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Studiengänge

Geschichte - 2-Fächer-Bachelor

Gegenstand des Faches

Die Geschichtswissenschaft erforscht mit wissenschaftlichen Methoden und Modellen die Vergangenheit des Menschen. Im Mittelpunkt des Interesses stehen der Mensch als soziales Wesen sowie die Bedingungen und Folgen seines Handels im Rahmen der verschiedenen Gesellschaftsformen und geschichtlichen Epochen. In ihrer klassischen Aufteilung unterscheidet die Geschichtswissenschaft zwischen Altertum, Mittelalter, Früher Neuzeit (16. bis 18. Jh.) und Neuester Zeit (19. und 20. Jh.).

Fachspezifika in Osnabrück

An der Universität Osnabrück sind die Fachgebiete Alte Geschichte, Geschichte des Mittelalters, Geschichte der Frühen Neuzeit, Neuere und Neueste Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie Didaktik der Geschichte vertreten. In Lehre und Forschung werden europäische ebenso wie regionale Fragestellungen in den Blick genommen. Außerdem ist die Friedens- und Konfliktforschung Gegenstand in allen Teilgebieten.

Studiengang

Das Studienfach Geschichte wird als Kern- und Nebenfach angeboten und muss mit einem weiteren Fach kombiniert werden.

Anschlussmöglichkeiten im Master:

  • Lehramt an Gymnasien (Master of Education)
    Ein Weiterstudium ist im Master-Studiengang "Lehramt an Gymnasien" möglich, sofern eine gültige Fächerkombination studiert wurde.

  • Fachwissenschaftliche Master-Studiengänge
    Geschichte (M.A.)
    Internationale Migration und interkulturelle Beziehungen (M.A.)

    Theologie und Kultur (M.A.)
  • Akkreditierung

    Der Studiengang wurde von der zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) akkreditiert.

    Regelstudienzeit

    6 Semester

    Unterrichtssprache

    Deutsch

    Studienbeginn

    Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

    Zugangsvoraussetzungen

    Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder besondere Hochschulzugangsberechtigung (Studium ohne Abitur).

    Zulassungsbeschränkung

    Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.

    Bewerbungsschluss

    Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte den Bewerbungsterminen.
    Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.

    Bewerbung

    Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Abitur) bewerben sich direkt bei der Universität Osnabrück. Gleiches gilt für internationale Bewerber mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer).
    Für internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

    Studienplatzvergabe

    In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Vergabe der Studienplätze zu 20% an die Bewerber mit der längsten Wartezeit und zu 80% nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Studieninteressierten eingeschrieben, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

    Sprachkenntnisse

    Im Verlauf des Bachelorstudiengangs sind keine Sprachkenntnisse nachzuweisen. Studierende mit dem Ziel Master of Education »Lehramt an Gymnasien« müssen bei der Bewerbung zum Masterstudiengang das Latinum und Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache nachweisen. Wer das Studium im Masterstudiengang »Geschichte« fortsetzen möchte, muss bei der Immatrikulation in den Masterstudiengang Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache nachweisen, bei Wahl der Epochenschwerpunkte »Geschichte des Mittelalters« und »Alte Geschichte« muss die zweite Sprache Latein im Umfang des Latinums sein.

    Auslandsstudium

    Die Prüfungsordnung schreibt keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt vor. Dennoch besteht die Möglichkeit, zum Beispiel im Rahmen von Austauschprogrammen einen Studienabschnitt an einer ausländischen Partnerhochschule zu verbringen. Ansprechpartner für Fragen zum Studium im Ausland ist das Akademische Auslandsamt. Während des Semesters werden regelmäßig Informationsveranstaltungen angeboten.

    Studienberatung

    Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung. Beratung aus studentischer Sicht erhalten Sie bei der Fachschaft.

    Berufs- und Tätigkeitsfelder

    Neben den Bereichen Archiv, Bibliothek, Museum, Journalismus, Verlagslektorat und Wissenschaft eröffnen sich Absolventinnen und Absolventen auch unterschiedliche Tätigkeitsbereiche in Wirtschaft und Verwaltung. Wer im Anschluss an den Bachelor-Studiengang einen fachwissenschaftlichen Master-Abschluss erwirbt, erlangt zusätzlich die Qualifikation für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsfunktionen in den genannten Berufs- und Tätigkeitsfeldern. Wer das Studium im Master-Studiengang „Lehramt an Gymnasien“ fortsetzt, qualifiziert sich für eine Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer am Gymnasium.

    Weitere Studienangebote

    Geschichte - Lehramt an Grund- und Hauptschulen
    Geschichte - Lehramt an Realschulen
    Geschichte - Lehramt an Gymnasien

    Download Studiengangs-Flyer

    Weiterführende Links

    Fachgebiet Geschichte
    2-Fächer-Bachelor-Studiengang
    Lehramts-Studiengänge an der Universität Osnabrück
    Studien- und Prüfungsordnungen

    letzte Änderung: Kerstin Schnieder
    geändert durch: Donnerstag, 7. Juni 2007 15:20
    verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle

    Auf einen Blick


    2-Fächer-Bachelor


    Lehramt


    Abschlüsse


    Zu den Prüfungsämtern


    Ordnungen


    Studiengänge


    International anerkannte Sprachprüfungen
    Infos zu Sprachniveaus und Tests


    Masterstudiengänge


    Daten und Fakten


    Akkreditierung
    Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden, das heißt sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
    Zuständig dafür sind Akkreditierungsagenturen, z. B. ZEvA in Hannover oder ASIIN in Düsseldorf. Diese wiederum werden vom Akkreditierungsrat kontrolliert, der von der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Zur Überprüfung der Studiengänge setzen die Agenturen jeweils ein Gutachtergremium ein, das mit kompetenten Fachleuten besetzt ist.