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Finanzierungsmöglichkeiten
Doktoranden · Postdoktoranden · Auslandsaufenthalt OSer Wissenschaftler · Internationale Gastwissenschaftler · Konferenzen und Tagungen · Druckkostenzuschüsse

Finanzierungsmöglichkeiten für Doktoranden

Jährlich promovieren in Deutschland ca. 25.000 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Um in diesem großen Bewerberfeld erfolgreich eine Finanzierungsquelle zu erschließen, benötigen Sie vor allem zweierlei: ein überzeugendes Exposé zu Ihrem Promotionsvorhaben und Ausdauer.
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Typen von Finanzierungsmöglichkeiten: Promovieren im Rahmen einer Beschäftigung an einer Hochschule oder mit Unterstützung eines Stipendiums.
Stellenausschreibungen für Osnabrück finden Sie auf unserer Homepage; Ausschreibungen an anderen Hochschulen auf deren Webseiten sowie in den großen Medien – beispielsweise »Die Zeit« und »DUZ«.

Stipendien

Promovierenden stehen in Deutschland vielfältige Stipendienangebote zur Verfügung. Aus haushaltsrechtlichen Gründen darf die Universität Osnabrück keine eigenen Haushaltsmittel für die Vergabe von Stipendien verwenden; sie verwaltet jedoch Stipendien im Auftrag externer Förderinstitutionen. 

 

Graduiertenkollegs und Promotionsprogramme
Die Universität Osnabrück verwaltet Stipendien, die einzelne Fächer im Rahmen von drittmittelfinanzierten Graduiertenkollegs und Promotionsprogrammen eingeworben haben. Stipendiaten nehmen hier an einem strukturierten, interdisziplinären Ausbildungsprogramm teil. Sämtliche Stipendien werden abhängig vom Förderzyklus des Graduiertenprogramms hochschulöffentlich und überregional ausgeschrieben. An der Universität Osnabrück werden aktuell die folgenden Graduiertenkollegs gefördert:

  • UOS-Kolleg »Adaptivity in Hybrid Cognitive Systems«
  • UOS-Kolleg »Zell- und Gewebedifferenzierung aus integrativer Perspektive«
  • UOS-Kolleg »Kombinatorische Strukturen in Algebra und  Topologie« Sprecher des Kollegs: Prof. Dr. Winfried Bruns
  • MWK-Promotionsprogramm "Cognitive Science"
  • MWK-Promotionsprogramm "Erinnerung - Wahrnehmung - Bedeutung: Musikwissenschaft als Geisteswissenschaft"
  • MWK-Promotionsprogramm "Theorie und Methodologie der Textwissenschaften und ihre Geschichte
  • MWK-Promotionsprogramm "Membranen und zelluläre Kommunikation"

Die Sprecherinnen und Sprecher der Graduiertenkollegs und Promotionsprogramme informieren über den jeweils nächsten Ausschreibungstermin. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stellt auf ihrer Webseite eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen in allen DFG-Graduiertenkollegs der deutschen Universitäten zur Verfügung.  

 

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Begabtenförderung
Viele Promotionsstipendien werden von den deutschen Begabtenförderungswerken vergeben. Träger der Begabtenförderungswerke sind insbesondere die Kirchen und die großen politischen Parteien.
Neben der wissenschaftlichen Qualität des Promotionsvorhabens ist daher das bisherige gesellschaftliche Engagement des Bewerbers ein wichtiges Auswahlkriterium. Entsprechendes gesellschaftliches Engagement, das im Einklang mit den einzelnen Stiftungszielen stehen muss, kann sich zum Beispiel in Klassensprecherfunktionen während der Schulzeit, in der aktiven Mitwirkung in Hochschulgremien oder in Vereinen, Parteien, Kirchen und sozialen Einrichtungen widerspiegeln.
Die Mittel zur Finanzierung der Stipendien stammen vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie; so beträgt die monatliche Stipendienhöhe bei allen Stiftungen einheitlich 1050 Euro plus 100 Euro Forschungszuschlag und ggf. Verheiratetenzuschlag und Kinderbetreuungszuschlag.

Viele Begabtenförderungswerke bieten zusätzlich zum Stipendium studienbegleitende Tagungen zu gesellschaftlichen Themen an, deren Besuch teils obligatorisch ist. Bewerberinnen und Bewerber sollten nicht älter als 32 Jahre sein; viele Fördungswerke haben jedoch keine strikte Altersbegrenzung. Das Auswahlverfahren ist in der Regel zweistufig: Eine Vorauswahl erfolgt auf Basis schriftlicher Unterlagen, die endgültige Auswahl wird im Rahmen von Auswahlgesprächen oder in einem Assessment Center getroffen.
Genaue Informationen finden sie auf den Internetseiten der Begabtenförderungswerke.

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Hans Mühlenhoff-Stiftung
Die Hans Mühlenhoff-Stiftung wendet sich an Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler aus den Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften mit Wirtschaftsbezug und Naturwissenschaften (incl. Systemwiss. u. Kognitionswiss.), die an zukunftsweisenden Forschungsvorhaben arbeiten bzw. hervorragende wissenschaftliche Leistungen vorweisen können.

Auslandsaufenthalt
Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von Promotionsvorhaben bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst. An der Universität Osnabrück berät Sie in dieser Angelegenheit das Akademische Auslandsamt.

 

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Hinweise zum Stipendienantrag

Die Stipendiatenauswahl erfolgt bei vielen Förderinstitutionen ausschließlich auf Basis von schriftlich eingereichten Unterlagen. Die Entscheidung basiert dabei wesentlich auf der Darstellung des Promotionsvorhabens und das in der Regel beizulegende Gutachten des Betreuers.
Die Förderinstitutionen legen jeweils fest, wie die Darstellung des Promotionsvorhabens formal zu strukturieren ist. Inhaltlich sollten Sie jedoch immer zu den folgenden Aspekten Stellung nehmen:

  •  Stand der Forschung
  •  Eigene Vorarbeiten
  •  Wissenschaftliche Ziele des Promotionsvorhabens
  •  Arbeitsprogramm

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat im »Leitfaden für die Antragstellung von Sachbeihilfen« (PDF) Standards für die Abfassung von Forschungsförderanträgen entwickelt. Die wesentlichen Aspekte eines Förderantrags erläutert die Deutsche Forschungsgemeinschaft wie folgt:

• Stand der Forschung: »Legen Sie bei Neuanträgen den Stand der Forschung bitte knapp und präzise in seiner unmittelbaren Beziehung zum konkreten Vorhaben und als Begründung für Ihre eigene Arbeit dar, mit Angabe der wichtigsten einschlägigen Arbeiten anderer Wissenschaftler. In dieser Darstellung sollte deutlich werden, wo Sie Ihre eigenen Arbeiten eingeordnet sehen und zu welchen der anstehenden Fragen Sie einen eigenen, neuen und weiterführenden Beitrag leisten wollen.«

• Eigene Vorarbeiten: »Stellen Sie bitte die Vorarbeiten konkret und vollständig dar und zitieren Sie eigene und fremde Literatur genau. Kennzeichnen Sie noch nicht erschienene Publikationen als ›im Druck in …‹, ›angenommen bei …‹ oder ›eingereicht bei …‹ […] Fassen Sie bitte die wichtigsten Ergebnisse Ihrer bisherigen einschlägigen Arbeiten und gegebenenfalls Ihrer Arbeitsgruppe zusammen.«

• Ziele: »Gestraffte Darstellung des wissenschaftlichen Programms und der wissenschaftlichen Zielsetzung. Sofern Sie von dem Vorhaben neben der Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnis Ergebnisse erwarten, die unter außerwissenschaftlichen – z.B. wissenschaftspolitischen, wirtschaftlich-technischen, gesellschaftspolitischen - Aspekten bedeutsam sind, sollten Sie darauf hinweisen.«

• Arbeitsprogramm: »Detaillierte Angaben über das geplante Vorgehen während des Antragszeitraums (bei experimentellen Vorhaben: Versuchsplan).
 Die Qualität des Arbeitsprogramms ist für die Förderungswürdigkeit des Vorhabens von entscheidender Bedeutung. Seiner Darstellung sollten Sie besondere Aufmerksamkeit widmen. Als Anhaltspunkt kann dienen, dass sie in der Regel etwa die Hälfte des gesamten Antrages ausmachen sollte. Das Arbeitsprogramm muss u. a. schlüssig nachweisen, warum welche Mittel wofür beantragt werden, ggf. mit Hinweisen auf die einzelnen beantragten Positionen.
 Eingehende Darstellung der Methoden, die bei der Durchführung des Vorhabens angewandt werden sollen: Welche Methoden stehen bereits zur Verfügung, welche sind zu entwickeln, welche Hilfe muss außerhalb Ihrer eigenen Arbeitsgruppe/Ihres eigenen Instituts in Anspruch genommen werden?«
 
Der Forschungsreferent der Universität Osnabrück berät Sie gerne individuell bei der Abfassung eines Förderantrags.

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Hinweise zum Gutachten

Eine Besonderheit von Stipendienanträgen ist, dass ihnen in der Regel mindestens ein wissenschaftliches Gutachten des Betreuers beigelegt werden muss. Häufig ist es Bewerbern möglich, im Vorfeld Einblick in das Gutachten zu bekommen oder sogar Einfluss auf den Inhalt zu nehmen. Teilweise bieten Förderinstitutionen ein Formular zur Abfassung eines Gutachtens an. Sofern eine Wahlmöglichkeit besteht, sollten Sie aber ein freies, in Fließtext abgefasstes Gutachten von 1,5 – 2 Seiten vorziehen.

Der Kriterienkatalog der Friedrich Ebert Stiftung zur Formulierung eines Gutachtens wird hier als Hilfestellung wiedergegeben:

  • Woher und wie lange kennen Sie den Bewerber, bzw. die Bewerberin?
  • Worauf stützt sich Ihre Beurteilung (persönliches Gespräch, Projektskizze etc.)?
  • Wie beurteilen Sie die Fähigkeit des Bewerbers, bzw. der Bewerberin zu wissenschaftlicher Arbeit und zur Anfertigung einer Dissertation?
  • Wie beurteilen Sie das vorgelegte Promotionsprojekt unter anderem unter dem Gesichtspunkt
    • seines Stellenwerts für die Forschung
    • des theoretischen bzw. methodischen Vorgehens
    • des Schwierigkeitsgrades
    • des Standes der Vorarbeiten
    • des Arbeits- und Zeitplanes?
  • Wodurch zeichnet sich der Bewerber, bzw. die Bewerberin besonders aus?
  • Zeigt der Bewerber, bzw. die Bewerberin Interesse und Problembewußtsein gegenüber gesellschaftspolitischen Fragen?
  • Halten Sie den Bewerber, bzw. die Bewerberin sowie das vorgelegte Projekt insgesamt für »besonders förderungswürdig«, »förderungswürdig«, »nicht förderungswürdig«?

Angesichts der vielen Bewerber verringern sich die Bewilligungsaussichten wesentlich, wenn das Gutachten keine nachdrückliche Förderempfehlung ausspricht.

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Broschüre Promotionsfinanzierung 2011
Broschüre Promotionsfinanzierung 2011


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Ansprechpartner in diesen Fragen ist das Forschungsreferat.


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