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Arbeiten während des Studiums in Deutschland
Erlaubte Arbeitsstunden
Weitere Informationen
Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Erwerbstätigkeit
Ausländische Studierende, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kommen und eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken besitzen, sowie Studierende aus den neuen EU-Ländern (Beitritt seit 2007), dürfen in der Regel 120 ganze oder 240 halbe Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten.
Studierende aus EU/EWR-Ländern können im gleichen Umfang arbeiten wie deutsche Studierende, und zwar bis zu 20 Stunden pro Woche. Sie können sich auch selbstständig machen.
Jobsuche
Zahlreiche Jobs für Studierende werden online über das Schwarze Brett der Uni angeboten.
Eine weitere Anlaufstelle ist die JOB-Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
