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Studienwechsler
Studiengang · Studienplatztausch · Aufnahme in höhere Fachsemester

Aufnahme in höhere Fachsemester

I. Bewerbung / Einschreibung     

II. Einstufung / Anrechnung der bisherigen Studienleistungen

III. Vergabekriterien in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern

 

I. Bewerbung / Einschreibung

Die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern erfolgt nach der Hochschul-Vergabeverordnung in Verbindung mit der jeweils aktuellen Verordnung über Zulassungszahlen für Studienplätze. Ist ein Studiengang im ersten Semester zulassungsbeschränkt, so gilt dies auch für die höheren Fachsemester. Daraus ergeben sich unterschiedliche Vergabeverfahren und Bewerbungstermine.

Die Bewerbung für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester ist möglich ab Ende Mai bis zum 15. Juli für ein Wintersemester und ab Anfang Dezember bis zum 15. Januar für ein Sommersemester.

In zulassungsfreien Studiengängen ist die Einschreibung in höhere Fachsemester möglich ab Mitte August bis zum 30. September für ein Wintersemester bzw. ab Ende Januar bis zum 31. März für ein Sommersemester.

Folgende Unterlagen sind Ihrer Bewerbung bzw. Ihrem Immatrikulationsantrag beizufügen:

  • ausgedruckter Zulassungs- bzw. Immatrikulationsantrag
  • behördlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o.ä.)
  • Immatrikulationsbescheinigung über früheres/derzeitiges Studium mit Angabe des Studienzieles, des Faches/der Fächer sowie der Fachsemester
  • kurzer tabellarischer Lebenslauf
  • für Mehr-Fächer-Bachelor-Studiengänge: Transcript of Records, welches alle Studienleistungen inklusive Praktika und Professionalisierungsbereich umfasst
  • Quereinsteiger/Studiengangwechsler in Studiengängen mit dem Abschluss Ein-Fach-Bachelor (B.A., B.Sc.), Diplom, Staatsexamen: Anrechnungsbescheid der entsprechenden Prüfungsämter/Prüfungsstellen; bei Studienortswechslern im identischen Studiengang ist eine Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis für das höhere Fachsemester ausreichend. 
  • ggf. Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse
  • ggf. Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung für das Fach Kunst bzw. das Fach Musik bzw. Anerkennung des Prüfungsausschusses
  • im Falle der Einschreibung: Nachweis über die Mitgliedschaft zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Befreiungsbescheid von der gesetzlichen Versicherungspflicht, Passbild, Exmatrikulationsbescheinigung (bei Hochschulwechsel) sowie Nachweis über die Zahlung von Studien- und Semesterbeitrag

Internationale Studierende: Grundsätzlich sind Bewerbungen von Studierenden mit ausländischem Schulabschluss, die an einer ausländischen Hochschule studieren, für ein höheres Fachsemester nicht möglich. Über eine Hochstufung in ein höheres Fachsemester kann erst entschieden werden, wenn das Studium nach erfolgreich durchlaufener Bewerbung über die Servicestelle uni-assist im 1. Fachsemester an der Universität Osnabrück aufgenommen wurde. Internationalen Studierenden mit ausländischen Zeugnissen, die bereits erfolgreich in Deutschland studieren und in ein höheres Fachsemester an die Universität Osnabrück wechseln möchten, empfehlen wir sich zunächst im Studierendensekretariat beraten zu lassen.

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II. Einstufung / Anrechnung der bisherigen Studienleistungen

Für den Einstieg in die höheren Fachsemester gelten an der Universität Osnabrück bezüglich des Nachweises bereits erbrachter Studienleistungen für die verschiedenen Abschlussarten unterschiedliche Regelungen.

Mehr-Fächer-Bachelor-Studiengänge (2-Fächer Bachelor, Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht, Bachelor Berufliche Bildung): Für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester eines Studienganges mit einem der genannten Abschlüsse, benötígen Sie in jedem Fall eine Anrechnung/Einstufung Ihrer bisherigen Studienleistungen durch das zuständige Mehr-Fächer-Prüfungsamt (vormals: SPrüf) , unabhängig davon ob Sie Studienortswechsler oder Quereinsteiger sind. Sofern es sich um zulassungsfreie Studienfächer handelt,wenden Sie sich bitte direkt an diese Servicestelle und reichen die von dort ausgestellte Anrechnung zusammen mit Ihrem Immatrikulationsantrag im Studierendensekretariat ein. In zulassungsbeschränkten Studiengängen reichen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung das Transcript of Records (beinhaltet alle Studienleistungen inkl. Praktika und Professionalisierungsbereich) Ihres bisherigen Studiums im Studierendensekretariat ein. Von hier wird Ihre Bewerbung zwecks Anrechnung/Einstufung an die Servicestelle Prüfungsadministration weitergeleitet.

Bei den übrigen Studienabschlüssen (Diplom, Ein-Fach-Bachelor (B.A., B.Sc.), Staatsexamen) wir hinsichtlich der Erforderlichkeit einer vorherigen Anrechnung unterschieden zwischen Studienortswechslern und den sogenannten Quereinsteigern bzw. Studiengangwechslern. Studienortswechsler/-innen, die bereits im selben Studiengang (identische Fach- und Abschlussbezeichnung) an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und ihr Studium in diesem Studiengang an der Universität Osnabrück fortsetzen möchten, benötigen für die Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge als Nachweis für das höhere Fachsemester lediglich eine Immatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule, aus der das Studienfach, der angestrebte Abschluss und das aktuelle Fachsemester hervorgehen. Die Einschreibung erfolgt in das auf das bisherige Fachsemester folgende höhere Fachsemester. Rückstufungen sind nicht möglich.

Wir empfehlen Studienortswechslern jedoch dringend, vor dem Ortswechsel an die Universität Osnabrück Kontakt mit den jeweiligen Studienfachberatungen / Studiendekanen aufzunehmen, um abzuklären, welche Leistungen angerechnet werden können und ob der praktische Einstieg in das höhere Fachsemester problemlos und ohne Zeitverlust möglich ist. Die Ansprechpartner/-innen in den jeweiligen Studienfachberatungen können Sie den fachspezifischen Informationen der Zentralen Studienberatung entnehmen.

Quereinsteiger/-innen, die aufgrund anrechenbarer Leistungen aus einem verwandten Studiengang einer deutschen Hochschule bzw. gleichem oder verwandten Studiengang einer ausländischen Hochschule in ein höheres Fachsemester eines Studienganges an der Universtät Osnabrück einsteigen möchten, benötigen für die Einschreibung in zulassungsfreie höhere Fachsemester bzw. die Bewerbung für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester eine entsprechende Einstufung bzw. Anrechnung des zuständigen Prüfungsamtes. Für die Anrechnung sind je nach Studiengang unterschiedliche Prüfungsstellen zuständig:

  • Diplomstudiengänge: Diplomprüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches
  • Studiendekan/Studiendekanin der entsprechenden Fachbereiche
  • Mehr-Fächer-Prüfungsamt für die Mehr-Fächer-Bachelor-Studiengänge

Wir weisen jedoch darauf hin, dass mit einem Anrechnungsbescheid keine Zusage hinsichtlich eines Studienplatzes für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Universität Osnabrück verbunden ist. Das Formular für Studiengangwechsler/-innen bzw. Quereinsteiger/-innen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester finden Sie hier.

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III. Vergabekriterien in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern

In zulassungsbechränkten Studiengängen können Studienplätze in den höheren Fachsemestern nur im Rahmen freier Kapazitäten vergeben werden. Sofern in einem zulassungsbeschränkten höheren Fachsemester einige freie Studienpätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe unter den Bewerbern bzw. Bewerberinnen nach der folgenden Rangfolge:

  1. Bewerber/-innen, für die die Ablehnung der Zulassung aus Gründen, die in der eigenen Person liegen, eine besondere Härte bedeuten würde (Härtefälle).
  2. Bewerber/-innen, die im gleichen Studiengang der Hochschule für einen Teilstudienplatz eingeschrieben sind.
  3. Bewerber/-innen, die im gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren (Studienortswechsler im identischen Studiengang).
  4. Bewerber/-innen, die im gleichen Studiengang mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind oder waren.
  5. Bewerber/-innen, die im gleichen Studiengang für das erste Fachsemester zugelassen worden sind und in ein höheres Semester eingestuft werden können (Hochstufung).
  6. Bewerber/-innen, die sonstige Gründe geltend machen (Studiengangwechsler/-innen bzw. Quereinsteiger/-innen mit Anrechnung).

Innerhalb der o.g. Fallgruppen entscheiden bei Ranggleichheit zunächst die für die Ortswahl maßgebenden sozialen, insbesondere familiären und wirschaftlichen Gründe, danach die Durchschnittsnote und danach das Los über die exakte Rangfolge.  

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Beratung
Zulassung und Immatrikulation: Studierendensekretariat

Studienmöglichkeiten: Zentrale Studienberatung