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Prüfungen

Direkt zu den Prüfungs- und Zugangsordnungen

© Universität Osnabrück / Elena Scholz

Prüfungsämter

Für Prüfungsangelegenheiten wenden Sie sich an das jeweils zuständige Prüfungsamt:

Mono-Studiengänge

Für Studierende in Mono-Studiengängen ist immer das Prüfungsamt in ihrem Fach zuständig. Die Ansprechpersonen in den Prüfungsämtern finden sie auf den Seiten des jeweiligen Fachbereichs.

Mehrfächer-Studiengänge

Studieren Sie in einem Mehrfächer-Studiengang (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor), haben Sie je nach Anliegen unterschiedliche Ansprechpersonen.:

Für alle Prüfungsleistungen, die Sie in Ihren Fächern erbringen, ist das Prüfungsamt des jeweiligen Fachs bzw. Fachbereichs zuständig.

Für den fachübergreifenden Bereich (Interdisziplinäres Kerncurriculum Lehrerbildung, Kerncurriculum Grundbildung, Allgemeine Schlüsselkompetenzen) sowie für übergreifende Bescheinigungen und Leistungsübersichten und (vorläufige) Zeugnisse wenden Sie sich an das Mehrfächerprüfungsamt PATMOS.

Für Fach- und Studienberatungen sind grundsätzlich die entsprechenden Fachstudienberater in Ihren Fächern zuständig.

Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs, z. B. Informationen zu den erbringenden Studieninhalten (Pflicht- und Wahlpflichtmodulen) und zu den Prüfungen (Ablauf, Wiederholbarkeit, Freiversuch). Welche Prüfungsordnung Anwendung findet, hängt von dem jeweiligen Studiengang ab.

Glossar zu den Ordnungen

Allgemeine Prüfungsordnung (APO), in Kraft seit 01.10.2010

Hierbei handelt es sich um eine Rahmenprüfungsordnung. Sie enthält allgemeine und übergreifende Regelungen für fast alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück. Die APO findet für einen Studiengang jedoch nur dann Anwendung, wenn es eine entsprechende studiengangsspezifische Prüfungsordnung gibt. Bitte informieren Sie sich dazu in Ihrem Fachbereich.

Studiengangsspezifische Prüfungsordnung

Diese enthält die Regelungen, die nur für diesen bestimmten Studiengang gelten (zum Beispiel, welcher Hochschulgrad verliehen wird). Wenn ein Studiengang nur ein Fach umfasst, wie zum Beispiel Biowissenschaften, besteht die Prüfungsordnung dieses Studiengangs aus den Vorgaben der studiengangsspezifischen Prüfungsordnung in Verbindung mit den Regelungen der Allgemeinen Prüfungsordnung. Bei einem Studiengang mit zwei Fächern, wie zum Beispiel dem Zwei-Fächer-Bachelor, kommen noch fachspezifische Teile hinzu.

Fachspezifische Teile

Die „Fachspezifischen Teile“ der Prüfungsordnung enthalten die Regelungen, die nur für das Studium dieses Faches in diesem Studiengang gelten. Unter anderem ist hier aufgeführt, welche Module des Faches in diesem Studiengang studiert werden müssen (siehe auch Modulbeschreibungen).

Weitere wichtige Begriffe

Modulbeschreibungen

Modulbeschreibungen enthalten eine detaillierte Inhaltsangabe der Module der Bachelor- und Masterprogramme der Universität Osnabrück sortiert nach Fächern. Ein Modul ist dabei eine inhaltliche und zeitlich geschlossene Einheit, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Beschreibungen sind unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung enthalten. Welche Module in welchem Studienfach absolviert werden müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der Studiengangsspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen Teilen geregelt.

Zugangs- und Zulassungsordnungen

Die Zugangs- und Zulassungsordnungen regeln zum einen die Zulassung zum Studium und bestimmen darüber hinaus, welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllt sein müssen. Als Zugangsvoraussetzungen können unter anderem Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse gefordert sein.