
Rahmenprogramm
Das 7. Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) ist aus vier spezifischen Programmen aufgebaut: Kooperation/Cooperation, Ideen/Ideas, Menschen/People
und Kapazitäten/Capacities. Diese entsprechen den vier Hauptzielen der europäischen Forschungspolitik und sollen die Grundlage für die Etablierung europäischer Spitzenforschungszentren bilden. Jedes der spezifischen Programme geht mit einer bestimmten Zielsetzung, einer eigenen Struktur und eigenen Antragsbedingungen einher.
Ideen/Ideas
Mit dem Programm will die EU erstmals explizit auch die Grundlagenforschung fördern. Ein eigenständiger Forschungsrat (European Research Council ERC) ist eingerichtet. Die hierin geförderte Forschung "an den Grenzen des Wissens" ist themenoffen und wird von einzelnen Forschergruppen vorgeschlagen und durchgeführt.
Menschen/People
Das Programm fördert die Mobilität der Forschenden und beinhaltet dabei die bekannten Marie-Curie-Aktivitäten. Die Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern werden ausgebaut und stärker auf die wesentlichen Aspekte der Fertigkeiten und der Laufbahnentwicklung ausgerichtet (Individual Fellowships, Marie Curie Networks, Industry-Academia Pathways and Partnerships, Conferences etc.).
Kapazitäten/Capacities
Hinter dem Programm verbergen sich der Aufbau und Unterhalt von sowie die Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen, die Förderung von Forschung zum Nutzen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU; CRAFT- und Collective Research), der Aufbau von regionalen forschungsorientierten Clustern (Regions of Knowledge), die Entwicklung und Freisetzung des Forschungspotentials in von der EU festgelegten Regionen sowie die Förderung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Gesellschaft.
Einreichung des Antrags
Der Antrag wir elektronisch eingereicht über das „Electronic Proposal Submission System – EPSS“. Mindest- und Formalkriterien sind unbedingt einzuhalten. Ausschreibungen können ein- oder zweistufig sein. Der Zugang wird online beantragt, Login und Passwort werden von der Kommission verschickt.
Formalien der Antragstellung
Der Antrag setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen: Teil A: Formblätter, Teil B: Beschreibung der Projektaktivitäten als freier Textteil. Der Antragsteller/Koordinator ist allein berechtigt, alle Formblätter über das System auszufüllen und die Dateien mit den Texten zum Teil B des Antrags zusammenzustellen und hoch zu laden. Die Konsortialpartner erhalten Zugang für die Erstellung der eigenen Formblätter sowie zur Ansicht des gesamten Antrags. Anträge, die per Post, CD-ROM, E-Mail oder Fax eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Unvollständige Anträge oder Anträge, die nach Ablauf der Einreichungsfrist eingehen, werden ausgeschlossen.
Evaluierung
Die Evaluierung der Anträge erfolgt durch unabhängige Experten, deren Namen auf den Internetseiten der EU veröffentlicht werden, nach folgenden Kriterien: scientific and/or technical excellence, impact, quality and efficiency of the implementation and management. Unabhängig von einer Projekteinreichung oder einer erfolgreichen EU-Projektbeantragung kann man sich als Gutachter bei der EU bewerben.
Vertragsverhandlungen
Koordinatorinnen und Koordinatoren erfolgreicher Projektanträge werden von der Europäischen Kommission schriftlich zu Vertragsverhandlungen eingeladen, wobei vor allem die Klärung finanzieller sowie wissenschaftlich-technischer Details im Vordergrund steht. Es wird ein Vertrag (Grant Agreement) zwischen dem Konsortium und der EU abgeschlossen, der Auskunft gibt u.a. über das Konsortium, die Projektdauer, die Höhe des finanziellen Beitrags, das Berichtswesen und die Zahlungsmodalitäten. Zusätzlich wird ein weiterer Vertrag (Consortium Agreement) zwischen den Projektpartnern abgeschlossen, der u.a. Verwertungsrechte, Zugangsrechte und Projektmanagement regelt.