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Hochschulpakt 2020

Birgit Brüggemann

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Um den Bedarf an akademischer Ausbildung zu sichern, haben Bund und Länder im Dezember 2006 den Hochschulpakt I geschlossen, im Zuge dessen der Bund ab dem Wintersemester 2007/2008 stufenweise rund 565 Mio. Euro bereitgestellt hat, um bis 2010 bundesweit 90.000 neue Studienplätze in grundständigen Studiengängen schaffen zu können. In einer zweiten Programmphase (2011 bis 2015) hat der Bund zunächst über fünf Mrd. Euro bereitgestellt, um ausreichend Studienplätze für bundesweit erwartete 275.000 Studienberechtigte zu schaffen.

Da entgegen bisheriger Prognosen die Zahl der Studienanfänger ab dem Studienjahr 2013 nicht rückläufig sein wird, stellt der Bund für die Jahre 2007 bis 2015 - einschließlich der Ausfinazierung der zweiten Programmphase bis 2018 - insgesamt über 10 Milliarden Euro für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger bereit. Die Länder haben sich abermals zur Kofinazierung verpflichtet und werden rund 9 Milliarden Euro bereitstellen. Für die Förderphase ab 2016 werden Bund und Länder die Beratungen 2014 aufnehmen.
 
Für Niedersachsen wurde seinerzeit durch den doppelten Abiturjahrgang der Höhepunkt erwartbarer Studienberechtigter für 2011 prognostiziert. Während bis 2010 gegenüber dem Studienjahr 2005 ein sukzessiver Anstieg um etwa 11.200 zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfängerplätze angestrebt wurde, mussten in Niedersachsen allein 2011 rd. 7.500 zusätzliche Anfängerplätze geschaffen werden. Berücksichtigt wurde  dabei auch die für 2011 infolge der Aussetzung von Wehr- und Ersatzpflicht zusätzlich zu erwartende Nachfrage qualifizierter Studieninteressierter nach Studienplätzen.

Auch für Niedersachsen bedeuten die neuerlichen Prognosen der Kultusministerkonferenz, dass sich die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger in den Jahren 2014 bis 2019 mindestens auf dem Niveau von 2013 halten wird. Zum Wintersemester 2013/2014 wären danach niedersachsenweit rd. 3.440 Studienplätze zusätzlich zu den bereits geplanten 6.170 Plätzen an Universitäten und Hochschulen neu zu schaffen; 2014/2015 wären dies insgesamt 9.508 statt 5.870 und 2015/2016 werden 4.140 mehr als in 2009 noch geplant zu schaffen sein, was einer Steigerung von gut 70% gegenüber dem ursprünglichen Plansoll entspricht. Für die Universität Osnabrück bedeutete dies, dass durchschnittlich jeweils 440 zusätzliche Studienanfängerplätze in den Studienjahren 2014 bis 2016 statt zuvor geplanter 260 vorzuhalten wären. 

Die Universität Osnabrück hat  zum Wintersemester 2011/2012 zusätzlich 522, zum Wintersemester 2012/2013 zusätzlich 434 Studienanfängerplätze bereitgestellt, die gesamtuniversitär betrachtet zu 97% bzw. zu 94% ausgeschöpft wurden.  Zum kommenden Wintersemester werden 446 Studienanfängerplätze zusätzlich bereitgestellt. Den Fächern stehen Mittel für weiteres Lehrpersonal zur Verfügung, wobei der Fokus hier vornehmlich auf die Stärkung des wissenschaftlichen Mittelbaus gelegt wird, um die Qualität der Lehre weiterhin sicherstellen zu können.

Bund und Länder haben sich 2011 mit der Programmlinie "Qualitätspakt Lehre" auf die Erweiterung des Hochschulpaktes II verständigt. Zu deren Umsetzung stellt der Bund bis 2020 rd. 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Der auf Niedersachsen entfallende Anteil der Gesamtförderung beläuft sich auf 8,26%.
Die Universität Osnabrück war in der ersten Antragsrunde des Bund-Länder-Programms erfolgreich: Sie widmet sich als Koordinatorin des Verbundprojektes "eCompetence und Utilities for Learners and Teachers" (eCULT) zusammen mit zehn weiteren niedersächsischen Hochschulen und zwei weiteren Verbundpartnern dem Austausch und der Verbesserung von Kompetenzen im Einsatz von digitalen Lehr- und Lerntechnologien widmen. Gefördert wird das auf 5 Jahre angelegte Projekt mit insgesamt 5,45 Millionen Euro.