Navigation und Suche der Universität Osnabrück


Hauptinhalt

Topinformationen

Pressemeldung

Nr. 339 / 2011

11. Oktober 2011 : Für besondere Leistungen und Befähigungen - Uni Osnabrück vergibt 146 Stipendien im Rahmen des Landesstipendiums Niedersachsen

Die Universität Osnabrück vergibt im Wintersemester 2011/12 insgesamt 146 Stipendien aus Landesmitteln in Höhe von jeweils einmalig 500 Euro. Die Antragsfrist für dieses Programm endet am 15. November 2011. Insgesamt stellt das Land Niedersachsen 73.000 Euro der Universität Osnabrück für dieses Programm zur Verfügung.

Die Universität Osnabrück vergibt im Wintersemester 2011/12 insgesamt 146 Stipendien aus Landesmitteln in Höhe von jeweils einmalig 500 Euro. Die Antragsfrist für dieses Programm endet am 15. November 2011. Insgesamt stellt das Land Niedersachsen 73.000 Euro der Universität Osnabrück für dieses Programm zur Verfügung.

»Wir können nur an alle Studierenden, die besondere Leistungen erbringen, appellieren, sich zu bewerben. Studieren mit Kind, Auslandsaufenthalte oder ehrenamtliches Engagement verbunden mit guten Studienleistungen sollen auf diese Weise anerkannt werden«, so die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke.

 In diesem Jahr sind besonders Studierende zur Bewerbung eingeladen, deren Eltern nicht aus akademischen Kreisen kommen.

Die Stipendien werden für besondere Leistungen, eine herausgehobene Befähigung sowie zur Stärkung des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen vergeben. Fünf Prozent der Stipendien sollen an Studierende im ersten Hochschulsemester, 75 Prozent an deutsche Studierende ab dem zweiten Hochschulsemester sowie 20 Prozent an ausländische Studierende vergeben werden. Antragssteller müssen im laufenden Wintersemester in einem grundständigen Studiengang, also Bachelor, Staatsexamen, Diplom, Magister, oder in einem konsekutiven Masterstudiengang an der Universität Osnabrück immatrikuliert sein.



Darüber hinaus ist festgelegt, dass sich die Studierenden in der Regelstudienzeit befinden, bzw. diese maximal um zwei Semester (grundständige Studiengänge) bzw. maximal um ein Semester (Masterstudiengänge) überschritten haben.

»Die besonderen Leistungen werden in erster Linie anhand der erbrachten Studienleistungen nachgewiesen«, erläutert Volker Peters, Leiter des Studierendensekretariats. »Auch ein Studienaufenthalt im Ausland wird hierbei anerkannt, beziehungsweise unterstützt. Daneben werden die familiäre Bildungssituation, besondere soziale Umstände, so zum Beispiel bei angespannter finanzieller Situation kinderreicher Familien, Tätigkeiten in der akademischen bzw. studentischen Selbstverwaltung sowie ehrenamtliches Engagement berücksichtigt.«

Für Erstsemester erfolgt die Vergabe anhand der Abiturnote. Die Vergabe erfolgt durch eine zentrale Auswahlkommission noch im Dezember diesen Jahres, die Gelder werden im Frühjahr 2012 ausgezahlt.

Für die Anträge ist ein Formblatt zu verwenden, das ab sofort unter www.uni-osnabrueck.de/15766.html heruntergeladen werden kann. Die verbindlichen Richtlinien zur Vergabe sind ebenfalls unter dieser Adresse einsehbar. Der Antrag ist bis zum 15. November 2011 an die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke, zu richten und im Studierendensekretariat, StudiOS, Neuer Graben 27, 49069 Osnabrück, einzureichen.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Thomas Bals, Universität Osnabrück
Berufs- und Wirtschaftspädagogik
Katharinenstraße 24, 49078 Osnabrück
Tel.: +49 541 969 6303
tbals@uni-osnabrueck.de