Wissenschaftliche Qualifizierungsphase mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Die wissenschaftliche Qualifizierungsphase ist anspruchsvoll. Für Personen mit Behinderung, chronischer Erkrankung, längerfristiger gesundheitlicher Beeinträchtigung oder psychischer Belastung stellen sich häufig zusätzliche organisatorische, rechtliche oder kommunikative Fragen. Dazu gehören etwa die Planung der Qualifizierungsphase vor dem Hintergrund krankheitsbedingter Ausfallzeiten und besonderer Unterstützungsbedarfe, die Arbeitszeit- und Arbeitsplatzgestaltung, Teilhabeleistungen oder der Umgang mit Diskriminierungserfahrungen.
Eine vollständige Barrierefreiheit sowie umfassende Strukturen der systematischen Unterstützung sind an vielen deutschen Universitäten, so auch in Osnabrück, leider (bisher) nicht gegeben. Es gibt jedoch verschiedene universitätsinterne Anlaufstellen sowie externe Beratungsstellen, die Sie bei individuellen Anliegen informieren, beraten und begleiten. Diese Seite soll hierzu eine erste Orientierung bieten und Ihnen dabei helfen, passende Anlaufstellen und Informationsquellen für Ihr Anliegen zu finden. Außerdem werden unten auch Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten für Betroffene genannt.
Anlaufstellen an der Universität Osnabrück
Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie sich zunächst an das Zentrum für Promovierende und Postdocs (ZePrOs) wenden. Das ZePrOs bietet eine individuelle Beratung für Promotionsinteressierte, Promovierende sowie Postdocs und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Planung der Qualifizierungsphase. Auch Herausforderungen, die sich im Verlauf der Promotion oder Postdoc-Phase ergeben, können thematisiert werden. Je nach Anliegen kann von dort aus an weitere zuständige Stellen innerhalb oder außerhalb der Universität verwiesen werden.
Allgemeine Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf, Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und überfachlichen Fortbildungsangeboten in der Qualifizierungsphase finden Sie auf der Seite Promotion und Postdoc-Phase.
Wenn Sie während der Qualifizierungsphase an der Universität Osnabrück beschäftigt sind und Fragen zu Arbeitsplatzgestaltung, technischer oder organisatorischer Unterstützung, Arbeitszeit, längeren Erkrankungsphasen oder Schwerbehinderung haben, wenden Sie sich an die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Andrea Huck-Weber oder ihre Stellvertreterinnen Petra Peping und Jana Rülke.
Die Kontaktdaten der Schwerbehindertenvertretung und weiterer relevanter Ansprechpersonen finden Sie auch auf der Seite Beauftragte und Vertrauensleute der Universität Osnabrück.
Regelungen zu Promotionsverfahren werden an der Universität Osnabrück fachbereichsbezogen getroffen. Für Informationen zu Fristen, Prüfungsformaten, Zulassungsvoraussetzungen, Bewertungen oder Verfahrensabläufe sind daher die jeweiligen Promotionsordnungen, der verschiedenen Fachbereiche sowie die Entscheidungen der Promotionsausschüsse maßgeblich.
Wenn Sie besondere Bedarfe haben, die allgemein oder hinsichtlich von bestimmten Regelungen in der Promotionsordnung, in der Gestaltung Ihres individuellen Promotionsprozesses berücksichtigt werden sollten, bietet es sich an, Vereinbarungen dazu mit Ihrer Betreuungsperson zu treffen und im individuellen Entwicklungsplan zur Promotion (IDP) festzuhalten. Unter Umständen ist eine Abstimmung mit dem Promotionsausschuss nötig. Sollten die Bedarfe auch das Arbeitsverhältnis betreffen, ist zu prüfen, ob zudem die Schwerbehindertenvertretung oder das Personaldezernat zu involvieren sind.
Erste Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation und Barrierefreiheit, die für Studierende im Bachelor- und Master konzipiert sind, aber teilweise auch für Promotionsstudierende relevant sind, finden Sie auf der Seite Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
Auch die Referentinnen im ZePrOs stehen gerne für vertrauliche individuelle Beratungen zu Verfügung, wenn es um die Kommunikation mit Betreuenden geht.
Informationen zum institutionellen Umgang mit Vielfalt, Chancengleichheit und inklusiver Hochschulkultur finden Sie auf der Seite Diversität an der Universität Osnabrück.
Das Gleichstellungsbüro ist Anlaufstelle für Fragen rund um die Themen Geschlechtergerechtigkeit, Antidiskriminierung und Vereinbarkeit.
Für alle Universitätsangehörigen, die Diskriminierung an der Universität Osnabrück erlebt oder beobachtet haben, bietet es eine vertrauliche und auf Wunsch anonyme Beratung an. Die Beratung soll Betroffene dabei unterstützen, das Erlebte einzuschätzen, und sie über mögliche weitere Schritte aufklären.
Wenden Sie sich hierzu bitte an die Berater*innen im Gleichstellungsbüro.
Für Personen mit Arbeitsvertrag an der Universität Osnabrück: Für formale Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist Carsten Niekamp Ansprechpartner der AGG-Beschwerdestelle; stellvertretende Ansprechpartnerin ist Stefanie Bara.
Diese und weitere aktuellen Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Beauftragte und Vertrauensleute der Universität Osnabrück.
Informationen zur digitalen Zugänglichkeit der Website der Universität Osnabrück und zu Kontaktmöglichkeiten bei digitalen Barrieren finden Sie in der Erklärung zur Barrierefreiheit der Universitäts-Website.
Allgemeine Informationen und universitätsexterne Beratungsangebote
Diese Seite bietet lediglich eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für konkrete Entscheidungen gelten die jeweiligen Ordnungen, Zuständigkeiten und Verfahren.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz von Menschen mit Behinderungen. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.
Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt u.a. dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz vom Bund (NBGG) zielt darauf ab, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, die volle Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft in allen Lebensbereichen ohne jede Benachteiligung wegen einer Behinderung zu gewährleisten und zu fördern und Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung in Würde und die volle Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen.
Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) verpflichtet Hochschulen im Land, die Chancengleichheit für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu wahren. Es regelt die Benennung von Beauftragten und fordert die Berücksichtigung spezieller Belange in Prüfungsordnungen.
Das SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen regelt Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es betrifft unter anderem Teilhabeleistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben sowie schwerbehindertenrechtliche Fragen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligungen aus bestimmten Gründen, darunter auch Behinderung.
Bei Fragen zu Teilhabeleistungen, Assistenz, Hilfsmitteln, Persönlichem Budget, Anträgen oder Zuständigkeiten von Leistungsträgern wenden Sie sich an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung der Lebenshilfe Osnabrück e. V. Die Beratung ist unabhängig und richtet sich an Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und Angehörige.
Weiterführende Materialien zum Thema Promotion mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder gesundheitlicher Beeinträchtigung bietet PROMI – Promotion inklusive. Die PROMI-Handlungshilfe für Promotionsinteressierte und Promovierende bündelt Hinweise zur Planung und Durchführung einer Promotion mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Für Betreuungspersonen steht die PROMI-Handlungshilfe für Betreuende zur Verfügung.
Austausch – und Vernetzungsmöglichkeiten
Virtueller Stammtisch „Promovieren mit Behinderungen/chronischen körperlichen/psychischen Erkrankungen“ des Netzwerks PROMI
Zu weiteren Infos zum Stammtisch.
iXNet - Digitales Netzwerk der Bundesagentur für Arbeit für Akademiker*innen mit Schwerbehinderung
iXNet bietet Netzwerkwissen, Info-Veranstaltungen und ein Beratungsteam zur Unterstützung bei der Karriereplanung
Hinweis zur Barrierefreiheit und Vertraulichkeit
Die oben genannten universitätsinternen Beratungsangebote können persönlich, telefonisch oder digital stattfinden und sind vertraulich. Wenn Sie für ein Gespräch, die Teilnahme an einer Universitätsveranstaltung oder für ein universitätsbezogenes Verfahren bestimmte Unterstützungsbedarfe haben, teilen Sie diese der durchführenden Institution möglichst frühzeitig mit. So können nach Möglichkeit passende Rahmenbedingungen geschaffen werden.