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Bewerbung und Zulassung für Austauschstudierende
Bewerbungsfrist
1. Juli
für das folgende Winstersemester, das im Oktober beginnt
1. Januar
für das folgende Sommersemester, das im April beginnt
Im Gegensatz zu regulären ausländischen Studienbewerbenden müssen Austauschstudierende von Partnerhochschulen keine Deutschprüfung ablegen und benötigen keine für Deutschland gültige Hochschulzugangsberechtigung.
Austauschstudierende müssen lediglich schriftlich von ihrer Heimatuniversität nominiert werden und brauchen eine Bestätigung, dass sie dort immatrikuliert sind.
Sobald sie für ein Austauschprogramm nominiert wurden, müssen sie folgende Dokumente an das Akademische Auslandsamt schicken, um sich offiziell als Austauschstudierende zu bewerben:
- ausgedruckte Online-Bewerbung
- Passfoto
- Immatrikulationsbescheinigung der Heimatuniversität
- falls gewünscht: Antrag auf einen Platz im Wohnheim (Bewerbungsbogen)
Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen und den Antrag auf einen Wohnheimplatz (falls gewünscht) schicken Sie bitte anfolgende Adresse:
Universität Osnabrück
Akademisches Auslandsamt
Neuer Graben 27
D-49074 Osnabrück
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bewerbung erst bearbeiten können, wenn wir Ihre Online- UND Papierbewerbung bekommen haben!
Sobald Ihre Bewerbung im Akademischen Auslandsamt angekommen ist und bearbeitet wurde, erhalten Sie per Post Ihre Zulassung zum Studium und weitere Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Osnabrück. Die Zulassung benötigen Sie, wenn Sie ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen müssen.
