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Mobilitätszuschüsse der Universität Osnabrück für Auslandaufenthalte

Bewerbungstermine

30. November
30. April

Die Mobilitätszuschüsse sind in erster Linie für Studierende und Doktoranden gedacht, die über keine Förderung seitens Dritter (z. B. Deutscher Akademischer Austauschdienst DAAD, Fulbright, ERASMUS) verfügen können, bzw. keine Studiengebührenbefreiung an Partnerhochschulen erhalten.

Die Höhe der Mobilitätszuschüsse richtet sich nach der Vorgabe des DAAD im Rahmen des PROMOS-Programms.

Wer kann sich bewerben?

Es können sich alle immatrikulierten Studierenden und Doktoranden der Universität Osnabrück bewerben, auch BAFöG-Empfängerinnen und-Empfänger.

Nicht antragsberechtigt sind Studierende, die

  • am ERASMUS-Programm teilnehmen bzw. eine Förderung von dritten Institutionen bekommen (z. B. DAAD, Fulbright, Stiftungen)
  • von anderer Seite (z. B. ERASMUS, DAAD, LEONARDO, IAESTE, AIESEC) für ein Praktikum im Ausland gefördert werden

 

 

Bewerbungsunterlagen

  • Online-Bewerbung
  • Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben inklusive Begründung der Hochschulwahl bzw. Begründung der Praktikumswahl (formlos)
  • Lebenslauf (lückenlos, tabellarisch oder ausformuliert)
  • Gutachten einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers (formlos). Das Gutachten ist vom Gutachter/von der Gutachterin direkt per Hauspost oder Email an das Akademische Auslandsamt zu senden.
  • Nachweis über Sprachkenntnisse (DAAD-Sprachzeugnis, TOEFL)
  • Nachweis über bisherige Studienleistungen (Notenspiegel, Transcript of Records, Vordiplom- oder Zwischenprüfungszeugnis oder ähnliches)
  • Zulassung der ausländischen Hochschule bzw. Zusage des ausländischen Praktikumsgebers.

Die Bewerbungsunterlagen werden lediglich in einfacher Ausführung benötigt und sind zu richten an:

Beate Teutloff

Tel.: +49 541 969-4126
Fax: +49 541 969-4495
beate.teutloff@uni-osnabrueck.de

Raum: 19/E08
Akademisches Auslandsamt
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück