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Hochschulentwicklungsplanung
Die Hochschulentwicklungsplanung hat ihren Fokus auf die institutionelle sowie auf die fachspezifische Profilbildung. Es wird ein in hervorgehobener Weise mit der Universität Osnabrück verbundenes Profil hinsichtlich der Forschungsschwerpunkte und der Studienangebote erarbeitet. Die Profilbildung dient dabei einer strategischen Positionierung der Universität im nationalen und internationalen Wettbewerb. Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung wird dabei vor allem mit folgenden Instrumenten gearbeitet:
- Mit dem Hochschulentwicklungsplan ein von Senat, Präsidium und Hochschulrat beschlossenes und veröffentlichtes Planungsdokument, das die Kernziele und Profilelemente der Universität Osnabrück definiert.
- Mit Strukturevaluationen einzelner Fächer der Universität Osnabrück, die teils mit Unterstützung der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachen durchgeführt werden, um mit Hilfe eines Peer-Review-Verfahrens die Erarbeitung der Entwicklungsplanung einzelner Fächer zu unterstützen.
- Durch Zielvereinbarungen, die das Präsidium mit den Dekanaten aushandelt und abschließt, werden für einen Zeitraum von 3-5 Jahren die fachbereichsspezifische Verwendung der wissenschaftlichen Stellen (Professuren, wissenschaftliche Mitarbeiterstellen) im Sinne einer Berufungs- und Ausstattungsplanung zum Zwecke der Profilbildung verplant.
- Nach §1 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes schließt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit den Universitäten Zielvereinbarungen ab, die Entwicklungs- und Leistungsziele der einzelnen Universitäten in ihren Grundzügen bestimmen. Die aktuelle Zielvereinbarung wurde im November 2012 veröffentlicht.
Im Präsidium liegt die Zuständigkeit für die Hochschulentwicklungsplanung beim Präsidenten, er wird dabei vom Dezernat für Hochschulentwicklungsplanung [Link Dez. 7] unterstützt.
