ENGLISCH Hauptinhalt
ENGLISH TOPCONTENT
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten
bis zu gewissen Höchstsätzen.
Ansprechpartnerin
Beate Teutloff
Tel.: +49 541 969-4126
Fax: +49 541 969-4495
beate.teutloff@uni-osnabrueck.de
Raum: 19/E08
Akademisches Auslandsamt
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
