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Informationen für chinesische Studierende

Deutschkenntnisse

Neben der Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen.
An der Universität Osnabrück besteht grundsätzlich nicht die Möglichkeit, sich für einen Studien vorbereitenden Deutschkurs einzuschreiben. Deshalb kann eine Bewerbung an der Universität Osnabrück nur erfolgreich sein, wenn bereits bei der Bewerbung deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Grundsätzlich gelten für chinesische Studienbewerbende die gleichen Regelungen wie für andere internationale Studierende.

Allerdings müssen Bewerbende aus China ihre Zeugnisse durch die Akademische Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft in Beijing überprüfen lassen, bevor sie sich in Deutschland bewerben können (Zeugnisüberprüfung und Interview). Fällt diese Überprüfung positiv aus, erhalten Sie ein Zertifikat. Dieser Vorgang vereinfacht das Bewerbungsverfahren an deutschen Hochschulen und beschleunigt die Ausstellung eines Visums. 

Anschrift der APS in Beijing:

Kulturreferat der Deutschen Botschaft - Akademische Prüfstelle (APS)
Office 0311, Landmark Tower 2
8, Dongsanhuan Beilu, Chaoyang District
Beijing 100004

Tel.: 0086 10 6590 7138
(Sprechzeiten: Mo bis Do von 13:30 bis 16:30 Uhr chinesischer Zeit)
Fax: 0086 10 6590 7140

 

Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung

Bewerbende aus China müssen neben der Mittelschulbildung den Nachweis über Studienzeiten in einem wissenschaftlichen Hochschulstudium erbringen, um eine direkte Zulassung zu einer deutschen Hochschule zu bekommen. Als wissenschaftliches Hochschulstudium gelten nur Studiengänge mit einer Gesamtstudiendauer von vier oder mehr Jahren. Die Universität muss außerdem vom chinesischen Bildungsministerium anerkannt sein. Wie lange die Vorstudienzeiten in China sein müssen, um in Deutschland zugelassen zu werden, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel vom Umfang der Mittelschulbildung und von der Gesamtdauer des Studienganges.

Zwölfjährige Schulbildung

Mit einer zwölfjährigen schulischen Vorbildung brauchen Sie für die direkte Zulassung in Deutschland meist drei Studiensemester an einer anerkannten chinesischen Hochschule. Der Studiengang muss mindestens vier Jahre dauern. Die Zulassung in Deutschland erhalten Sie dann für die bisherige oder für eine verwandte Fachrichtung. Mit einer zwölfjährigen schulischen Vorbildung und einer bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung können Sie schon nach einem Studiensemester in China eine Zulassung in Deutschland bekommen. Die Zulassung ist fachgebunden für Ihren bisherigen Studienbereich. Allerdings müssen Sie dazu in China in einer Hochschule des 211-Projektes eingeschrieben sein. Für Ihren Studiengang in China gilt, dass die Gesamtstudiendauer vier Jahre betragen muss. Mit einer zwölfjährigen schulischen Vorbildung und nach einem Studiensemester in einem vierjährigen Studiengang an einer anerkannten chinesischen Hochschule können Sie sich in Deutschland für das Studienkolleg bewerben. Nach einem Jahr Unterricht und nach der Feststellungsprüfung können Sie sich dann für ein Studium bewerben.

Zehn- oder  elfjährige Schulbildung

Bei zehn- oder elfjähriger schulischer Vorbildung ist eine direkte Zulassung möglich, wenn Sie drei erfolgreiche Studienjahre in einem vierjährigen Studiengang absolviert haben. Nach zwei erfolgreichen Studienjahren können Sie sich für das Studienkolleg bewerben. Nach einem Jahr Unterricht und nach der Feststellungsprüfung können Sie sich dann für ein Studium bewerben.

Junior College

Mit dem Abschluss eines dreijährigen Junior College-Programms an einer anerkannten chinesischen Hochschule oder an einem Junior College können Sie  zum Studienkolleg zugelassen werden. Nach einem Jahr Unterricht am Studienkolleg und mit bestandener Feststellungsprüfung können Sie sich dann für ein Studium bewerben.

Bachelor-Abschluss

Mit einem Bachelor-Abschluss besitzen Sie  die allgemeine Hochschulreife und Sie können sich für alle Fächer im grundständigen Studium bewerben.