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Pressemeldung
Nr. 145 / 2011
19. April 2011 : Wann haftet der Staat? - Uni Osnabrück: Workshop zur Staatshaftung in Europa abgehalten
Am 14. und 15. April trafen sich im European Law Studies Institute der Universität Osnabrück bereits zum zweiten Mal unter der Leitung von Prof. Dr. Oliver Dörr deutsche und internationale Wissenschaftler zum Thema Staatshaftung in Europa/Public Liability in Europe. Empfangen wurden Gäste ausverschiedenen europäischen Ländern, darunter Prof. Dr. Herbert Küpper vom Institut für Ostrecht München, Prof. Dr. Caroline Van Schoubroeck von der Universität Löwen, Prof. Dr. Jörg Fedtke von der Tulane Law School sowie Prof. Dr. Felix Uhlmann von der Universität Zürich.
Am 14. und 15. April trafen sich im European Law Studies Institute der Universität Osnabrück bereits zum zweiten Mal unter der Leitung von Prof. Dr. Oliver Dörr deutsche und internationale Wissenschaftler zum Thema Staatshaftung in Europa/Public Liability in Europe. Empfangen wurden Gäste aus verschiedenen europäischen Ländern, darunter Prof. Dr. Herbert Küpper vom Institut für Ostrecht München, Prof. Dr. Caroline Van Schoubroeck von der Universität Löwen, Prof. Dr. Jörg Fedtke von der Tulane Law School sowie Prof. Dr. Felix Uhlmann von der Universität Zürich.
In kurzen Vorträgen wurden Fragen der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, des Verschuldens, der Haftung für Gesetzgebung, sowie der Haftung ohne Normverstoß behandelt. Im Vordergrund der Diskussion standen hierbei diesmal die Haftungsordnungen in Deutschland, Lettland, der Schweiz, Frankreich, Polen und Belgien. Die Vortragenden formulierten in einem Länderquerschnitt erste Ergebnisse. Dr. Nikolaus Marsch entwickelte unter anderem die These, dass die Staatshaftung lediglich dort ein Verschulden erfordere, wo die Rechtsordnung eine persönliche Haftung des handelnden Beamten kennt oder in der sich die Haftung des Staates nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln richtet. Prof. Dr. Uhlmann hingegen erläuterte anschaulich die rechtlichen Probleme, die sich bei einer Haftung der Legislative ergeben und sah sie beispielsweise im Gewaltenteilungsprinzip begründet.
Die einzelnen Wissenschaftler ließen die Anwesenden an ihren persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen teilhaben und eröffneten ihnen dadurch einen aufschlussreichen Blick auf die Besonderheiten ihrer jeweiligen Heimatländer. Prof. Dr. Dörr hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die Kenntnis der nationalen Rechtsordnungen unerlässlich sei, um die Staatshaftung auf eine europäische Ebene zu heben und dort in einen einheitlichen Kontext einzubetten. Er lobte die Veranstaltung als einen großen Erfolg und freute sich über das rege Interesse und Engagement der Workshop-Teilnehmer.
Langfristiges Ziel dieses rechtsvergleichenden Forschungsprojekts ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den verschiedenen Rechtsordnungen der europäischen Staaten aufzuzeigen und gegebenenfalls Vorschläge für ein einheitliches Staatshaftungsrecht zu unterbreiten. Gefördert wird das Projekt von der Fritz Thyssen Stiftung. Die Ergebnisse werden im kommenden Jahr im Verlag de Gruyter in Buchform veröffentlicht und interessierten Lesern zugänglich gemacht.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Oliver Dörr, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Süsterstraße 28, D-49074 Osnabrück
Tel. +49 541 969 6051, Fax +49 969 6049
ls-doerr@uni-osnabrueck.de
