Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss Kunst/Kunstpädagogik im Fachbereich 01 hat im Februar 2025 seine Arbeit aufgenommen.

Rückfragen richten Sie bitte an den:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Zur Zeit führt den Vorsitz Frau  Prof. Dr. Barbara Kaesbohrer
 Zur Liste der weiteren Mitglieder des Ausschusses.

Bitte wenden Sie sich zur Vorbereitung eines Antrages zunächst an das  Studienbüro Kunst/Kunstpädagogik.

Allgemeine Informationen zum Vorgehen bei Anerkennungs- und Einstufungsangelegenheiten finden Sie  beim PATMOS.

Anträge an den Prüfungsausschuss schicken Sie bitte mit den entsprechenden Unterlagen an die Prüfungsausschussvorsitzende.

Zur Vorbereitung einer Anerkennungsangelegenheit sind folgende Unterlagen an den Prüfungsausschuss zu übersenden:

  • ein Antragsschreiben* (s.u.)
  • ein vollständig und korrekt ausgefülltes und ggf. mit den Fachvertreter:innen abgestimmtes  Anerkennungsformular (PDF, 119 kB)WICHTIGER HINWEIS: Die Linie "Unterschrift" unten rechts auf dem Anerkennungsformular muss frei bleiben. Auf dieser unterschreibt der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, wenn der Antrag genehmigt wurde. Der Prüfungsausschuss kann die Annahme eines Antrags verweigern, wenn das Anerkennungsformular nicht korrekt und vollständig ausgefüllt wurde!
  • die Transkripte bzw. Zeugnisse oder Leistungsnachweise, mit denen die anzuerkennende Leistung dokumentiert wird.
  • die Modulbeschreibungen, falls Prüfungsleistungen anerkannt werden sollen, die an anderen Universitäten oder in anderen Fächern der Universität Osnabrück erbracht wurden.

*Erläuterung: Das Antragsschreiben umfasst ein selbst aufgesetztes Schreiben mit Briefkopf (Anschrift, Ort, Datum, Adressat), Betreff, Anrede, Informationen zum:zur Antragsteller:in, d.h. Ausführung in welchem Semester Sie sind, welchen Studiengang Sie belegen, sowie Formulierung, was genau Sie beantragen, Kontext und Beschreibung Ihres Anliegens inklusive Begründung desselben, Grußformel, Unterschrift, Verweis auf Anlagen.

Bitte beachten Sie, dass dem Erbringen von Studienleistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement zugrunde liegen muss. Im Institut Kunst/Kunstpädagogik ist dieses Learning Agreement vor Beginn des Auslandsaufenthalts mit den Fachvertreter:innen abzustimmen und wird dann im Prüfungsausschuss beschlossen.

Zur Vorbereitung eines Learning Agreement stellt die Universität Osnabrück einen  Leitfaden zur Verfügung. 

 

Für eine nachvollziehbare Zusammenstellung aller Informationen finden Sie anbei einige Hinweise, an denen Sie sich bei der Erstellung des Härtefallantrags orientieren können:

Informationen zur Erstellung eines Härtefallantrags
1. Zweck des Härtefallantrags
Ein Härtefallantrag dient dazu, besondere ggf. unverschuldete Umstände darzulegen, aufgrund derer eine Frist (z. B. zur Prüfungsanmeldung) nicht eingehalten werden konnte. Ziel ist es, eine nachträgliche Lösung (z. B. Anmeldung oder Anerkennung) zu ermöglichen.
2. Voraussetzungen
 Ein Härtefall kann nur anerkannt werden, wenn:

  • ein außergewöhnlicher und unverschuldeter Grund vorliegt
  • dieser Grund nachweisbar ist
  • der Antrag zeitnah gestellt wird

Nicht ausreichend sind typische Studienprobleme (z. B. Vergessen, Zeitmangel).
 
 3. Mögliche Gründe
 Anerkannt werden insbesondere:

  • eine schwere Erkrankung (auch psychisch)
  • ein Unfall
  • ein Todesfall im nahen Umfeld
  • die Pflege von Angehörigen
  • höhere Gewalt
  • nachweisbare Fehler seitens der Universität

4. Erforderliche Angaben
Ihr Antrag muss folgende Informationen enthalten:
Persönliche Daten

  • vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer

Angaben zur Leistung

  • Titel der Veranstaltung / Prüfungsart
  • Modul und Modulnummer (falls bekannt)
  • Dozent*in

Frist

  • Datum (und Uhrzeit) der versäumten Frist oder der versäumten Leistung.

Umfang

  • Umfang der versäumten Leistung mit Anzahl SWS und ECTS.

Begründung

  • Beschreibung der Umstände
  • nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Grund und Versäumnis

Konkreter Antrag

  • z. B. nachträgliche Anmeldung oder Anerkennung der Leistung

Befürwortung der jeweils lehrenden Person (z.B. Email mit entsprechender Aussage)

5. Nachweise
Fügen Sie geeignete Belege bei, z. B.:

  • ärztliche Atteste
  • offizielle Bescheinigungen
  • relevante E-Mail-Kommunikation

Unvollständige oder fehlende Nachweise können zur Ablehnung führen.
Hinweis zur Krankmeldung:
Im Falle einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist eine  ärztliche Bescheinigung (PDF, 298 kB) erforderlich, die ausdrücklich die Prüfungsunfähigkeit bestätigt. 

6. Form und Einreichung

  • schriftlich (als PDF)
  • unterschrieben (digital möglich)
  • per E-Mail an den zuständigen Prüfungsausschuss sowie das Prüfungsamt 

7. Hinweise

  • Formulieren Sie ehrlich, sachlich und präzise
  • Beschränken Sie sich auf relevante Informationen
  • Reichen Sie den Antrag möglichst frühzeitig ein

Folgende Informationen sollten im Antrag vorliegen:

Angaben zur Person und zur betroffenen Leistung
Vorname, Nachname: Veranstaltungstitel, Prüfungsart: 
Matrikelnummer: Modulbezeichnung und –nummer: 
Studiengang / Fach: Dozent*in: 
E-Mail-Adresse: Datum und ggf. Uhrzeit der versäumten Frist: 
Telefonnummer: Umfang SWS und ECTS der jeweiligen
Lehrveranstaltung:
 

 

Begründung des Härtefalls
Bitte schildern Sie die Umstände und deren Auswirkungen kurz und präzise. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Bei gesundheitlichen Gründen ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, aus der z.B. die Prüfungsunfähigkeit hervorgeht.
Sobald der Härtefallantrag dem Prüfungsausschuss vorliegt, finden in regelmäßigen Abständen die Sitzungen des Prüfungsausschusses statt, so dass Sie möglichst zeitnah eine Rückmeldung erhalten sollten.