
Betriebsärztlicher Dienst
Aufgabe des Betriebsarztes ist die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Dabei arbeitet er mit dem Sicherheitsingenieur, den Sicherheitsbeauftragten und dem Personalrat zusammen. Der Betriebsarzt achtet auf die ergonomisch korrekte Gestaltung der Arbeitsplätze und beurteilt die Arbeitsumgebung hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm, Klima, Beleuchtung und Strahlung. Er berät zu Erste-Hilfe-Maßnahmen, Körperschutzmitteln und technischen Arbeitsmitteln. Er betreut Schwerbehinderte und Schwangere im Arbeitsleben. Zudem führt er arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durch.