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Flugzeug am Himmel, im Kondensstreifen erscheint die Formel CO2

Klimaschutzfonds: CO2-Kompensation dienstlicher Reisen

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2020 mehrheitlich eine CO2-Kompensation dienstlicher Reisen beschlossen. 

Aktuell

Der neue Antrag auf Reisekostenerstattung bietet auf Seite 3 die Möglichkeit in den Klimaschutzfonds einzuzahlen.

Kompensationszahlung an der UOS - Wie geht das?

Die Kompensation erfolgt im Rahmen der Reisekostenabrechnung. Dafür gibt es seit Dezember 2022 einen neuen "Antrag auf Reisekostenerstattung".  Auf Seite 3 können Sie ihren Kompensationsbetrag eintragen. 

Der freiwillige Kompensationsbetrag kann maximal 140 Euro pro Dienstreise betragen. Die Kompensation kann für Flug- und PKW-Nutzung erfolgen. Hier finden Sie Infos zur nachhaltigen Gestaltung von Dienstreisen (PDF, 279 kB) an der Uni Osnabrück. 

Zur Ermittlung der Höhe des Kompensationsbetrages stellen wir Ihnen verschiedene Rechenmodelle zur Verfügung:

CO2-Bilanz für Dienstreisen an der UOS (2022)

CO2 für Dienstreisen im Jahr 2022, davon 

  • Flüge: 633 Tonnen (329 Reisen)
  • Bahn: 32 Tonnen 
  • PKW: 39 Tonnen (267.000 km)
  • Dienst-PKW: ca.13 Tonnen (93.500 km)

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Berechnung über Dienstreisekilometer

Sie können Ihre Reisedistanz z.B. über www.luftlinie.org oder www.googlemaps errechnen und mit folgenden Faktoren multiplizieren:

Flüge: 0,007€/km
PKW: 0,0035 €/km

Berechnung über CO2

Ihre CO2-Emissionen und deren Kompensation können Sie über www.atmosfair.de  oder andere Anbieter ermitteln. 

Beispiel Flug OS - New York; 3,541t CO2 * 23€/t = Kompensationssumme 82 €

UBA CO2 Rechner

Berechnen Sie Ihre aktuelle CO2-Bilanz und optimieren Sie diese für die Zukunft mit dem CO2-Rechner des Umweltbundesamtes

Beispiele bis 3.000km ( 1 Weg)

Istanbul 26 €
Aljezur 27 €
Favignana 21 €
Helsinki 21 €

Beispiele bis 8.000km (1 Weg)

Toronto 85 €
Accra 78 €
Barnaul 68 €
Ngogo 84 €

Beispiele über 8.000 km (1 Weg)

San Jose 140 €
Vancouver 112 €
Osaka 135 €
Maximalbetrag an UOS 140 €

Hintergrund zum Klimaschutzfonds

Bereits 2020 hatte sich der Senat dafür ausgesprochen, den Aufruf von Scientists4Future zur freiwilligen Selbstverpflichtung zu unterstützen, bei der die oder der Unterzeichnende erklärt, bei kürzeren Strecken (bis 1.000 Kilometer) auf das Flugzeug zu verzichten und stattdessen die klimafreundlichere Bahn zu nutzen. Nahezu zehn Prozent aller Mitarbeitenden im wissenschaftlichen Dienst der Universität haben diese Initiative bereits unterstützt und eine Selbstverpflichtung abgegeben.

Durch Teilnahmen an internationalen Konferenzen und Forschungsaufenthalten im Ausland sind insbesondere Weitstreckenflüge nicht zur Gänze vermeidbar. Hier setzt die Maßnahme "einsundeins" an, die allen Beschäftigten in den Fachbereichen die Möglichkeit bietet, die CO2-Emissionen dienstlicher Flugreisen über einen universitären Klimaschutzfonds zu kompensieren.

Die Universität beteiligt sich mit zentralen Mitteln insofern, als für jeden gespendeten Euro, der in den universitären Klimaschutzfonds fließt, ein Betrag in gleicher Höhe zentral kofinanziert wird. Mit diesem Betrag werden nicht nur die Flüge der wissenschaftsunterstützenden Organisationseinheiten pauschal kompensiert, sondern gleichzeitig wird ein Zeichen gesetzt, dass sich jeder Euro der Fachbereiche im Sinne des Klimaschutzes doppelt lohnt. Zukünftig wird jede*r Dienstreisende in einer automatisierten Nachricht einen Hinweis zur Möglichkeit der freiwilligen Kompensation erhalten und kann entsprechend der vorgegebenen Kompensationssätze auswählen. 

Die Mittel des Klimaschutzfonds kommen Klimaschutzmaßnahmen der Universität zugute und können für alle klimarelevanten Themen eingesetzt werden; unter anderem in den Bereichen Mobilität, Ressourcenschonung, nachhaltige Lebenswelt Universität oder Bildung und Wissenstransfer mit dem Ziel, das Klima zu schonen. Auch entsprechende Förderanträge können von Universitätsangehörigen gestellt werden.

Über die Verwendung der Mittel entscheidet eine Arbeitsgruppe, der neben der Leiterin des Dezernats 6 und der Umweltkoordinatorin drei Mitglieder der regionalen Scientists4Future-Gruppe sowie ein Vertreter des Senats angehören. Die Maßnahme soll zunächst für drei Jahre eingeführt werden.