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Bewerbung

Entscheidend für den Erfolg einer Bewerbung im Rahmen des ERASMUS-Programmes sind die existierenden Vereinbarungen der jeweiligen Universität mit ihren europäischen Partnern. Ganz konkret kommt es darauf an, mit welchen europäischen Universitäten Vereinbarungen bestehen und für welche Fachbereiche sie gelten. Studierende sollten deshalb zuerst prüfen, mit welchen Universitäten Ihr Fachbereich oder Institut Vereinbarungen getroffen hat. Wenn eine geeignete Hochschule gefunden wurde, steht einer Bewerbung nichts mehr im Wege. 

Welche Voraussetzungen müssen Studierende erfüllen?

  • Immatrikulation an der Universität Osnabrück
  • Mindestens zwei absolvierte Fachsemester bei Antritt des Auslandsstudium  
  • Keine vorherige Inanspruchnahme des ERASMUS-Mobilitätszuschusses (für Studienzwecke).
  • Sprachliche Anforderungen: Gute Kenntnisse der Unterrichtssprache des Gastlandes. Falls Sie nur geringe Sprachkenntnisse haben, erkundigen Sie sich nach Sprachkurs-Angeboten der Gastuniversität. Vielfach ist es möglich, direkt vor Aufnahme des Auslandsstudiums einen Intensivkurs an der Gasthochschule zu besuchen. Außerdem bietet das Sprachenzentrum der Universität Osnabrück Kurse auf unterschiedlichem Niveau an.

Bewerbungstermin

Bewerbungen müssen jeweils zu Jahresbeginn für das kommende akademische Jahr eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim ERASMUS-Fachbereichskoordinator nach dem jeweiligen Bewerbungstermin, sowie nach den einzureichenden Unterlagen.

Es gibt keinen unterschiedlichen Bewerbungstermin für Auslandsaufenthalte im Winter- oder Sommersemester. Für das  akademische Jahr 2014/15 ist eine Online-Bewerbung notwendig. Zusätzlich muss der Papierausdruck der Onlinebewerbung sowie die schriftlichen Bewerbungsunterlagen bei den zuständigen ERASMUS-Fachkoordinatoren und Fachkoordinatorinnen eingereicht werden.

Bewerbungsverfahren

Für eine erfolgreiche Bewerbung um einen ERASMUS-Studienaufenthalt sollten Sie die folgenden Schritte durchlaufen:

Information über die verfügbaren Studienplätze in Ihrem Fachbereich:
Die möglichen Studienplätze für Studierende in Ihrem Fachbereich werden durch so genannte „Bilateral Agreements“ zwischen Ihrem Fachbereich und dem Fachbereich der jeweiligen Gasthochschule geschlossen.

Information bei Ihrem ERASMUS-Koordinator im Fachbereich:
Jeder Fachbereich hat einen ERASMUS-Koordinator, der die ERASMUS-Bewerbungen bearbeitet. Bei ihm können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsfristen, Anforderungen und Auswahlkriterien informieren.

Bewerbung bei Ihrem ERASMUS-Koordinator:
Wenn Sie sich für einen ERASMUS-Aufenthalt entschieden haben, können Sie mit Ihrer Bewerbung beginnen. Beachten Sie dabei in jedem Fall die Bewerbungsfristen, die in der Regel zwischen Januar und März für das darauf folgende akademische Jahr (Winter- und Sommersemester!) liegen.

Die erforderlichen Unterlagen für Ihre Bewerbung erhalten Sie vom ERASMUS-Koordinator in Ihrem Fachbereich. Falls Sie die Standard-Bewerbungsunterlagen „Europa“ des Akademischen Auslandsamtes ausfüllen sollen, so finden Sie diese hier.

Bitte füllen Sie in jedem Fall die Online-Bewerbung aus und geben den Papierausdruck zusammen mit Ihren sonstigen Bewerbungsunterlagen bei Ihrem Fachbereichskoordinator ab.

Nominierung für einen Studienplatz an der Gasthochschule durch den ERASMUS-Koordinator:
Nach Erhalt und Prüfung Ihrer Unterlagen wird der ERASMUS-Koordinator Sie im Falle der Annahme Ihrer Bewerbung für einen Platz an der Gasthochschule nominieren. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehnung Ihrer Bewerbung liegt bei der Gasthochschule und wird auf der Basis Ihrer eingereichten Unterlagen gefällt. Unter Umständen fordert die Gasthochschule weitere Unterlagen an, die dann fristgerecht von Ihnen eingereicht werden müssen.
Der ERASMUS-Koordinator des Fachbereichs leitet den Papierausdruck der Online-Bewerbung an das Akademische Auslandsamt weiter, das mit der Bewilligung und Verwaltung der ERASMUS-Mobilitätszuschüsse betraut ist.

Auswahlkriterien

ERASMUS-Studierende werden nach akademischen Qualifikationen und nach den Sprachkenntnissen ausgewählt. Weitere Kriterien sind das Studienvorhaben, dessen Vorbereitung und Durchführbarkeit.

Learning Agreement

Nominierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer am ERASMUS-Programm müssen eine Annahmeerklärung über den ERASMUS-Mobilitätszuschuss unterzeichnen, ein "Learning Agreement" abschließen und möglichst vor Studienbeginn im Akademischen Auslandsamt einreichen. Das Learning Agreement  ist ein Vertrag zwischen den Studierenden, der Heimat- und der Gasthochschule über die im Rahmen von ECTS zu besuchenden Veranstaltungen. Damit wird sichergestellt, dass die im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen auf das Studium angerechnet werden können.