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Studiengänge

Kunst - Lehramt an Grund- und Hauptschulen

Gegenstand des Faches

Das Studium der Kunst/Kunstpädagogik ist geprägt durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Möglichkeiten und Problemen künstlerischer Arbeit wird eine besondere Bedeutung zugemessen. Dieser Orientierung entspricht eine Vielzahl professionell eingerichteter Werkstätten und Ateliers, in denen die spezifischen künstlerischen Techniken erlernt und studiert werden können.

Fachspezifika in Osnabrück

Nach einführenden Grundlehrveranstaltungen wird die individuelle Atelier-, Werkstatt- und Laborarbeit durch Korrekturveranstaltungen begleitet. Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit aktueller und historischer Kunst. Die in der eigenen Praxis gewonnenen Ansichten können für die Betrachtung, Analyse und Interpretation von Kunstwerken eine wichtige Hilfe sein. In der Fachdidaktik werden die in der Praxis und Theorie gewonnenen Erkenntnisse auf die schulischen und außerschulischen Berufsfelder bezogen. Ein wichtiger Bestandteil des Studiums sind Exkursionen zu Ausstellungen im In- und Ausland. Regelmäßig werden Fahrten zu den großen Museen in Paris, London, New York, Kopenhagen, Rom, Venedig und Wien angeboten, um den Studierenden eine Auseinandersetzung mit Originalen zu ermöglichen. Das Fach verfügt über eine Grafische Sammlung mit Originalen aus dem 15. Jahrhundert bis in die Moderne.

Studiengang

Das Studium ist gestuft organisiert. Es beginnt mit dem Bachelorstudiengang „Bildung, Erziehung und Unterricht“. Im Anschluss daran kann der Masterstudiengang „Lehramt an Grund- und Hauptschulen“ absolviert werden, hierfür ist eine Neubewerbung erforderlich. Der Masterabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Es sind zwei Unterrichtsfächer in Kombination zu studieren. Bitte beachten Sie die gültigen Fächerkombinationen.

Weitere Informationen zum Studiengang

Akkreditierung

Der Studiengang wurde von der zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) akkreditiert.

Regelstudienzeit

Bachelor: 6 Semester
Master: 2 Semester
Voraussichtlich wird der Master zukünftig 4 Semester umfassen.

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Das Studium des Bachelorstudienganges "Bildung, Erziehung und Unterricht" kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Eine Bewerbung für den Masterstudiengang "Lehramt an Grund- und Hauptschulen" ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich.

Zugangsvoraussetzungen

Bachelor
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder besondere Hochschulzugangsberechtigung (Studium ohne Abitur). Zusätzlich ist eine Eignungsfeststellungsprüfung zu bestehen; nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Fach Kunst/Kunstpädagogik.

Master of Education
Die Bewerbung für den Masterstudiengang „Lehramt an Grund- und Hauptschulen“ erfordert einen qualifizierten Bachelorabschluss im Studiengang „Bildung, Erziehung und Unterricht“. Weitere Informationen finden Sie in der Zugangsordnung.

Zulassungsbeschränkung

Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine.
Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.

Bewerbung

Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Abitur) bewerben sich direkt bei der Universität Osnabrück. Gleiches gilt für internationale Bewerber mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer).
Für internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Studienplatzvergabe

Bachelor:
In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Vergabe der Studienplätze zu 20% an die Bewerber mit der längsten Wartezeit und zu 80% nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Studieninteressierten eingeschrieben, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Für das Fach Kunst/Kunstpädagogik muss außerdem die besondere Eignung festgestellt werden.

Master of Education:
Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie in der Zugangsordnung.

Sprachkenntnisse

Im Verlauf des Studiums sind keine Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Auslandsstudium

Die Prüfungsordnung schreibt für dieses Fach keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt vor. Bei Kombination mit einer modernen Fremdsprache sind jedoch die Vorgaben bezüglich des Auslandsaufenthaltes bei dieser
Fremdsprache zu beachten. Darüber hinaus sind Auslandaufenthalte an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Universitäten im Rahmen verschiedener Austauschprogramme möglich. Über Einzelheiten informiert das Akademische Auslandsamt.

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung. Beratung aus studentischer Sicht erhalten Sie bei der Fachschaft.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Mit dem Master of Education für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen erlangt man die Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) und die spätere Einstellung als Lehrerin/Lehrer in den Schuldienst. Informationen zum Lehrer-Arbeitsmarkt liefert das Informationssystem Studienwahl & Arbeitsmarkt.

Weitere Studienangebote

Kunst/Kunstpädagogik - 2-Fächer-Bachelor
Kunstgeschichte - 2-Fächer-Bachelor
Kunst/Kunstpädagogik - Lehramt an Realschulen
Kunst/Kunstpädagogik - Lehramt an Gymnasien

Download Studiengangs-Flyer

Weiterführende Links

Studien-, Prüfungs- und Zugangsordnungen 
Fachbereich Kultur- und Geowissenschaften
Info-Flyer der Zentralen Studienberatung

letzte Änderung: Kerstin Schnieder
geändert durch: Dienstag, 15. Mai 2007 15:55
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

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Akkreditierung
Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B. ZEvA in Hannover oder ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.