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Studiengänge

Psychologischer Psychotherapeut - Weiterbildungsstudiengang

Gegenstand des Faches

Die Universität Osnabrück gehört zu den ersten Hochschulen, die auf das Psychotherapeutengesetz mit einem entsprechenden berufsbegleitenden Weiterbildungsangebot reagiert haben. Seit dem 1.1.1999 ist die Berufsausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (inklusive der Anerkennungsvoraussetzungen als niedergelassener Psychotherapeut durch die Krankenkassen, dem sog. Fachkundenachweis) durch das Psychotherapeutengesetz verbindlich geregelt. Voraussetzung ist unter anderem eine mehrjährige Weiterbildung in einer wissenschaftlich anerkannten Therapieform. In Osnabrück wird in Verhaltenstherapie ausgebildet, einem der  sogenannten Richtlinienverfahren.

Angeboten wird eine theoretische und praktische Ausbildung in Verhaltenstherapie für Erwachsene, die die inhaltlichen Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche psychotherapeutische Tätigkeit schafft. Ziel ist die Befähigung zur selbstständigen Durchführung von Heilbehandlungen von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, aber auch von psychischen oder sozialen Folgeerscheinungen körperlicher Erkrankungen. Damit wird an der Universität Osnabrück zum ersten Mal eine staatlich anerkannte Ausbildung in einem Heilberuf angeboten, die zum Erlangen der Approbation befähigt.

Fachspezifika in Osnabrück

In den Weiterbildungsstudiengängen wird eine umfassende, wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig in die Praxis eingebundene Ausbildung in Psychotherapie angeboten. Diese integrierte Ausbildung wird durch eine starke personelle und institutionelle Verknüpfung zwischen der Universität Osnabrück, dem Fachgebiet Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie verschiedenen Praxiseinrichtungen der Region Osnabrück gewährleistet. Die Verknüpfung von Forschung, Lehre, Praktikerwissen und Praktikerkompetenzen stellt eine der Leitideen dar.

Studiengang

Weiterbildungsstudiengang (kostenpflichtig): notwendige Voraussetzung für das Erlangen der Approbation und des Fachkundenachweises:
        Approbation in Psychologischer Psychotherapie, Fachkundenachweis in
       Verhaltenstherapie nach Abschluss der staatlichen Prüfung

Die Weiterbildungsstudiengänge zeichnen sich durch eine besonders enge Verzahnung von Theorie und Praxis aus. Die im Beruf und im Studiengang selbst erworbenen praktischen Erfahrungen werden laufend wissenschaftlich reflektiert. Die Teilnehmer erwerben so die zur Ausübung ihres Berufs umfassende fachliche Kompetenz.

Die praktische therapeutische Tätigkeit bildet den umfangreichsten Teil des Weiterbildungsstudiums Psychotherapie. Die Teilnehmer arbeiten unter anderem in einer psychiatrischen Klinik mit und führen in der Poliklinischen Psychotherapieambulanz für Erwachsene im fortgeschrittenen Stadium der Weiterbildung ambulante Therapien unter engmaschiger Supervision durch.
Insgesamt umfasst die Ausbildung 4.200 Stunden und gliedert sich in die Teilbereiche:

  • Theoretische Ausbildung (640 Stunden)
  • Praktische Tätigkeit als Praktikum (1800 Stunden)
  • Selbsterfahrung (120 Stunden)
  • Praktische Ausbildung unter Supervision (600 Stunden Behandlung mit mindestens 150 Stunden Supervision)
  • Betreutes Eigenstudium/“inidividuelle Schwerpunktsetzung“ (930 Stunden)

Akkreditierung

Der Studiengang ist akkreditiert.

Regelstudienzeit

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert fünf Jahre.

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Es wird jährlich jeweils zum Wintersemester ein Ausbildungsjahrgang aufgenommen.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen sind ein Diplom in Psychologie (oder vergleichbarer Abschluss) mit Prüfung in Klinischer Psychologie. An ausländischen Universitäten erworbene Abschlüsse sind daraufhin prüfen zu lassen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.

Zulassungsbeschränkung

Es besteht eine Zulassungsbegrenzung:

  • Psychologische Psychotherapie - Verhaltenstherapie: bis zu 20 Studienplätze

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsverfahren und zu Terminen und Bewebungsfristen entnehmen Sie bitte den folgenden Übersichten: Anmeldung und Auswahlverfahren & Termine.

Sprachkenntnisse

Im Verlauf des Studiums sind keine Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Auslandsstudium

Es ist kein Auslandsaufenthalt vorgesehen.

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Weiterbildungsstudium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Curriculum und Aufbau des Studiums erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Die Mitarbeiter der Weiterbildungsstudiengänge stehen Ihnen auch persönlich für konkrete Fragen zur Verfügung.
Dipl.-Psych. Anja Sembill
Tel.: +49 541 969 6025 oder Durchwahl: -4753 (Sekretariat Frau Husmann)
E-Mail: anja.sembill@uni-osnabrueck.de

Prof. Dr. Silja Vocks
Tel.: +49 541 969 4753 (Sekretariat Frau Husmann)
E-Mail: silja.vocks@uni-osnabrueck.de 

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Als Berufsfelder kommen alle psychotherapeutischen Arbeitsfelder in Frage, in denen eine selbstständige und eigenverantwortliche Ausübung des Heilberufes der Psychotherapie gefordert und gefördert wird. Neben der selbstständigen Arbeit in einer Psychologischen Praxis kommt auch die selbstständige Durchführung von Psychotherapien oder die Anleitung anderer Berufsgruppen in beratenden  und therapeutischen Arbeitsbereichen in Frage. Institutionell können diese Berufsfelder in klinisch-psychologischen Institutionen, medizinischen Kliniken, stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtungen angegliedert sein. Bewerbungen auf leitende psychotherapeutische Stellen werden in naher Zukunft eine Approbation voraussetzen.

Weitere Studienangebote

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Weiterführende Links

Psychotherapeutenausbildung der Universität Osnabrück

letzte Änderung: Kerstin Schnieder
geändert durch: Dienstag, 15. Mai 2007 15:30
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

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Akkreditierung
Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B. ZEvA in Hannover oder ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.