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Ausbildung
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Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung beginnt jeweils am 01. August und dauert in der Regel 3 bis 3 ½ Jahre. In einigen handwerklichen Ausbildungsberufen kann das Berufsgrundschuljahr als erstes Jahr der Ausbildung angerechnet werden.

Probezeit
Die Probezeit beträgt 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit kann der Ausbildungsvertrag sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbildungsbetrieb ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39,8 Stunden.Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind in den einzelnen Bereichen unterschiedlich geregelt. Es besteht meistens die Möglichkeit, im Rahmen der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit die tägliche Arbeitszeit weitgehend individuell zu gestalten.

Urlaub
Der tarifliche Jahresurlaub beträgt 26 Tage.

Ausbildungsvergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Manteltarifvertrag für Auszubildende in Verbindung mit dem jeweils geltenden Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen.
Sie beträgt zur Zeit (Bruttobeträge: Stand 08 / 2011):

714,13 Euro mtl. im ersten Ausbildungsjahr,
765,74 Euro mtl. im zweiten Ausbildungsjahr,
813,07 Euro mtl. im dritten Ausbildungsjahr,
878,74 Euro mtl. im vierten Ausbildungsjahr.

Neben der Ausbildungsvergütung gibt es noch vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich. 13,29 Euro.

Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung
Eine Weiterbeschäftigung hängt in der Regel vom jeweiligen Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten ab. Die Universität Osnabrück bemüht sich, den Auszubildenden zumindest eine 6-monatliche befristete Weiterbeschäftigung anzubieten.Im Verwaltungsbereich konnte in den letzten 20 Jahren allen Auszubildenden zumindest eine befristete Weiterbeschäftigung angeboten werden. Inwieweit diese Möglichkeit in den nächsten Jahren erhalten bleibt, kann derzeit nicht beurteilt werden.

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