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Förderprogramme
Pool Frauenförderung · Maria-Goeppert-Mayer-Programm

Pool Frauenförderung

Im Niedersächsischen Hochschulgesetz ist in § 3 Abs. 3 festgelegt, dass die Hochschulen die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken. Gleichzeitig sollen die Hochschulen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung beitragen.

 

Mit dem Pool Frauenförderung hat die Universität Osnabrück ein Instrument geschaffen, das die Umsetzung dieses Gleichstellungsauftrages unterstützt. An den Frauenförderpool können Anträge von Einzelpersonen und Gruppen aus allen Statusgruppen zu Vorhaben und Projekten gestellt werden, die den in §3 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetztes formulierten Zielen entsprechen.

 

Darüber hinaus hat sich die Universität Osnabrück im Jahr 2008 auf der Grundlage der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) initiierten „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ und dem im Rahmen des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder entwickelten Gleichstellungskonzept ausdrücklich zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses – insbesondere vor, während und nach der Promotion – bekannt.

 

Vor diesem Hintergrund verfolgt die Universität Osnabrück mit dem Pool Frauenförderung folgende Ziele:

 

  • Die Förderung begabter und qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen durch die Vergabe von Abschlussstipendien (Promotion und Habilitation)
    Die Universität Osnabrück vergibt Abschlussstipendien an begabte und qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen, deren Promotions- bzw. Habilitationsprojekte kurz vor dem Abschluss stehen und die in dem beantragten Förderzeitraum keine andere Fördermöglichkeit haben. Die Stipendien werden auf Antrag durch die Zentrale Kommission für Gleichstellung (ZKfG) vergeben und als Zuschüsse gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Leistung besteht nicht. Die Vergabe der Stipendien steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der Haushaltsmittel.
    Die Förderdauer beträgt maximal 6 Monate bei einer Fördersumme von 1.000 Euro im Monat. Zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung beträgt die Förderdauer bei Promotionen oder Habilitationen mit erkennbarem Genderbezug für Abschlussstipendien maximal 12 Monate bei einer Fördersumme von 1.000 Euro im Monat.
  • Die Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung, z.B.
    Unterstützung für Gastvorträge, Symposien oder Ringvorlesungen zu Genderthemen bzw. für Veranstaltungen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Teilfinanzierung von Lehraufträgen zur Frauen- und Geschlechterforschung.
  • Die Förderung von Vorhaben und Projekten zur tatsächlichen Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern an der Universität Osnabrück, z.B.
    Fort- und Weiterbildungsangebote (Einzel- und Gruppenangebote) für alle Statusgruppen; Vorhaben und Projekte zur Gendersensibilisierung; Vorhaben und Projekte zur Karriereförderung; Vorhaben und Projekte, die dazu beitragen, geschlechtliche Unterrepräsentanzen abzubauen.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Vergaberichtlinie. Bitte benutzen Sie für die Antragstellung die hier eingestellten Formulare.

 

Weitere Informationen
Sigrid Bröcker-Smidt
Raum 03/333
Tel. 0541 969-4487
E-Mail: gleichstellungsbuero@uni-osnabrueck.de

letzte Änderung: 17-Sep-2008
geändert durch: J. Dycker
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

Aktuelle Antragsfrist
15. Juni 2013

Anträge bitte bevorzugt elektronisch und postalisch einreichen.

gleichstellungsbuero@uni-osnabrueck.de

An die ZKfG
Universität Osnabrück
Gleichstellungsbüro
Sigrid Bröcker-Smidt
Neuer Graben 19/21
49069 Osnabrück



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