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Visum und Versicherungsschutz

Australien

WHM (Working Holiday Maker Visa)

Für eine Praktikumsdauer von maximal zwölf Monaten beim selben Arbeitgeber kann das WHM auch ohne eine vorab bestehende Praktikumsstelle bei der Australischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Das WHM ist relativ leicht zu erlangen, wird aber pro Person nur einmalig erteilt, d.h. ein weiteres Praktikum mit WHM in Australien ist nicht möglich. Das Visum sollte ca. drei Monate vor Ausreise beantragt werden.

OTV (Occupational Trainee Visa)

Bei Visumsbeantragung muss der künftige australische Arbeitgeber bereits feststehen. Über diesen muss vor Ort beim zuständigen "Department of Immigration and Multicultural Affairs and Indigenous" (DIMIA) ein Antrag auf Genehmigung des Praktikums gestellt werden. Die Erlangung des OTV Visums ist mit größerem Aufwand (auch Zeitaufwand aufgrund des vorhergehenden Praktikumsantrages in Australien) als  WHM-Visa verbunden.

Weitere Informationen zu beiden Antragsformen finden Sie bei der Australischen Botschaft.

Kanada

Ein Praktikumsaufenthalt in Kanada erfordert ein Visum und (im Regelfall) eine Arbeitserlaubnis, auch wenn die Tätigkeit nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt oder unbezahlt ist. Diese ist erhältlich bei der Visa-Abteilung der Kanadischen Botschaft in Berlin unter Vorlage einer Bescheinigung darüber, dass bereits ein Praktikumsplatz in Kanada vorhanden ist. Jährlich wird nur ein bestimmtes Kontingent dieser Work Permits an deutsche Staatsbürger ausgegeben. Deshalb lohnt es sich, seinen Antrag schon frühzeitig bei der Kanadischen Botschaft  einzureichen.

Neuseeland

WHM (Working Holiday Maker Visa)

Dieses Visum erlaubt deutschen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 30 Jahren die Einreise nach Neuseeland für einen bis zu zwölfmonatigen Aufenthalt. Innerhalb dieses Jahres ist es gestattet zu arbeiten. Dabei sollte man nicht länger als drei Monate bei einem Arbeitgeber ein Praktikum absolvieren bzw. einer Gelegenheits- oder Teilzeitarbeit nachgehen. Ab dem 1. März jeden Jahres werden die begehrten Visa angeboten, ausgestellt von der neuseeländischen Botschaft in Berlin. Das Visum ist ein Jahr lang ab dem Tag der Ankunft gültig.  Die Ausstellung des Working Holiday Visums ist nur einmal im Leben möglich.

Willing Workers On Organic Farms (WWOOFEN)

Im Rahmen des Working Holiday Visums gibt es die Möglichkeit, gegen landwirtschaftliche Hilfe (z. B. Obstanbau, Tierfarmen) auf einer neuseeländischen Farm unentgeltlich zu wohnen. Zur Kontaktaufnahme benötigt man das WOOF-er Handbuch, eine Liste mit Adressen von rund 200 Farmen, die unter folgendem Link gegen Gebühr erhältlich ist. Das WWOOF-er Handbuch ist Ausweis und Adressbuch in einem und muss bei Ankunft auf der Farm vorgezeigt werden.

Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen für Neuseeland finden Sie beim Institut Ranke Heinemann  (australisch-neuseeländischer Hochschulverbund).

USA

J1- Visum

Für die Beantragung des J1- Visums ist eine bestehende Zusage über die Praktikumsstelle und die Vorlage des Formulars DS-2019 (eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung) notwendig. Bei Praktika an US- Universitäten können diese unter Umständen als "legal sponsor" fungieren und das Formular zur Verfügung stellen. Dies erspart unter Umständen die Mittlerorganisation.
Das DS-2019 gibt Auskunft über Beginn und Ende des Praktikums und  ist ausschließlich (bis auf wenige Ausnahmen, s. oben) über sog. Mittlerorganisationen (z. B. College Council, Travel Works, ZAV, AIESEC, IAESTE) zu beziehen, die dabei als "legal sponsor", d.h. als Bindeglied zu den US-Behörden fungieren. Die Beschaffung des DS-2019 ist kostenpflichtig, es geht aber kein Weg daran vorbei, da ein Visum ohne dieses Vorformular nicht ausgestellt wird.

Detaillierte Informationen zum J1-Visum finden Sie beim US-Konsulat. Gute Erstinformationen erhalten Sie auch unter Education USA.

Versicherungsschutz

Bereits einige Zeit vor Beginn des Auslandspraktikums sollte der Versicherungsschutz eingehend geprüft werden. Ob Ihr Krankenversicherungsstatus ausreichend ist, klären Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse ab. Generell gilt: Bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollten deutsche Versicherungsgesellschaften bevorzugt werden, da bei internationalen Krankenversicherungen die Leistungen ggf. geringer ausfallen können.

Absicherungen gegen folgende Risiken werden empfohlen:

  • Absicherung gegen Unfälle durch eine Unfallversicherung
  • Absicherung gegen Haftungsrisiken durch eine Haftpflichtversicherung
  • Absicherung gegen Krankheit durch eine Krankenversicherung

Studierende, die durch den DAAD oder einer seiner Partnerorganisationen gefördert oder betreut werden, können eine günstige DAAD- Gruppenversicherung in Anspruch nehmen.