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Kapazitätsermittlung

Claudia Wielage

Tel.: +49 541 969-4764
claudia.wielage@uni-osnabrueck.de

Raum: 13/E10
Zentrales Berichtswesen (ZBW)
Neuer Graben 29
49074 Osnabrück

Birgit Brüggemann

Tel.: +49 541 969-4953
Fax: +49 541 969-4969
birgit.brueggemann@uni-osnabrueck.de

Raum: 13/E02
Zentrales Berichtswesen (ZBW)
Neuer Graben 29
49074 Osnabrück

Universitäten und Hochschulen sind verpflichtet und werden jährlich durch entsprechenden Erlass aufgefordert - stichtagsbezogen ihre Aufnahmekapazitäten für Studienanfängerinnen und -anfänger bezogen auf das kommende Studienjahr zu ermitteln und dem zuständigen Ministerium mit Vorschlägen für die Festsetzung von Zulassungszahlen (N.C.) bis zum 1. März eines jeden Jahres (Universitäten) zur Abstimmung vorzulegen.
Unter Berücksichtigung welcher Faktoren Aufnahmekapazitäten studiengangsbezogen zu ermitteln sind, regelt im Einzelnen die Kapazitätsverordnung (KapVO).
Zusammenfassend ergeben sich Aufnahmekapazitäten im Grunde aus dem Einklang zwischen
Lehrangebot (=Stellenpotenzial/Lehrdeputat entsprechend der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) des relevanten haupt- und nebenberuflichen Personals) einerseits und dem Ausbildungsaufwand (=Aufwand für die ordnungsgemäße Ausbildung eines Studierenden in einem Studiengang innerhalb der Regelstudienzeit (Curricularnormwert))
Der Abstimmungsprozess mit dem zuständigen Ministerium mündet im Erlass der jährlichen Zulassungszahlenverordnung durch die die Zulassungszahlen für zulassungsbeschränkte Studiengänge verbindlich festgelegt und publiziert werden.