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Musik/Musikwissenschaft - 2-Fächer-Bachelor

Gegenstand des Faches

Das Studium von Musik und Musikwissenschaft an Universitäten und Musikhochschulen besteht je nach Ausrichtung aus wissenschaftlichen, künstlerischen und/oder pädagogischen Komponenten.

Fachspezifika in Osnabrück

Das Studienfach Musik / Musikwissenschaft setzt sich zu gleichen Anteilen aus historischer Musikwissenschaft, systematischer Musikwissenschaft (einschließlich Musikvermittlung), Musiktheorie und künstlerischer Praxis zusammen. Eine Besonderheit in der systematischen Musikwissenschaft ist die Musiktechnologie. Die künstlerische Praxis besteht aus instrumentalem Haupt- und Nebenfachunterricht, wobei eines der Instrumente Klavier ist. Ferner gibt es die Möglichkeit, in verschiedenen Orchestern, Ensembles und Chören mitzuwirken. Die Studierenden profitieren von der breit angelegten Grundausbildung und von den vielfältigen Möglichkeiten individuell differenzierender Schwerpunktbildungen.

Studiengang

Das Studienfach Musik wird als Kernfach angeboten und muss mit einem weiteren Fach kombiniert werden.

Akkreditierung

Der Studiengang wurde von der zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) akkreditiert.

Regelstudienzeit

6 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder besondere Hochschulzugangsberechtigung (Studium ohne Abitur).

 Darüber hinaus müssen Studieninteressierte an einer
Eignungsprüfung teilnehmen. Anmeldeschluss ist der 15. Mai. http://www.musik.uni-osnabrueck.de

Zulassungsbeschränkung

Angaben zur Zulassungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Übersicht Zulassungsbeschränkungen.

Bewerbungsschluss

Angaben zum Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht Bewerbungstermine. Für internationale Bewerber gelten zum Teil abweichende Fristen.

Bewerbung

Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Abitur) bewerben sich direkt bei der Universität Osnabrück. Gleiches gilt für internationale Bewerber mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer).

Für internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Studienplatzvergabe

In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Vergabe der Studienplätze zu 20% an die Bewerber mit der längsten Wartezeit und zu 80% nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Studieninteressierten eingeschrieben, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Für das Fach Musik/Musikwissenschaft muss außerdem die besondere Eignung festgestellt werden.

Sprachkenntnisse

Im Verlauf des Bachelor-Studiengangs sind keine Sprachkenntnisse nachzuweisen. Bei der Bewerbung zum fachwissenschaftlichen Masterstudiengang "Musikwissenschaft (M.A.)" sind gute Englischkenntnisse nachzuweisen.

Auslandsstudium

Die Prüfungsordnung schreibt keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt vor. Dennoch besteht die Möglichkeit, zum Beispiel im Rahmen von Austauschprogrammen einen Studienabschnitt an einer ausländischen Partnerhochschule zu verbringen. Ansprechpartner für Fragen zum Studium im Ausland ist das Akademische Auslandsamt. Während des Semesters werden regelmäßig Informationsveranstaltungen angeboten.

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Antworten auf konkrete Fragen zu den Inhalten des Studienfachs bekommen Sie bei der Fachstudienberatung.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Der 2-Fächer-Bachelor ist die Grundlage für ein weiterführendes Studium des Masterstudiengangs "Lehramt Gymnasium" oder des Fachmasters Musikwissenschaft. Als erster berufsqualifizierender Abschluss bereitet er jedoch auch auf musiknahe Tätigkeitsfelder außerhalb der Schule vor. Je nach Schwerpunktsetzung können sich Beschäftigungsmöglichkeiten beim Rundfunk, im Kulturmanagement, bei Fachzeitschriften, in Computerfirmen sowie in Herstellung, Handel und Vermarktung von Musikalien ergeben. Wer im Anschluss an den Bachelorstudiengang einen fachwissenschaftlichen Masterabschluss erwirbt, erlangt zusätzlich die Qualifikation für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsfunktionen in den genannten Berufs- und Tätigkeitsfeldern. Der Masterstudiengang "Lehramt Gymnasium" baut auf den Kenntnissen des 2-Fächer-Bachelors auf und bereitet die Studierenden auf das Referendariat an der Schule vor. Beide genannten Masterstudiengänge ermöglichen bei hervorragendem Abschluss die Promotion.

Ordnungen

Modulbeschreibungen für die Lehreinheit Musik/Musikwissenschaft
(gültig seit 29.12.2010)

Fachspezifischer Teil 2FB Musik
(gültig seit 09.06.2010)

Ordnung über den Nachweis einer besonderen Befähigung zum Studium künstlerischer Studiengänge im Bachelorstudiengang Bildung, Erziehung und Unterricht sowie im 2-Fächer-Bachelor für das Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik
(gültig seit 06.09.2012)

Studiengangsspezifische Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang
(gültig seit 28.10.2009)

Überfachlicher Teil für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang, sog. "Professionalisierungsbereich"
(gültig seit 17.02.2011)

Allgemeine Prüfungsordnung Bachelor-/Masterstudiengänge (APO)
(gültig seit 23.05.2013)

Download Studiengangs-Flyer