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Studienplatzvergabe an Erstsemester

Weitere Beratung und Informationen

Studierendensekretariat

Studieren in Niedersachsen

Für Studienbeginnende erfolgt in grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen (Bachelorstudiengänge/Erste Juristische Prüfung) die Studienauswahl für das erste Fachsemester nach Abzug der Vorabquoten zu

Es gelten folgende Sonderquoten:

  • Quote für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten (fünf Prozent)
  • Härtefallquote (zwei Prozent)
    Informationen zum Härtefallantrag
  • Zweitstudienquote (drei Prozent)
    Informationen zur Auswahl Zweitstudium
  • Berufsqualifiziertenquote
    Diese richtet sich nach dem Anteil der Berufsqualifizierten an den Bewerbungen,  darf aber zehn Prozent der zu vergebenden Studienplätze nicht übersteigen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich an der Universität Osnabrück nur für einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang (Bachelorstudiengang/Erste Juristische Prüfung) bewerben dürfen.

Hochschuleigenes Auswahlverfahren

Im Rahmen des hochschuleigenen Auswahlverfahrens erfolgt die Auswahl anhand einer Verfahrensnote. Für die Berechnung dieser Verfahrensnote wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit 60 Prozent gewichtet. Das weitere Auswahlkriterium - 40 Prozent - ist grundsätzlich die Gewichtung der in der HZB ausgewiesenen besten Note in zwei Unterrichtsfächern der letzten vier Schulhalbjahre. In der Regel muss eines dieser Unterrichtsfächer Deutsch oder Mathematik sein.

Informationen zur Gewichtung der Unterrichtsfächer (PDF, 415 kB)

Allgemeine Ordnung über das Auswahlverfahren (PDF, 295 kB)

Wartezeitquote

Im Rahmen der Wartezeitquote werden 20 Prozent der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Als Wartezeit werden alle Zeiten nach Erwerb des Abiturs anerkannt, in denen die jeweiligen Bewerber*innen nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Die Wartezeiten werden im Bewerbungsverfahren durch die Angaben der Bewerber*innen ermittelt und automatisch berücksichtigt.

Hinweise

  • Die Abiturnote verbessert sich nicht durch den Aufbau von Wartezeit!
  • Durch den Aufbau von Wartezeit verbessert sich  die Chance, im Rahmen der Wartezeitquote zugelassen zu werden.
  • Zu beachten ist, dass nicht mehr als sieben Semester berücksichtigt werden.
  • Es gibt ferner keine sogenannte Warteliste für zukünftige Verfahren. Um nach einer Ablehnung im Vorjahr eine Zulassung im Folgejahr zu erhalten, ist eine erneute Studienplatzbewerbung zwingend erforderlich.
  • Wie im Rahmen des hochschuleigenen Auswahlverfahrens (Verfahrensnote) entstehen auch im Rahmen der Wartezeitquote die Auswahlgrenzen in jedem Bewerbungsverfahren neu. Vorjahreswerte können somit nicht mehr als eine grobe Orientierung darstellen.