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Zentrale Kommissionen und Ausschüsse
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Senat Ausschüsse und Kommissionen bilden. Ausschüsse sind beratende Gremien, denen ausschließlich Mitglieder des Senats angehören. Kommissionen sind beratende Gremien, denen auch Personen angehören können, die nicht Mitglieder des Senats sind. In Kommissionen und Ausschüssen müssen alle Statusgruppen vertreten sein.
Senatsausschüsse:
Den Vorsitz in den Senatsausschüssen führt der Präsident.
Ständiger Senatsausschuss für Finanzen und Hochschulentwicklung (AFH)
Der ständige Senatsausschuss für Finanzen und Hochschulentwicklung (AFH) berät den Senat und bereitet im Zusammenwirken mit dem Präsidium die Senatsbeschlüsse zur Entwicklungsplanung und den Bericht über den Wirtschaftsplan vor. Ferner wirkt er an der Erteilung des Prüfungsauftrags für den Jahresabschluss mit und nimmt das Ergebnis der Prüfung von den Prüfern entgegen.
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Ständiger Senatsausschuss für Berufungen und Selbstverwaltung (ABS)
Der ständige Senatsausschuss für Berufungen und Selbstverwaltung (ABS) nimmt Stellung zu Berufungsvorschlägen der Fachbereiche bzw. Fakultäten. Soweit eine Stellungnahme des Senates nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, nimmt er auch in Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, wie die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten oder die Einführung, wesentliche Änderung und Schließung von Studiengängen.
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Senatskommissionen:
Den Vorsitz in den Kommissionen führt das jeweils zuständige Präsidiumsmitglied.
Zentrale Kommission für Studium und Lehre (ZSK)
Die zentrale Kommission für Studium und Lehre (ZSK) berät als ständige gemeinsame Kommission den Senat und das Präsidium in allen Fragen von Studium und Lehre, einschließlich der Lehrevaluation. Sie bereitet die Beschlüsse über die vom Senat zu beschließenden Ordnungen vor.
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Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK)
Die Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (FNK) berät als ständige gemeinsame Kommission den Senat und das Präsidium in allen forschungsrelevanten Fragen. Hierzu zählen insbesondere die Schwerpunktbildung in der Forschung, die Verwendung von zentralen Mitteln zur Forschungsförderung, die Bewertung von Forschungsleistungen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
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Kommission für Information und Kommunikation (KIK)
Die Kommission für Information und Kommunikation (KIK) berät als ständige gemeinsame Kommission den Senat und das Präsidium in allen Fragen der Beschaffung, Verwaltung, Verarbeitung und Verbreitung von gedruckter und elektronischer Information aller Art sowie der netzgestützten Kommunikation.
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Weitere Ausschüsse und Kommissionen:
Die folgenden Ausschüsse und Kommissionen wählen jeweils einen Vorsitz aus ihrer Mitte.
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss überwacht die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen und ist für sie in Zusammenarbeit mit der Wahlleitung verantwortlich. Er entscheidet über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis, Zweifelsfragen bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung sowie über Wahleinsprüche. Ferner stellt er das Wahlergebnis fest.
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Ständige zentrale Kommission für Gleichstellung (ZKfG)
Die ständige zentrale Kommission für Gleichstellung (ZKfG) erarbeitet für das Präsidium und für den Senat Vorschläge zur Erfüllung der Aufgaben nach § 3 Abs. 3 NHG. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung eines Wahlvorschlags für den Senat zur Besetzung des Amtes der hauptamtlichen zentralen Gleichstellungsbeauftragten, die Beratung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten, der Entwurf des Frauenförderplans als Teil der Entwicklungsplanung der Universität Osnabrück und die Mitwirkung bei der Durchsetzung, Evaluierung und Weiterentwicklung des Frauenförderplans.
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Ethik-Kommission
Die Ethik-Kommission gewährt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Hilfe durch die Beratung und Beurteilung ethischer und ggf. rechtlicher Aspekte biomedizinischer und psychologischer Forschung am Menschen. Die Mitglieder der Kommission werden vom Präsidenten der Universität Osnabrück bestellt.
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