Abschlussarbeiten
Dieser Bereich bietet eine Orientierung zum Verfassen von Abschlussarbeiten in den Bachelor- und Masterstudiengängen. Hier finden Sie Informationen zu formalen Anforderungen, organisatorischen Abläufen und wichtigen Hinweisen rund um die Abschlussarbeit.
Je nach Prüfungsordnung müssen unterschiedliche Voraussetzungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit bzw. zur Masterarbeit erfüllt sein. Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit müssen i.d.R. mindestens 120 LP und für die Masterarbeit jeweils 80 LP nachgewiesen werden. Sollte die Masterarbeit im Studienfach Kunst/Kunstpädagogik geschrieben werden, muss das entsprechende Masterkolloquium vorher absolviert werden.
Weitere Informationen zu Ihrer Abschlussarbeit entnehmen Sie bitte bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Im 2-Fächer-Bachelor wird die Abschlussarbeit entweder im Hauptfach Ihres Studiengangs oder im Kernfach Ihrer Wahl geschrieben.
Im Masterstudium Kunst und Kommunikation wird die Abschlussarbeit in der Regel zu einem künstlerischen bzw. fachbezogenen Thema verfasst.
Im Master of Education besteht zudem die Möglichkeit, die Abschlussarbeit entweder im Hauptfach, einem Kernfach oder in einem pädagogischen bzw. bildungswissenschaftlichen Themengebiet anzufertigen.
Wie läuft die Abschlussarbeit ab und wie melde ich sie an?
Zunächst wird sich ein/paar mögliche Themen für die Abschlussarbeit überlegt und der Erstprüfer*in sowie Zweitprüfer*in angefragt.
Beginnen Sie diese Planung am besten etwa ein halbes Jahr vor der geplanten Anmeldung. Sobald das Thema feststeht und beide Prüfer*innen zugesagt haben, stellen Sie den offiziellen Antrag beim Prüfungsamt.
Wie wähle ich Erst- und Zweitprüfer*innen aus?
Die Arbeit wird von zwei Prüfenden betreut. Dabei muss mindestens eine Person hauptamtlich als Lehrperson tätig sein, eine Professur verwalten oder habilitiert sein sowie dem Institut für Kunst/Kunstpädagogik angehören. Je nach gewähltem Thema kann die Arbeit auch von maximal einer Person aus anderem Fach angefragt werden.
Beachten Sie, dass Sie kein Anrecht auf das Verfassen der Abschlussarbeit in ihrem Wunschfach haben und Lehrende in aller Regel nur eine begrenzte Zahl von Prüfungen pro Semester vornehmen können. Insbesondere bei klaren Präferenzen hinsichtlich der Prüfer*innen ist also eine frühzeitige Absprache und Klärung möglicher Bearbeitungszeiträume zu empfehlen.
Unter Personen finden Sie eine Übersicht der am Institut für Kunst/Kunstpädagogik tätigen Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, welche Sie als Erst- und Zweitprüfer*innen anfragen können.
Welche Formalia muss ich beachten?
Die formalen Vorgaben für Abschlussarbeiten werden in Absprache mit den jeweiligen Prüfenden festgelegt. Eine erste Orientierung bietet auch der Leitfaden aus den Sozialwissenschaften (PDF).
Zusätzlich ist der Abschlussarbeit eine Eigenständigkeitserklärung beizufügen. Unter Prüfungen sind ebenfalls allgemein gültige Angaben zur Abschlußprüfung zu finden.
Wie viel Zeit habe ich für die Abschlussarbeit?
Bachelorarbeit: 3 Monate
Masterarbeit (Master of Education): 4 Monate
Masterarbeit (Master of Arts): 5 Monate
Darf ich meine Abschlussarbeit verlängern?
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um bis zu einem Monat ist unter bestimmten Umständen möglich. Studierende sollten sich hierfür rechtzeitig an das Prüfungsamt wenden und die Verlängerung beantragen.
Eigenständigkeitserklärung
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