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Gasthörende
© Universität Osnabrück / Michael Münch
Nicht immatrikulierte Personen können an der Universität Osnabrück als Gasthörende auch ohne den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung zu bestimmten Lehrveranstaltungen aufgenommen werden.
Damit haben sie die Möglichkeit, bis zu acht Wochenstunden zu belegen.
Das Antragsformular ist im Studierendensekretariat erhältlich. Der Antrag ist für jedes Semester gesondert bis spätestens zum Beginn der Lehrveranstaltungen zu stellen. Die Einverständniserklärung des Lehrenden ist sowohl für die Gasthörer und Gasthörerinnen als auch für die Nebenhörer und Nebenhörerinnen einzuholen.
Werden bis zu vier Semesterwochenstunden belegt, fällt eine Gebühr von 75 Euro an, bei Belegung von mehr als vier Semesterwochenstunden werden 100 Euro pro Semester erhoben.
Gasthörende sind an der Universität Osnabrück gemäß Paragraf 10 Absatz 4 der Immatrikulationsordnung nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Sie können jedoch auf Antrag eine Bescheinigung (Gasthörerzertifikat) über die besuchten Lehrveranstaltungen erhalten. Diese bestätigt nicht, das Leistungen nach den Studien- und Prüfungsordnungen erbracht worden sind.
