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Krankenversicherung im Studium

Empfehlung

Wir empfehlen Ihnen dringend, für die Zeit Ihres Aufenthalts in Deutschland auch eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen!

Weitere Beratung zum Thema Versicherungen erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt.

In Deutschland besteht für alle Studierenden – deutsche und ausländische – Krankenversicherungspflicht. Das gilt bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis zum 14. Fachsemester. Davon ausgenommen sind Studierende, die zur Promotion eingeschrieben sind.

Bei der Einschreibung/Immatrikulation müssen Studierende einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen, ohne diesen Nachweis ist die Einschreibung nicht möglich. Schließen Sie deshalb bald nach ihrer Ankunft am Studienort eine Krankenversicherung ab. Dazu legen Sie den Zulassungsbescheid bei der Krankenkasse Ihrer Wahl vor. Die Mitgliedsbescheinigung, die Sie erhalten, reichen Sie dann bei der Immatrikulation im Studierendensekretariat ein.
Sie können auch während der Welcome Week eine Krankenversicherung abschließen.

Studentische Versicherung

Für Studierende gibt es eine spezielle studentische Kranken- und Pflegeversicherung, die besonders günstig ist. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einheitlich für Studierende bis zum 30. Lebensjahr einen Tarif von ca. 78 Euro monatlich an.

Abkommen mit anderen Ländern

Mit einer Reihe von Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen. Das gilt für die meisten Länder der Europäischen Union (EU) und für eine Reihe weiterer europäischer Länder. Die gesetzlichen Krankenversicherungen dieser Länder sind in Deutschland anerkannt. Studierende können in ihrem Heimatland versichert bleiben und sind in Deutschland von den Pflichtbeiträgen zur Versicherung befreit. Auch wer im Heimatland privat versichert ist, kann sich unter Umständen von der Versicherungspflicht in Deutschland befreien lassen.

Nicht in jedem Fall erfolgt in Ihrem Heimatland eine volle Kostenübernahme für Leistungen, die in Deutschland in Anspruch genommen werden! Informieren Sie sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland, ob und welche Leistungen in Deutschland übernommen werden.

Für die Immatrikulation brauchen Sie in jedem Fall eine Bestätigung von einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK oder TK). Diese bekommen Sie, wenn Sie der Krankenkasse am Studienort einen Nachweis über die Versicherung im Heimatland vorlegen. Dazu benötigen Sie je nach Herkunftsland unterschiedliche Formulare, die von Ihrer Versicherung im Heimatland bestätigt wurden.

Studierende aus EU- und EWR-Ländern legen dort ihre gültige Europäische Krankenversicherungskarte European Health Insurance Card (EHIC) vor. Mit einigen Ländern außerhalb der EU bestehen zurzeit ebenfalls Sozialversicherungsabkommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob dies für Ihr Land zutrifft. Wenn ja, erhalten Sie die erforderlichen Dokumente ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland.