltungsbeamten berichten. Den Abschluss der Tagung bildet ein Expertengespräch zu den Detailfragen des neuen Gesetzes, an dem Beigeordneter a.D. Heinrich Albers (Sarstedt), Honorarprofessor Dr. Joachim Erdmann (Hannover), Rechtsanwalt apl. Professor Dr. Thorsten Koch (Osnabrück), Professorin Dr. Katrin Stein (Wiesbaden) und Kreisrat Dr. Winfried Wilkens (Osnabrück) unter Leitung von Professor Dr. Jörn Ipsen (Osnabrück) teilnehmen werden.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Jörn Ipsen, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Institut für Kommunalrecht
Martinistraße 12, D-49069 Osnabrück
Tel. +49 541 969 6169, Fax. +49 541 969 6170
instkr@uni-osnabrueck.de
