
Studieninteressierte mit Abitur
Mit dem Abitur haben Sie die Allgemeine Hochschulreife erlangt und können grundsätzlich zu allen Studiengängen zugelassen werden. Für einige Studiengänge gibt es jedoch Beschränkungen oder es müssen bestimmte Voraussetzungen, beispielsweise Sprachkenntnisse, erfüllt werden. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen bewerben sich generell bis zum 15. Juli für ein Wintersemester und bis zum 15. Januar für ein Sommersmester; dies gilt auch für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen. Die ausländischen Bildungsnachweise müssen auf ihre Vergleichbarkeit mit dem deutschen Reifezeugnis (Abitur) überprüft werden. Außerdem sind die für das Studium erforderlichen Deutschkenntnisse nachzuweisen, sofern Deutsch nicht Muttersprache ist. Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben , empfehlen wir, das ausländische Sekundarzeugnis von der Zentralen Anerkennungsstelle in Düsseldorf anerkennen zu lassen, und den Anerkennungsbescheid der Bewerbung beizufügen. Die Anerkennung beinhaltet die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung und die Festsetzung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Anerkennungsbescheide der zentralen Anerkennungsstelle werden von allen Hochschulen in Deutschland akzeptiert. Eine Anerkennung entfällt, wenn bereits ein ausländischer Hochschulabschluss vorliegt. Bezirksregierung Düsseldorf Zentrale Zeugnisanerkennung Postfach 300865 40408 Düsseldorf
So bestehen für ZVS-Studiengänge bundesweit Zugangsbeschränkungen. Die Universität Osnabrück hat für weitere Studiengänge Zulassungsbeschränkungen festgelegt.
Wenn Sie einen zulassungsfreien Studiengang studieren wollen, so können Sie sich einfach immatrikulieren, d.h. einschreiben. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie sich zuerst bei dem Studierendensekretariat bzw. bei der ZVS bewerben.
Studienmöglichkeiten: Zentrale Studienberatung