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Wichtig!

Nicht alle Internationalen müssen sich über uni-assist bewerbenBitte überprüfen Sie zuerst, wo sie sich bewerben müssen!

Bewerbung über uni-assist e.V.

Sie gehören zur Bewerbungsgruppe, die ihre Bewerbungen durch uni-assist e. V. prüfen lassen muss? In diesem Fall reichen Sie Ihre Bewerbung online über uni-assist ein. Bei Ihrer Bewerbung möchten wir Sie mit den Informationen auf dieser Seite unterstützen und stellen Ihnen die einzelnen Schritte der Bewerbung vor. Außerdem finden Sie unten eine Liste von häufigen Fragen, die Ihnen weiterhelfen.

Sie bewerben sich mit allen Unterlagen, siehe Dokumente sammeln, über My assist. Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie Informationen zum gewünschten Studiengang an und laden die geforderten Dokumente hoch.

Auf den Seiten von uni-assist finden Sie ein Tutorial zum Anlegen Ihrer Bewerbung.


Bevor Sie Ihre Bewerbung online einreichen, sammeln Sie alle relevanten Bewerbungsdokumente. Beim assist-Verfahren handelt es sich um ein reines Onlineverfahren. Ihre Dokumente müssen Sie lediglich digital hochladen.

Alle bewerbungsrelevanten Zeugnisse müssen vollständig eingereicht werden. Das bedeutet, es müssen Urkunden sowie Noten- und Fächerübersichten, Zeugnis-Anhänge sowie Vorder- und Rückseiten, bei doppelseitigem Druck, hochgeladen werden. Alle Bestandteile der einzelnen Bildungsnachweise müssen vorhanden sein. Beachten Sie bitte, ob für Ihre Bewerbung länder- oder zeugnisspezifische Vorgaben gelten, die Sie bei der Einreichung beachten müssen.

Laden Sie alle zulassungsrelevanten Sprachnachweise  hoch. Bitte informieren Sie sich anhand der jeweiligen Zugangsordnung  über die fachlichen und sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.Zugangsvoraussetzungen. Entnehmen Sie der Zugangsordnung auch, ob in Ihrem gewünschten Studiengang besondere Unterlagen oder die Erfüllung weiterer Zugangsvoraussetzungen gefordert werden (beispielweise Eignungsprüfung).

Fremdsprachige Dokumente müssen von beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche oder Englische übersetzt sein. Bitte laden Sie, zusätzlich zur Übersetzung, die originalsprachigen Nachweise hoch.

Für den Bachelor- und Masterstudiengang Cognitive Science steht ein zusätzliches Zulassungsformular zur Verfügung. Füllen Sie es aus und laden es ebenfalls auf My assist hoch.

Wollen Sie sich für einen künstlerischen oder musischen Studiengang bewerben, denken Sie daran sich zur Eignungsprüfung  anzumelden.

Kommen Ihre Zeugnisse aus China, Indien  oder Vietnam, laden Sie bitte das APS-Zertifikat mit hoch.

Die Bearbeitung einer Bewerbung bei uni-assist kostet innerhalb eines Semesters für den ersten Studienwunsch 75 Euro und 30 Euro für jeden weiteren Studienwunsch. Ihre Bewerbung wird erst von uni-assist bearbeitet, nachdem das Entgelt eingezahlt wurde. Informationen zu Zahlungsoptionen  finden Sie auf den Seiten von uni-assist.

Ein Videotutorial zu Kosten und Zahlungsoptionen finden Sie auf den Seiten von uni-assist.

Uni-assist wird Ihre Bewerbungsunterlagen für die Universität vorprüfen und Ihnen das Prüfergebnis in einem Prüfbericht mitteilen. Sind alle Unterlagen vollständig und erfüllen Sie formal die Voraussetzungen, leitet uni-assist die Bewerbung an die Universität Osnabrück weiter.

Bei dem positiven Prüfbericht handelt es sich nicht um eine Zulassung! Das Zulassungsverfahren  erfolgt erst innerhalb der Universität. Verläuft es positiv, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid  von der Universität.

Entsprechen Ihre Unterlagen noch nicht den formalen Zugangskriterien, werden Sie ebenfalls von uni-assist informiert. Für ein Studium an unserer Universität oder das Aufnahmeverfahren am Studienkolleg müssten Sie sich dann im nächsten Jahr/Semester erneut bewerben.

Erhalten Sie von uni-assist einen positiven Prüfbericht und wird Ihre Bewerbung an die Universität Osnabrück weitergeleiten, können Sie den Prüfbericht für sich nutzen. Bitte lesen Sie, wie der Prüfbericht hilfreich für Sie sein könnte.

  • Visum: Mit einem positiven Prüfergebnis von uni-assist können Sie, noch vor Erhalt einer Zulassung, ein Studienbewerber-Visum beantragen, das Sie in Osnabrück in einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken umwandeln lassen können. Bitte beachten Sie, dass einige deutsche Konsulate und Botschaften keine Studienbewerber-Visa erteilen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen deutschen Konsulat bzw. der Botschaft.
  • Wohnen: Haben Sie den Prüfbericht erhalten, können Sie sich beim Studierendenwerk um einen Wohnheimplatz bemühen. Die Wartelisten für Wohnanlagen sind lang. Daher die Empfehlung, sich so früh wie möglich auf die Warteliste setzen zu lassen. Sie gehen damit zunächst keine finanzielle Verpflichtung ein. Auf den Seiten des International Office finden Sie weitere Informationen zum Thema Wohnen .

Wie lange dauert die Prüfung meiner Bewerbung bei uni-assist?

Die Prüfung kann bis zu acht Wochen dauern. Daher ist die Empfehlung, sich frühzeitig zu bewerben.

Kann ich fehlende Dokumente bei uni-assist nachreichen?

Ja. Informationen zur Nachreichung von Dokumenten, finden Sie auf den Seiten von uni-assist.

Ich habe meinen Bachelor noch nicht abgeschlossen, kann ich mich trotzdem für den Master bewerben? Kann ich mich mit einem vorläufigen Bachelorzeugnis bewerben?

Die Zulassung für einen Masterstudiengang ist unter bestimmten Voraussetzungen auch dann möglich, wenn der erste Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, aber zu erwarten ist, dass der Abschluss im Laufe des ersten Mastersemesters erzielt wird.

Uni-assist hat meine Bewerbung bereits an die Universität weitergeleitet. Was passiert als nächstes?

Hat uni-assist Ihre Bewerbung an die Universität weitergeleitet, findet dort das Zulassungsverfahren statt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies einige Wochen dauern kann. Auf unsere Seite „Wie werden die Studienplätze an ausländische Studierende vergeben?“ Können Sie sich genauer informieren, wie das Verfahren für die Bachelor- und Masterstudiengänge im internationalen Bereich abläuft.

Warum kann ich meinen Studiengang nicht bei uni-assist finden?

Dafür gibt es meist drei Gründe.

  • Erstens: Das Bewerbungsverfahren hat noch nicht begonnen. Solange die Universität Osnabrück das Bewerbungsverfahren nicht freigibt, können Sie den Studiengang nicht auswählen.
  • Zweitens: Sie müssen die Suchkriterien anders angeben. Gehen sie folgendermaßen vor - Stellen Sie das gewünschte Semester ein, wählen Sie unter Hochschule die Universität Osnabrück aus, wählen Sie den Abschluss aus, klicken sie auf „suchen“ und wählen aus der Liste den passenden Studiengang.
  • Drittens: Haben Sie die richtige Universität ausgewählt? In Osnabrück gibt es zwei Hochschulen. Achten Sie darauf unter Hochschule die Universität Osnabrück einzustellen.

Welche Sprachvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Alle information hierzu finden Sie auf unser Seite Sprachkenntnisse

Kann ich mich auch mit einem B2-Deutschzertifikat bewerben?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein anerkanntes C1-Deutsch-Zertifikat besitzen, können Sie sich mit einem B2-Zertifikat bewerben. Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, werden Sie zum Studium zugelassen. Für die Immatrikulation müssen Sie jedoch ein C1-Zertifikat einreichen. Bitte lesen Sie auch die Information zu anerkannten Deutschnachweisen.

Die Universität Osnabrück bietet auch englischsprachige Masterstudiengänge an, für die Sie keine Deutschkentnisse nachweisen müssen.

Bietet die Universität Osnabrück englischsprachige Studiengänge an?

Die Universität Osnabrück bietet eine Reihe englischsprachiger Masterstudiengänge an, für die keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt werden.

Für den Bachelor of Science Cognitive Science müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen.

Für alle anderen Bachelorstudiengänge und das Jurastudium müssen Sie sich mindestens mit einem B2-Deutschzertifikat bewerben. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Information zu anerkannten Deutschnachweisen.

Welche Zertifikate für Englisch und weitere Fremdsprachen werden anerkannt?

Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite „Sprachnachweise Fremdsprachen

Welche Fremdsprachenkenntnisse und welche Deutschkenntnisse Sie für Ihren Wunschstudiengang nachweisen müssen, finden Sie in der jeweiligen Zugangsordnung

Ich habe ein englischsprachiges Studium absolviert. Benötige ich trotzdem ein Englischzertifikat?

In den meisten Fällen ist der Abschluss eines englischsprachigen Studiums ausreichend für den Nachweis der Englischkenntnisse. Bitte lesen Sie genaueres dazu in der jeweiligen Zugangsordnung  ihres Wunschstudiengangs.

Beachten Sie, dass Sie einen Nachweis einreichen müssen, der belegt, dass Englisch die Unterrichtssprache war. Meist geht dies aus dem Transcript of Records oder dem Diploma Supplement hervor. 

Meine Originalzeugnisse sind auf Englisch/Deutsch ausgestellt. Muss ich sie trotzdem übersetzen lassen?

In diesem Fall ist keine Übersetzung nötig.

Qualifiziert mich mein Bachelorabschluss für meinen gewünschten Masterstudiengang?

Diese Frage kann nicht vorab beantwortet werden. Bewerbungen für Masterstudiengänge werden nach formeller Vorprüfung durch uni-assist und das Studierendensekretariat durch die jeweils zuständige Auswahlkommission der Fachbereiche auf Vorliegen der fachlichen Zugangsvoraussetzungen hin überprüft.

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Prozess mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Sobald die Entscheidung der Auswahlkommission vorliegt, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid oder einen Ausschluss- bzw. Ablehnungsbescheid.

Ist meine Note ausreichend für meinen Wunschstudiengang?

An der Universität Osnabrück gibt es sowohl zulassungsbeschränkte als auch zulassungsfreie Studiengänge im Bachelor- und im Masterbereich.

Zulassungsfrei bedeutet, dass die Note für die Studienplatzvergabe nicht relevant ist. Erfüllen Sie alle formal Kriterien, erhalten Sie einen Studienplatz.

Zulassungsbeschränkt bedeutet, dass die Note bei der Studienplatzvergabe, zusätzlich zu den formellen Kriterien, entscheidend ist. In diesem Fall wird eine Rangliste nach Note gebildet. Ein Sonderfall sind die beiden Master Psychologie. Hier werden Punkte vergeben. Bitte lesen Sie mehr dazu in den Zugangsordnungen für die Master Psychologie.

Bitte schauen Sie in unsere Liste zulassungsbeschränkter Studiengänge, um zu prüfen, ob Ihr Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt ist.

Außerdem finden Sie auf unserer Seite „Wie werden die Studienplätze an ausländische Studierende vergeben?“ weiter Informationen zur Studienplatzvergabe.

Wie gebe ich meine „Erklärung darüber, dass eine Masterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung in einer vergleichbaren fachlichen Ausrichtung nicht endgültig nicht bestanden oder bestanden ist und, dass der Prüfungsanspruch nicht verloren wurde“?

Sie müssen keine gesonderte Erklärung abgeben. Die Erklärung wird im Onlinefragebogen bei uni-assist automatisch abgefragt und Sie müssen dort anklicken, dass Sie den Prüfungsanspruch nicht verloren haben.