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Pressemeldung
Nr. 9 / 2000
25. Januar 2000 : Antrittsvorlesung des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Rainer Hüttemann - Experte für Wirtschaftsrecht wird über "Besteuerung der öffentlichen Hand" referieren
Seine Antrittsvorlesung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück hält am Donnerstag, 3. Februar 2000, Prof. Dr. Rainer Hüttemann. Der Wissenschaftler, der zum Wintersemester 1998/99 auf die Professur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht nach Osnabrück berufen wurde, wird in seinem Vortrag "Zur Besteuerung der öffentlichen Hand" referieren. Die Vorlesung findet im Uni-Gebäude am Heger-Tor-Wall 14, Hörsaal B01, statt und beginnt um 17.15 Uhr.
Rainer Hüttemann - 1963 in Recklinghausen geboren – begann zum Wintersemester 1982/83 ein Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Bonn, das er auch nach Aufnahme des rechtswissenschaftlichen Studiums im Sommersemester 1984 fortsetzte. 1986 wurde Rainer Hüttemann in die Studienstiftung des Deutschen Volkes aufgenommen und bestand 1989 das Erste Juristische Staatsexamen. 1990 promovierte er an der Universität Bonn mit einer Untersuchung zum Thema "Wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Gemeinnützigkeit", für die er 1991 mit dem Preis des Präsidenten der Italienischen Republik für die beste wissenschaftliche Arbeit des Jahres an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn ausgezeichnet wurde. Ebenfalls im Jahr 1991 legte er die Diplomprüfung im Fach Volkswirtschaftslehre ab.
Wahlstationen vor der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Juni 1993 führten ihn an den Bundesfinanzhof in München und in eine Steuerrechtskanzlei in Rom. Von 1993 bis September 1998 arbeitete Rainer Hüttemann als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Steuerrecht der Universität Bonn. Im Februar 1998 wurde ihm aufgrund seiner Habilitationsschrift zum Thema "Leistungsstörungen bei Personengesellschaften" die Venia legendi für die Fächer "Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Steuerrecht" verliehen. Aktuelle Forschungsprojekte betreffen das Handelsbilanzrecht sowie das Stiftungsrecht und das Recht der steuerlichen Gemeinnützigkeit.
