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Visum und Aufenthalt

Vor der Einreise nach Deutschland

Für die Einreise aus bestimmten Ländern besteht in Deutschland Visumpflicht. Ob Sie ein Visum brauchen, erfahren Sie bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland, oder Sie können es beim Auswärtigen Amt überprüfen. Bürgerinnen und Bürger aus Ländern, die dort auf der Liste mit "(3)" markiert sind und bei denen unter  "Visumpflicht für Deutschland" "nein" steht, dürfen zum Studium nach Deutschland ohne Visum einreisen.

Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen) müssen kein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Eine Liste der deutschen Vertretungen im Ausland finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Für ein Studentenvisum brauchen Sie die Zulassung zum Studium an einer deutschen Hochschule. Das Studentenvisum ist in der Regel für drei Monate gültig und kann dann in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umgewandelt werden.
Bitte beachten Sie: Ein Touristenvisum kann in keinem Fall in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umgewandelt werden!

Grundsätzlich benötigen Sie zur Beantragung eines Visums folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Bewerbungsbestätigung oder Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule
  • Nachweis über die Finanzierung des Studiums in Deutschland
  • Krankenversicherung

Erkundigen Sie sich früh genug bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat über die notwendigen Formalitäten für die Beantragung des Visums. Das Verfahren dauert oft mehrere Monate. Eine verspätete Einreise führt möglicherweise dazu, dass Sie wichtige Termine verpassen. Wenn Sie zum Beispiel die Sprachprüfung verpassen, können Sie nicht zum Studium zugelassen werden!

Nach der Einreise nach Deutschland

Studierende aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz

Studierende aus Ländern der EU, des EWR und aus der Schweiz reisen visumfrei nach Deutschland ein, müssen sich aber nach der Einreise bei der Meldebehörde an dem Ort, in dem sie in Deutschland wohnen, anmelden. Sie erhalten dann eine Meldebescheinigung über ihren Aufenthalt in Deutschland.

Studierende aus der Schweiz erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Sie melden sich, wenn sie in Osnabrück wohnen, bei der Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück an - entweder im Rahmen der Welcome Week des Akademischen Auslandsamts, oder individuell.

Studierende aus nicht-EU-Ländern / Aufenthaltserlaubnis

Studierende aus nicht-EU-Ländern müssen, egal ob sie mit oder ohne Visum nach Deutschland eingereist sind, innerhalb der Gültigkeit ihres Visums oder - bei visumfreier Einreise - innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen sich ebenfalls bei der Meldebehörde in der Stadt, in der sie in Deutschland wohnen, anmelden. Für beides ist in Osnabrück die Ausländerbehörde zuständig.

Studierende, die im Landkreis wohnen, wenden sich an die Ausländerbehörde und das Meldeamt in ihrem Ort.
In der Welcome Week zu Semesterbeginn haben internationale Studierende die Möglichkeit, mit Unterstützung des Akademischen Auslandsamts alle notwendigen Formalitäten bei der Ausländerbehörde zu erledigen.

Für einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie:

  • Zulassung zum Studium (Kopie)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Reisepass
  • Nachweis über Finanzierung des Studiums
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • biometrisches Passfoto
  • Visum (Kopie, falls vorhanden)
  • Stipendienzusage (Kopie, falls vorhanden)

Sehr wichtig ist der Nachweis über die Finanzierung des Studienaufenthalts. Sie müssen nachweisen, auf welche Weise und in welcher Höhe die Finanzierung erfolgt. Zurzeit gehen die deutschen Behörden davon aus, dass Studierende monatlich etwa 660 Euro benötigen, um ihren Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten zu können.

Informationen darüber, wie Sie die Finanzierung Ihres Studiums in Osnabrück nachweisen können, erhalten Sie von der Ausländerbehörde.

Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie als so genannten elektronischen Aufenthaltstitel in Form einer Chipkarte. Darauf wird Ihr Fingerabdruck zusammen mit Ihrem Foto und Ihren persönlichen Daten gespeichert. Die Nebenbestimmungen werden ebenfalls auf dem Chip gespeichert und auf einem Zusatzblatt ausgedruckt.
Darüber hinaus gibt es eine freiwillige Online-Ausweisfunktion und eine elektronische Unterschriftsfunktion.
Die Karte kann nicht mehr wie bisher direkt in der Ausländerbehörde ausgestellt werden. Es dauert voraussichtlich ca.acht Wochen, bis Sie die Karte bei der Ausländerbehörde abholen können. Bitte bedenken Sie dies vor der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis und wenden sich rechtzeitig an die Ausländerbehörde.

Die Kosten für die Aufenthaltserlaubnis liegen bei 100 Euro für eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu einem Jahr, bzw. bei 110 Euro für eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr.

Das Visaverfahren ist von den Änderungen nicht betroffen.

Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel

Weitere Fragen beantwortet Ihnen auch gern das Akademische Auslandsamt.

Nach dem Studium

Nach der Exmatrikulation ist eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht mehr gültig, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis ursprünglich noch länger gültig war!

Nach dem Studium haben Studierende aus nicht-EU-Ländern die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis mit eineinhalbjähriger Dauer zur Arbeitssuche zu beantragen. Während dieser Zeit dürfen sie uneingeschränkt arbeiten.

Weitere Informationen

In der Zentralen Studienberatung können Sie sich rund um das Thema Arbeitssuche nach dem Studium beraten lassen.

weitere Informationen

Darüber hinaus gibt es eine deutschlandweite Online-Jobbörse für Fachkräfte aus dem Ausland.

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