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Studiengänge

Steuerwissenschaften - Master of Laws (Taxation), zweisemestrig

Gegenstand des Faches

Der neu konzipierte Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) deckt anwendungsorientiert das gesamte deutsche Steuerrecht unter Einbeziehung der Grundlagen des internationalen Steuerrechts sowie der europarechtlichen Bezüge ab. Ergänzend werden einige Lehrveranstaltungen in englischer Sprache angeboten.

Durch die geschickte Kombination von wissenschaftlicher Methodik mit intensivem Praxisbezug dient der Studiengang der spezialisierten universitären Ausbildung zur Steuerexpertin / zum Steuerexperten (LL.M.). Geschult werden Struktur- und Systemverständnis sowie methodische Vorgehensweise im Umgang mit den häufig sehr komplexen steuerrechtlichen Normen.
Der Erwerb der Technik zur eigenständigen Erschließung der steuerrechtlichen Normen bildet auch eine gute Basis für das Steuerberaterexamen. Zugleich erfüllt der Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) die theoretischen Anforderungen für die Bestellung zur Fachanwältin/zum Fachanwalt für Steuerrecht (§§4, 4a, 9 der Fachanwaltsordnung).

Die beste Absolventin oder der beste Absolvent eines Jahrgangs wird von der wts mit dem wts-Award ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro. Alternativ ermöglicht die wts den Aufenthalt in einer Auslandsniederlassung.

Fachspezifika in Osnabrück

Das Steuerrecht hat in Osnabrück eine lange Tradition. Bereits 1992 wurde der bundesweit erste postgraduale Studiengang Steuerwissenschaften eingerichtet. Die akademische steuerwissenschaftliche Weiterqualifikation an der Universität Osnabrück ist in Fach- und Beraterkreisen gut eingeführt und anerkannt.
Im neu konzipierten Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) lehren entsprechend dem Studienkonzept „Wissenschaft und Praxis“ hauptamtliche Hochschullehrende und renommierte Praktikerinnen und Praktiker als Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sowie Lehrbeauftragte aus Wirtschaft, Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 40 stellt ein persönliches Lernklima mit ausgeprägtem Kontakt zu den Dozentinnen und Dozenten sicher. Die übersichtlichen Module befähigen die Studierenden zur selbstständigen, praxisbezogenen Auseinandersetzung mit dem Steuerrecht unter Vermittlung der wissenschaftlichen, methodischen und kommunikativen Kompetenzen.

Studiengang

Der zweisemestrige Masterstudiengang richtet sich an junge Juristinnen / Juristen und Wirtschaftswissenschaftlerinnen / Wirtschaftswissenschaftler, die eine akademische Spezialisierung auf dem Gebiet des Steuerrechts anstreben. Das Programm wendet sich aber auch an junge Berufsangehörige, die nach ihrem Studium bereits erste Erfahrungen in der Praxis gesammelt haben und durch eine postgraduale Weiterqualifikation mit dem Abschluss als Master (LL.M. Taxation) ihre Karrierechancen erweitern möchten.


Der Studiengang ist aus aufeinander abgestimmten Modulen aufgebaut:
Wintersemester:
Einkommensteuer, Allgemeines Steuerrecht und Steuerstrafrecht,  Methodenlehre, Bilanzrecht, Buchführung u. Jahresabschluss, Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht einschl. der besonderen Verbrauchsteuern und Zölle, Internationales Steuerrecht.
Sommersemester: Vertiefung Internationales Steuerrecht, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht, Umstrukturierungen, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht einschl. Unternehmensnachfolge, Fächerübergreifende Fallgestaltungen.

Am Ende des zweisemestrigen Studiums ist innerhalb von drei Monaten eine Masterarbeit  im Umfang von 20 - 25 Seitenanzufertigen.

Der Studiengang ist gebührenpflichtig. Er wird mit dem Hochschulgrad Master of Laws (LL.M.) abgeschlossen, der mit dem Zusatz "Taxation" geführt werden kann.
Das Institut für Finanz- und Steuerrecht bietet für ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber ein Stipendiensystem an.

Akkreditierung

Der Studiengang wurde von der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) akkreditiert.

Regelstudienzeit

2 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Zugangsvoraussetzungen

Der erfolgreiche Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums mit den Abschlüssen: Juristisches Staatsexamen, Diplom mit dem Abschluss Wirtschaftsjurist/in, Diplomkauffrau/Diplomkaufmann, Diplomökonomin/Diplomökonom, Rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Abschluss mit dem Grad Master, oder der Abschluss eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen FH-Studiums (Diplom oder Master) mit der Note "sehr gut", oder ein gleichwertiger Abschluss mit dem Hochschulgrad Master in einem fachlich eng verwandten Studiengang an einer ausländischen Hochschule, sowie der Nachweis der besonderen Eignung (Ergebnisse der Abschlussprüfungen, besondere Qualifikationen auf dem Gebiet des Steuerrechts: z.B. Studienaufenthalte im Ausland, Praktika oder praktische Tätigkeiten mit steuerrechtlichem Bezug). Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der Zugangsordnung sowie auf der Homepage des Studiengangs.

Zulassungsbeschränkung

Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine.
Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.

Bewerbung

Die Bewerbung ist an folgende Anschrift zu richten:
Universität Osnabrück
Institut für Finanz- und Steuerrecht
Fachbereich Rechtswissenschaften
Martinistraße 10
49078 Osnabrück

Ausländische Bewerberinnen oder Bewerber mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Bewerbung n folgende Anschrift richten:
Universität Osnabrück
c/o ASSIST e.V.
Helmholtzstraße 2-9
D-10587 Berlin

Studienplatzvergabe

Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie in der Zugangsordnung sowie auf der Homepage des Studiengangs.

Sprachkenntnisse

Internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen müssen einen zertifizierten Nachweis über vorhandene Deutschkenntnisse erbringen. Im Verlauf des Studiums sind keine weiteren Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Auslandsstudium

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht vorgesehen.

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung:

Dr. Elmar Krüger, LL.M. (Taxation)
Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Martinistraße 10
49078 Osnabrück
Raum: 25/103
Telefon: + 49 0541 969 6183
E-Mail: info@llm-taxation.de

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Der Studiengang dient der akademischen Spezialisierung für alle steuerrechtlich geprägten Berufe wie Steuerberaterin/Steuerberater, Fachanwältin/Fachanwalt für Steuerrecht, höherer Dienst in der Finanzverwaltung, Finanzrichterin/Finanzrichter, Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Steuerabteilung von Unternehmen oder Verbänden. Der Abschluss ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen die Tätigkeit in Führungspositionen in nationalen und internationalen Unternehmen, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Kanzleien, Steuerberatungssozietäten sowie in der Finanzverwaltung.

Weitere Studienangebote

Steuerwissenschaften - Master of Laws (Taxation), viersemestrig

Weiterführende Links

Institut für Finanz- und Steuerrecht
Fachbereich Rechtswissenschaften
Studien- und Prüfungsordnungen

letzte Änderung: Kerstin Schnieder
geändert durch: Montag, 14. Mai 2007 15:51
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

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Akkreditierung
Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B. ZEvA in Hannover oder ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.