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Wie werden die Studienplätze an ausländische Studierende vergeben?
Grundständige Studiengänge
Studienplätze für ein erstes Fachsemester in grundständigen Studiengängen (z. B. Bachelor) werden nach unterschiedlichen Verfahren vergeben:
Studienbewerber aus nicht-EU/EWR-Ländern
Für ausländische Studierende aus dem nicht-EU/EWR- Ausland stehen in zulassungsbeschränkten Studiengängen fünf Prozent der Studienplätze zur Verfügung.
Informationen zur Anzahl der Studienplätze in den einzelnen Studiengängen
Studienbewerber aus EU/EWR-Ländern
In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus der EU und dem EWR dieselben Auswahlkriterien wie für deutsche Studierende: Die Studienauswahl für das 1. Fachsemester erfolgt nach Abzug der Vorabquoten zu 80 Prozent nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren und zu 20 Prozent nach der Wartezeit.
Weiterführende Studiengänge
In weiterführenden Studiengängen (Master) gibt es beim Auswahlverfahren keine Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Studienbewerbenden. Sofern die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, wird dann nach der fachlichen Qualifikation der Bewerbenden entschieden.
Auch in einigen Masterstudiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung.
Für weiterführende Studiengänge bewerben sich alle ausländischen Studienbewerbenden mit ausländischen Zeugnissen über uni-assist.
