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EU-Projektförderung
Rahmenprogramm · Außerhalb d. Rahmenprogramms

Rahmenprogramm

Im Folgenden wird der Aufbau des Rahmenprogramms und die Förderlinien sowie das Antragsverfahren und die Beteiligungsregeln kurz vorgestellt.      

 

Aufbau des Rahmenprogramms und Förderlinien

Das 7. Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) ist aus vier spezifischen Programmen aufgebaut: Kooperation/Cooperation, Ideen/Ideas, Menschen/People
und Kapazitäten/Capacities. Diese entsprechen den vier Hauptzielen der europäischen Forschungspolitik und sollen die Grundlage für die Etablierung europäischer Spitzenforschungszentren bilden. Jedes der spezifischen Programme geht mit einer bestimmten Zielsetzung, einer eigenen Struktur und eigenen Antragsbedingungen einher.

Kooperation/Cooperation
Mit dem Programm sollen wie in den bisherigen Forschungsrahmenprogrammen die traditionellen länderübergreifenden Forschungs- und Vernetzungsprojekte auf europäischer Ebene gefördert werden (Collaborative Projects, Networks of Excellence, Coordination/Support Actions etc.). Hierzu gehören auch Forschungs- und Vernetzungsaktivitäten im Bereich der Internationalen Kooperation (INCO)mit außereuropäischen Ländern und Nichtregierungsorganisationen.

Ideen/Ideas
Mit dem Programm will die EU erstmals explizit auch die Grundlagenforschung fördern. Ein eigenständiger Forschungsrat (European Research Council ERC) ist eingerichtet. Die hierin geförderte Forschung "an den Grenzen des Wissens" ist themenoffen und wird von einzelnen Forschergruppen vorgeschlagen und durchgeführt.

Menschen/People
Das Programm fördert die Mobilität der Forschenden und beinhaltet dabei die bekannten Marie-Curie-Aktivitäten. Die Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern werden ausgebaut und stärker auf die wesentlichen Aspekte der Fertigkeiten und der Laufbahnentwicklung ausgerichtet (Individual Fellowships, Marie Curie Networks, Industry-Academia Pathways and Partnerships, Conferences etc.).

Kapazitäten/Capacities
Hinter dem Programm verbergen sich der Aufbau und Unterhalt von sowie die Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen, die Förderung von Forschung zum Nutzen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU; CRAFT- und Collective Research), der Aufbau von regionalen forschungsorientierten Clustern (Regions of Knowledge), die Entwicklung und Freisetzung des Forschungspotentials in von der EU festgelegten Regionen sowie die Förderung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Gesellschaft.

 

Antragsverfahren und Beteiligungsregeln

Beteiligung
In den Programmbeschreibungen sowie den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für jede Förderlinie wird, je nach Art des Instruments und den Zielen der Tätigkeit, die Mindestteilnehmerzahl festgelegt. In manchen Fällen werden zusätzliche Bedingungen hinsichtlich der Art und der Herkunft der Teilnehmer bestimmt.
Teilnahmeberechtigte Länder (Stand April 2009): Veröffentlichung der Ausschreibung und Einreichungsfristen
Eine Antragstellung ist immer an einen sogenannten „Call“ gebunden. In den Calls und den Arbeitsprogrammen sind die Themen und die dazugehörigen Fristen, zu denen Anträge eingereicht werden können, festgelegt. Je nach Thema sind es ca. 1 bis 3 Calls pro Jahr.   Antragsverfahren
In der Regel haben Antragsteller ab Veröffentlichung des Calls bis zur Einreichungsfrist ungefähr drei Monate Zeit für den Projektantrag. Vorläufige Zeitpläne in den Arbeitsprogrammen geben meist schon vorab Auskunft über geplante Ausschreibungen. Es werden meist folgende ausschreibungsspezifischen Informationen veröffentlicht, die jährlich aktualisiert werden:
  • Das jeweilige Arbeitsprogramm, das detailliert über Forschungsschwerpunkte und Ziele sowie spezifische, an die Ausschreibung geknüpfte Bedingungen, informiert.
  • Die Leitlinien für Antragsteller, die die Struktur des Antrags beschreiben und erläutern, wie die Anforderungen aus dem Arbeitsprogramm und der Ausschreibung umzusetzen sind.

Einreichung des Antrags
Der Antrag wir elektronisch eingereicht über das „Electronic Proposal Submission System – EPSS“. Mindest- und Formalkriterien sind unbedingt einzuhalten. Ausschreibungen können ein- oder zweistufig sein. Der Zugang wird online beantragt, Login und Passwort werden von der Kommission verschickt.

Formalien der Antragstellung
Der Antrag setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen: Teil A: Formblätter, Teil B: Beschreibung der Projektaktivitäten als freier Textteil. Der Antragsteller/Koordinator ist allein berechtigt, alle Formblätter über das System auszufüllen und die Dateien mit den Texten zum Teil B des Antrags zusammenzustellen und hoch zu laden. Die Konsortialpartner erhalten Zugang für die Erstellung der eigenen Formblätter sowie zur Ansicht des gesamten Antrags. Anträge, die per Post, CD-ROM, E-Mail oder Fax eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Unvollständige Anträge oder Anträge, die nach Ablauf der Einreichungsfrist eingehen, werden ausgeschlossen.

Evaluierung
Die Evaluierung der Anträge erfolgt durch unabhängige Experten, deren Namen auf den Internetseiten der EU veröffentlicht werden, nach folgenden Kriterien: scientific and/or technical excellence, impact, quality and efficiency of the implementation and management. Unabhängig von einer Projekteinreichung oder einer erfolgreichen EU-Projektbeantragung kann man sich als Gutachter bei der EU bewerben.

Vertragsverhandlungen
Koordinatorinnen und Koordinatoren erfolgreicher Projektanträge werden von der Europäischen Kommission schriftlich zu Vertragsverhandlungen eingeladen, wobei vor allem die Klärung finanzieller sowie wissenschaftlich-technischer Details im Vordergrund steht. Es wird ein Vertrag (Grant Agreement) zwischen dem Konsortium und der EU abgeschlossen, der Auskunft gibt u.a. über das Konsortium, die Projektdauer, die Höhe des finanziellen Beitrags, das Berichtswesen und die Zahlungsmodalitäten. Zusätzlich wird ein weiterer Vertrag (Consortium Agreement) zwischen den Projektpartnern abgeschlossen, der u.a. Verwertungsrechte, Zugangsrechte und Projektmanagement regelt.

letzte Änderung: 15-Sep-2009
geändert durch: J. Dycker
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

Ansprechpartner
Beratung und Informationen erhalten Sie bei den Forschungsreferentinnen der Universität Osnabrück.