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Pressemeldung

Nr. 217 / 2009

16. June 2009 : Interessante strafrechtliche Fragestellungen - Uni Osnabrück: Zwei Antrittsvorlesungen im Fachbereich Rechtswissenschaften

Am Freitag, 26. Juni, finden an der Universität Osnabrück zwei rechtswissenschaftliche Antrittsvorlesungen statt. Unter dem Titel »Von der Sachbeschädigung zur Bestechlichkeit – Eine Straftat macht Karriere« wird zunächst Prof. Dr. Ralf Krack sprechen. Anschließend befasst sich Prof. Dr. Arndt Sinn mit dem Thema »Mehrfache Strafverfolgung im europäischen Rechtsraum – Perspektiven zur Lösung von Kompetenzkonflikten«. Die interessierte Öffentlichkeit ist zu der Veranstaltung um 16 Uhr im Hörsaalgebäude, Kolpingstraße 7, in Raum 01/E01-E02 mit anschließendem Sektempfang herzlich eingeladen.

Am Freitag, 26. Juni, finden an der Universität Osnabrück zwei rechtswissenschaftliche Antrittsvorlesungen statt. Unter dem Titel »Von der Sachbeschädigung zur Bestechlichkeit – Eine Straftat macht Karriere« wird zunächst Prof. Dr. Ralf Krack sprechen. Anschließend befasst sich Prof. Dr. Arndt Sinn mit dem Thema »Mehrfache Strafverfolgung im europäischen Rechtsraum – Perspektiven zur Lösung von Kompetenzkonflikten«. Die interessierte Öffentlichkeit ist zu der Veranstaltung um 16 Uhr im Hörsaalgebäude, Kolpingstraße 7, in Raum 01/E01-E02 mit anschließendem Sektempfang herzlich eingeladen.

Prof. Krack, der die Professur für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht inne hat, wurde 1966 in Cuxhaven geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und promovierte zu »List als Straftatbestandsmerkmal: zugleich ein Beitrag zu Täuschung und Irrtum beim Betrug«. Nach dem Zweiten Staatsexamen 1995 folgte 2001 die Habilitation. Seit Oktober 2007 ist er, nach fünf Jahren an der Universität Kiel, an der Universität Osnabrück tätig. Prof. Krack zu seinem Vortrag: »Anlass für die Themenstellung war ein Vorfall in der PKW-Produktion: Mitarbeiter der Endkontrolle haben PKW vorsätzlich beschädigt, zum Beispiel durch das Zerkratzen von Lack, und sind dafür von solchen Firmen bezahlt worden, die mit den Nacharbeiten beaufragt wurden. Derartige Fälle können bislang nur als Sachbeschädigung und Anstiftung dazu erfasst werden. Es gibt jedoch Überlegungen, solche Konstellationen durch die Erweiterung der Strafbarkeit für Bestechlichkeit zu erfassen. Ob das sinnvoll ist, wird Gegenstand meiner Antrittsvorlesung sein.«

Prof. Sinn, Inhaber der Professur für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht sowie Strafrechtsvergleichung, wurde 1971 in Greiz geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Leipzig und dem 1999 absolvierten Zweiten Staatsexamen folgte 2000 die Promotion an der Justus-Liebig-Universität Gießen zum Thema »Die Nötigung im System des heutigen Strafrechts«. In seiner Habilitationsschrift befasste er sich mit der »Straffreistellung aufgrund von Drittverhalten: Zurechnung und Freistellung durch Macht«. Nach einem Ruf an die Europa-Universität Viadrina lehrt und forscht er seit April 2008 an der Universität Osnabrück. Zu seinem Vortrag: Hat ein mit Strafe bedrohter Sachverhalt Anknüpfungspunkte in mehren Staaten, so können gegen die Person parallel laufende Ermittlungsverfahren geführt werden, ohne dass bereits in diesem Stadium entschieden werden könnte, wer die Letztverfolgungskompetenz inne haben soll. Es kann also zur Mehrfachverfolgungen einer Person aufgrund ein und derselben Straftat in verschiedenen Staaten kommen. Gegenwärtig wird auch auf der Ebene der Europäischen Union nach Auswegen aus diesen Situationen gesucht. »Ich werde in meinem Vortrag Möglichkeiten zur Vermeidung von Mehrfachverfolgungen im europäischen Rechtsraum vorstellen«, so Prof. Sinn.

Weitere Informationen

Dekan Prof. Dr. Oliver Dörr, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
Heger-Tor-Wall 14, D-49069 Osnabrück,
Tel.: +49 541 969 6051, Fax: +49 541 969 6049,
dekanat@jura.uni-osnabrueck.de