Hauptinhalt
Topinformationen
Pressemeldung
Nr. 9 / 2011
11. Januar 2011 : Neu berufen - Uni Osnabrück: Antrittsvorlesungen von Prof. Dr. Droege und Prof. Dr. Schmitz
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück lädt zu den Antrittsvorlesungen von Prof. Dr. Michael Droege und Prof. Dr. Roland Schmitz ein. Die Antrittsvorlesungen finden am Freitag, 28. Januar, um 16 Uhr im Hörsaal 44/E03, Süsterstraße 28 (ELSI), statt und wenden sich an alle Interessierten.
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück lädt zu den Antrittsvorlesungen von Prof. Dr. Michael Droege und Prof. Dr. Roland Schmitz ein. Die Antrittsvorlesungen finden am Freitag, 28. Januar, um 16 Uhr im Hörsaal 44/E03, Süsterstraße 28 (ELSI), statt und wenden sich an alle Interessierten.
Prof. Dr. Droege, geboren 1973, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und absolvierte 1999 und 2004 seine juristischen Staatsexamina. Seiner Promotion 2003 folgte die Habilitation 2009. Seit April 2010 hat er einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Osnabrück inne. Seine Antrittsvorlesung trägt den Titel »Wieviel Verfassung braucht der Steuerstaat? – Die Grenzen der Erwerbssphäre und das objektive Nettoprinzip – «. Dabei geht es um verfassungsrechtliche Bindungen und Gestaltungsspielräume des Steuergesetzgebers und der Finanzrechtsprechung bei der Konturierung der Steuerbemessungsgrundlage im Einkommensteuerrecht.
Prof. Dr. Schmitz studierte Rechtswissenschaften in Kiel. 1991 promovierte und 1998 habilitierte er für die Bereiche Strafrecht und Strafprozessrecht. 1999 erfolgte dann die Berufung auf eine Professur für Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder. Dieser schloss sich 2000 die Ernennung zum Universitätsprofessor an, nach Frankfurt/Oder zunächst in Bayreuth, 2000/2001, und dann in Osnabrück 2009. Heute ist Prof. Schmitz Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Osnabrück. Er wird seine Antrittsvorlesung zu dem Thema »Wieviel Strafe braucht der Steuerstaat? – Zu den Nachteilen einer Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige – « halten. In seinem Vortrag wird er sich mit der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach einer Steuerhinterziehung und der Frage befassen, ob die derzeitigen Bestrebungen, diese Möglichkeit einzuschränken oder gar abzuschaffen, sinnvoll sind.
»Dass wir diese beiden renommierten Rechtswissenschaftler an die Universität Osnabrück berufen konnten, ist ein großer Gewinn für den Fachbereich Rechtswissenschaften«, meint Prof. Dr. Heike Jochum, die Dekanin des Fachbereiches. »Auf diese Weise ist es gelungen, das wirtschaftsrechtliche Profil des Fachbereichs weiter zu schärfen und zugleich die Kompetenzen im Bereich der Grundlagenforschung zu stärken.«
Weitere Informationen
Dekanin Prof. Dr. jur. Heike Jochum, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Martinistraße 10, 49078 Osnabrück
Telefon: +49 541 969 6161, Fax +49 541 969 6167
heike.jochum@uni-osnabrueck.de
