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Studienbeiträge

Seit dem Wintersemester 2006/2007 sind die in staatlicher Verantwortung stehenden niedersächsischen Hochschulen gesetzlich verpflichtet, pro Semester Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro zu erheben. Die Verwendung der Studienbeiträge zielt  zweckgebunden ab auf die Verbesserung von Studium und Lehre. 

Studienbeitragspflicht besteht

  • für Studierende in grundständigen Studiengängen sowie in konsekutiven Masterstudiengängen
  • für die Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester

Studienbeiträge sind nicht zu entrichten bei Befreiung. Studienbeiträge können durch ein Studiendarlehen finanziert werden. Nach Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester erheben die niedersächsischen Hochschulen Langzeitgebühren anstelle von Studienbeiträgen.

Studierende, die zu Beginn des jeweiligen Semesters das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht studienbeitragspflichtig.

Nach den derzeitigen Planungen des Landes Niedersachen entfallen die Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2014/15. Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro sollen ab dem Wintersemester 2014/15 nach Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich sechs Semestern erhoben werden.

Das Diskussionsforum Studienbeiträge über die Online-Plattform Stud.IP bietet die Möglichkeit, sich passwortgestützt  an aktuellen Debatten zu beteiligen und über dieses Forum auch aktiv Vorschläge zur Verwendung von Studienbeiträgen einzubringen.