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Gleichstellungsthemen

Wir informieren Sie ausführlich zu zentralen Themen der Gleichstellungsarbeit an der Universität Osnabrück:

Chancengleichheit

Geschlechtergerechte Spache

Sexuelle Belästigung

Chancengleichheit von Frauen und Männern im Wissenschaftssystem

Statistiken zum Thema

Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften (gesis)

Der Bund und die Länder haben in den vergangenen 20 Jahren in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) zahlreiche gleichstellungspolitische Maßnahmen initiiert, um die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Mädchen und Frauen in Bildung und Wissenschaft zu fördern. Diese Maßnahmen haben wesentlich zur Bewusstseinsbildung hinsichtlich der Frage der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Wissenschaftssystem beigetragen. Im Ergebnis dieser Bemühungen lassen sich beachtliche Erfolge in der Gleichstellung von Frauen und Männern in den verschiedenen Qualifikationsstufen von Schulen, Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen feststellen. Fast die Hälfte der Studienanfängerinnen und Studienanfänger sind inzwischen Frauen, die damit den gleichberechtigten Zugang zur akademischen Ausbildung in Deutschland erreicht haben. Der Frauenanteil an den Professuren liegt im Jahr 2011 bei 19,9 Prozent im Vergleich zu circa fünf Prozent im Jahr 1987.

Trotz aller Erfolge kann jedoch nur ein verhalten positives Resümee gezogen werden, denn der Frauenanteil in der Wissenschaft in Deutschland steigt nur langsam und liegt nach wie vor weit hinter anderen europäischen Ländern zurück.

Die Ursachen der Marginalisierung von Wissenschaftlerinnen und der hohen Beharrungskraft nachteiliger Strukturen werden seit Jahrzehnten untersucht:

Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse

Die beiden wichtigsten gleichstellungspolitischen Initiativen der letzten Jahre zur Erhöhung des Anteils von Frauen auf den wichtigsten wissenschaftlichen Qualifikationsstufen im bundesdeutschen Wissenschaftssystem sind das Professorinnen Programm des Bundes und der Länder und die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft“. An beiden Initiativen hat die Universität Osnabrück äußerst erfolgreich teilgenommen:

Professorinnen-Programm I und II des Bundes und der Länder

Das Professorinnen-Programm (Runde I 2007-2012, Runde II 2013-2018) hat das Ziel, den Anteil von Professorinnen an bundesdeutschen Hochschulen zu erhöhen. Der Anteil von Professorinnen an der  Universität Osnabrück konnte in den vergangenen Jahren auf rund 27 Prozent erhört werden. Im Rahmen der Runde I des Programms konnte die Universität Osnabrück auf der Grundlage ihres positiv begutachteten Gleichstellungskonzepts drei W2-Professuren mit hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen besetzen. Aus den eingeworbenen Mitteln wird unter anderem das Mentoring für Nachwuchswissenschaftlerinnen finanziert.

Die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft

Im Rahmen der Exzellenzinitiative haben vor allem ausländische Expertinnen und Experten darauf hingewiesen, dass es große Defizite bei der Verwirklichung der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im bundesdeutschen Wissenschaftssystem gibt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat auf diese Kritik mit der Entwicklung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards reagiert.

Um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen und auch nachhaltig zu sichern, vereinbarten die Mitgliedseinrichtungen der DFG im Jahr 2008 strukturelle und personelle Standards. Die Mitgliedseinrichtungen verpflichteten sich, innerhalb eines Jahres Stellung zur Umsetzung der Standards zu beziehen und insbesondere Zielvorgaben für die Steigerung der Repräsentanz von Frauen auf allen Stufen des Wissenschaftssystems zu definieren.

Der von der Universität Osnabrück im Jahr 2011 vorgelegte Zwischenbericht zum Umsetzungsstand der Standards wurde von der Arbeitsgruppe der DFG in Stadium 4 und damit in die beste Bewertung eingeordnet.

Im Januar 2013 reichen die Mitgliedseinrichtungen ihren Abschlussbericht ein, in dem sie über die Implementierung der Standards und die Erreichung der selbst gesetzten Ziele berichten. Die DFG wird diese Abschlussberichte erneut prüfen und diejenigen Mitgliedseinrichtungen, die ihre Selbstverpflichtung erfüllt haben, entsprechend würdigen. Die Einhaltung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards ist außerdem eines der entscheidungsrelevanten Kriterien bei der Bewilligung von Forschungsverbünden, bei denen Mitgliedseinrichtungen Antragstellende sind.

Geschlechtergerechte Sprache

Sprache dient nicht nur der Kommunikation, sondern beeinflusst unser Denken, indem sie soziale sowie kulturelle Werte und Normen vermittelt. Als eines der wichtigsten menschlichen Ausdrucksmittel sollte Sprache deshalb gerecht und diskriminierungsfrei gebraucht werden.

Geschlechtergerecht formulieren bedeutet, Frauen und Männer in der Sprache als Abbild unserer Realität hörbar und sichtbar zu machen. In allen Textformen, in denen Frauen gemeint sind oder sein könnten, sollte dies auch erkennbar sein. Vielen Menschen –- auch denen, die häufig schreiben - ist manchmal gar nicht bewusst, dass sie nicht geschlechtergerecht formulieren. In manchen Fällen werden auch der vermeintlichen Einfachheit halber weibliche Formen in Texten bewusst vermieden.
Den eigenen Sprachgebrauch zu reflektieren, ist ein erster Schritt dahin, geschlechtergerecht zu formulieren.

Weitere Informationen:

Flyer zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch

GenderKompetenzZentrum

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt werden überwiegend von Männern gegen Frauen ausgeübt. Sie können jedoch ebenso von Frauen gegen Männer, von Frauen gegen Frauen und von Männern gegen Männer ausgeübt werden.

Auch Universitäten als Arbeits- und Studienort sind ein Umfeld, das von Fällen sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt nicht ausgenommen ist. Eine International Studie zu „Gender-Based Violence, Stalking and Fear of Crime“ bestätigt das Ergebnis der bundesweiten Repräsentativstudie zur Gewalt gegen Frauen von 2003, dass Studentinnen zu einer besonders gefährdeten Gruppe gehören, da junge Frauen überdurchschnittlich häufig von sexueller Belästigung betroffen sind. In der Studie zu „Gender-Based Violence, Stalking and Fear of Crime“ gaben 54,7 Prozent der deutschen befragten Studentinnen an, während der Zeit des Studiums sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Solche Belästigungen beginnen bei herabwürdigenden Bemerkungen und Schmierereien an Toilettentüren oder abschätzigen Blicken und sexualisierten Anspielungen und Sprüchen sowie scheinbar zufälligen Berührungen. Insbesondere die ausgeprägten Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnisse an Universitäten können zu subtilen Formen sexueller Belästigungen und Gewalt führen. Neben der Tabuisierung des Themas erschweren diese Machtverhältnisse den Opfern, sich gegen die Angriffe zur Wehr zu setzen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt in Deutschland, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist:

„"Eine sexuelle Belästigung ist (...…) ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, (wenn dieses) bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“" (Paragraf 3 Absatz 4 AGG)

Dieser Definition schließt sich auch das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) an. Damit können sich auch alle Studierenden auf diesen Absatz berufen (siehe Paragraf 42 Absatz 6 NHG).   Bei sexueller Belästigung handelt es sich also dem AGG nach um jedes sexuell motivierte Verhalten, das von den Betroffenen als unerwünscht wahrgenommen wird und sie als Person herabwürdigt und/oder ihre persönlichen Grenzen verletzt. Dabei können sexualisierte Verhaltensweisen auch der Befriedigung von Macht- und Überlegenheitsmotiven sowie der Demonstration von Macht dienen, was besonders in hierarchisch organisierten Kontexten der Fall sein kann.    

Formen, die sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt annehmen können, sind:

  • ein sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch
  • sexuell herabwürdigende Gesten, Blicke und nonverbale Kommentare
  • entwürdigende Bemerkungen oder Witze über Personen, deren Körper, ihre sexuelle Orientierung oder ihr Intimleben, die in irgendeiner Form in einen sexuellen Zusammenhang gestellt werden (können)
  • obszöne und sexuell herabwürdigende verbale, bildliche oder schriftliche Darstellungen
  • Das Kopieren, Anwenden, Nutzen oder Zeigen sexuell herabwürdigender Computerprogramme oder anderer Medien
  • unerwünschte Aufforderung zu sexualisiertem oder sexuellem Verhalten
  • Verfolgung oder Nötigung mit (auch indirektem) sexuellen Hintergrund
  • unerwünschte sexuelle Handlungen oder Aufforderungen zu diesen
  • körperliche Übergriffe
  • Vergewaltigung

Über diese Beispiele hinaus werden solche Handlungen und Verhaltensweisen als sexuelle Belästigung oder Diskriminierung verstanden, die von den Betroffenen als entwürdigend, verletzend oder unerwünscht wahrgenommen werden.

Das Gleichstellungsbüro arbeitet derzeit an einer Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt für die Universität Osnabrück. Diese wird demnächst als PDF hier zum Download bereit stehen.  

Weitere Informationen:

Handreichung zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen
(Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an deutschen Hochschule)