Bunte Quadrate mit Fragezeichen
© Stepan Popov
FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Diese Übersicht bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Studium. Sie soll Orientierung geben und dabei helfen, die wichtigsten Themen schnell und unkompliziert zu verstehen.

Bei weiteren Fragen steht euch unsere  Studienberatung im Bachelor und Master zur Verfügung.

Studienplanung und Kurswahl

Die konkreten Kurse (Lehrveranstaltungen) zu den Modulen werden in der Regel im Vorlesungsverzeichnis auf der Lernplattform  Stud.IP veröffentlicht. Dort kannst du die Suchergebnisse links im Menü u. a. nach Modul, Semester und Studiengang filtern und die zugehörigen Kurse mit Terminen, Dozierenden und Inhalten einsehen. Mit den Modul-IDs aus deiner jeweiligen Modulordnung kannst du die für dich relevanten Kurse leichter finden und damit deinen Stundenplan einfacher zusammen stellen.

Um passende Kurse zu deinen Modulen zu finden, werden folgende Schritte empfohlen:

  1. Studien- und Modulhandbuch prüfen: In den Modulhandbüchern deines Studiengangs sind die Module mit den zugehörigen Kursen, Inhalten und Prüfungsleistungen beschrieben. Diese findest du untenstehend.
  2. Stud.IP-Plattform nutzen: Die Universität Osnabrück nutzt die Lernplattform Stud.IP, auf der alle Lehrveranstaltungen mit Informationen zu Inhalten, Zeiten und Dozierenden gelistet sind. Unter der Suche mit dem Filter "Modul" kannst deine passenden Kurse zielgenau suchen.
  3. Studiengangskoordination und Fachstudienberatung: Wende dich an die Studiengangskoordination oder Fachstudienberatung deines Fachbereichs. Dort erhältst du individuelle Beratung, welche Kurse zu deinen Modulen passen.

Verschiedene Checklisten und Studienverlaufspläne für unsere Bachelorstudiengänge findest du unter  Studienorganisation.

Alle studiengangsspezifischen Ordnungen findest du auf den folgenden Seiten:

Verschiedene Checklisten und 

Es handelt sich bei den Studienverlaufsplänen (meist in den Modulbeschreibungen aufgezeichnet) lediglich um Musterpläne. Die Reihenfolge der Belegung von Veranstaltungen muss nicht zwingend eingehalten werden. Allerdings werden die Veranstaltungen oftmals nur im Sommer- oder Wintersemester angeboten, sodass die Verfügbarkeit von Veranstaltungsangeboten bei der Planung des Semesterplans berücksichtigt werden sollte. Da die Studienverlaufspläne aus der Perspektive eines Studienstarts im Wintersemester geschrieben sind, beziehen sich "1./3./5. Semester" auf das Winter-, "2./4./6. Semester" auf das Sommersemester. Zudem sind ggf. bestimmte Voraussetzungen für die Belegung von Veranstaltungen in Form des Bestehens vorheriger Veranstaltungen zu beachten. Doppelbelegungen von Veranstaltungen / Modulen sind jedoch ausgeschlossen.

An der Universität Osnabrück gibt es sowohl rein englischsprachige Studiengänge als auch zahlreiche Kurse, die in englischer Sprache angeboten werden. In Kürze wird eine entsprechende Suchfunktion in Stud.IP verfügbar sein.

Beachte, dass du in der Regel jedes Modul erst nach erworbenen Prüfungs-/Leistungsnachweis und Studien-/Teilnahmenachweis abschließen kannst. Weitere Informationen entnimmst du deinem jeweiligen Modulhandbuch.

Bitte beachte im eigenen Interesse, dass due deinen Arbeitsaufwand (wir empfehlen ca. 30 LP pro Semester) ausgewogen über die Semester im gesamten Studienverlauf verteilst. Belege daher so viele Veranstaltungen, dass du dich weder unter- noch überforderst.

Für Studierende im ersten Fach- oder Hochschulsemester emfpehlen wir - falls nicht ohnehin verpflichtend - die Studienberatungen der einzelnen Fächer, Studiengänge sowie der Fachschaft Sozialwissenschaften. Mehr Infos dazu erfrage bitte bei der  Studienberatung.

Bevor du deine Abschlussarbeit anmeldest, musst du eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die genauen studiengangsspezifischen Regeln findest du in deiner jeweilign Prüfungsordnung! Im Folgenden findest du aber ein paar Hinweise zu den Voraussetzungen mit Blick auf Prüfungen und ein paar Sonderregeln.

Bachelor

Im Bachelor-Studiengang musst du bis spätestens vor Anmeldung zur Bachelorarbeit verschiedene Punkte erfüllen. Die genauen Bestimmungen findest du in deiner Prüfungsordnung! Mit Blick auf Prüfungen musst jede der folgenden Prüfungsformen mindestens einmal erfolgreich absolviert haben:

  • ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung (meist eine Kombination aus einer Präsentation im Kurs und einer damit zusammenhängenden, leicht gekürzten Hausarbeit)
  • eine Hausarbeit
  • eine mündliche Prüfung
  • eine Klausur

Das Institut bietet semesterweise eine Vielfalt von Prüfungen an, aus der du entsprechend wählen kannst. Den drei sozialwissenschaftlich typischen Prüfungsformen Referat mit schriftlicher Ausarbeitung, Hausarbeit und mündliche Prüfung sollte spätestens ab dem zweiten Studienjahr mehr Gewicht als Klausuren gegeben werden. Zur Vorbereitung der Abschlussarbeit eignen sich besonders Hausarbeiten. Genaue Bestimmungen und Regeln für die Leistungen sind immer mit der jeweiligen Lehrperson zu besprechen und zu verabreden!

Für Studiennachweise bzw. studienbegeleitende Prüfungen gelten folgende Regeln als Orientierung:

Studiennachweis (4 LP)

  • Teilnahme einschließlich einer kleineren mündlichen Prüfung (10-15 Minuten) oder schriftlichen Leistung (6-8-Seiten) oder mehrere Teilleistungen (die den o.g. Umfang nicht überschreiten dürfen)

Leistungsnachweis (6 LP)

  • Referat (ca. 30-45 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 10-12 Seiten) oder Hausarbeit (ca. 12-15 Seiten) oder mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten)

Kolloquium zur Bachelorarbeit

  • Exposé: 20-23 Seiten

Bachelorarbeit

  • Umfang: 40-60 Seiten

Hinweis: Eine Standardseite besteht aus 2.600 Zeichen. Anhänge werden nicht als Teil der Seitenzahl mitgezählt. Literaturlisten können je nach Absprache mit den Prüfungsverantwortlichen eingerechnet werden.

Master

Im Master-Studiengang musst du bis spätestens vor Anmeldung zur Masterarbeit jede der folgenden Prüfungsformen (6 ECTS) mindestens einmal erfolgreich absolviert haben:

  • ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung (meist eine Kombination aus einer Präsentation im Kurs und einer damit zusammenhängenden, leicht gekürzten Hausarbeit)
  • eine Hausarbeit
  • eine mündliche Prüfung

Für Studiennachweise bzw. studienbegleitende Prüfungen sind immer die Angaben und Bestimmungen der jeweiligen Lehrperson zu beachten und einzuhalten!

Studierende haben die Möglichkeit Zusatzleistungen zu erbringen. Zusatzleistungen werden bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses nicht berücksichtigt. Durch Zusatzleistungen können keine obligatorischen Leistungspunkte für diesen Studiengang erworben werden. Es handelt sich um freiwillige Zusatzleistungen, die auf dem Transcript od Records ausgewiesen werden, nicht aber auf dem Abschlusszeugnis. 

Manchmal landen Kurse (Sprachkurse oder falsch zugeordnete Prüfungen) aus Versehen im Zusatzkonto. Wenn eine Veranstaltung von dort in ein Modul verschoben werden soll - vorausgesetzt, dass eine entsprechende Zuordnung bereits im Vorfeld möglich war - musst du dich per Mail oder Telefon ans  Prüfungsamt wenden und die Änderung anfragen.

Allgemeine Infos rund um Bewerbung, Zulassung und Einschreibung findest du  hier. Erkundige dich rechtzeitig nach studiengangsspezifischen Fristen, Anforderungen und Zulassungsbedingungen!

Alle Termine und Fristen der Uni - immer up to date - findest du  hier. Bitte beachte insbesondere die Rückmeldefrist und die rechtzeitige Überweisung des Semesterbeitrags. Lässt du diese verstreichen, so kann dies deine Exmatrikulation zur Folge haben. Sollte das passieren, wende dich unverzüglich an das  Studierendensekretariat!

Nicht alle Studierenden kommen aus akademisch geprägten Familien, in denen universitäres Vokabular vor dem Studienstart zum Standard zählen. Aber auch abseits davon gibt es viele neue Begriffe, die euch regelmäßig begegnen. Hier sind die wichtigsten für euch zusammengefasst:

  • SWS - Semesterwochenstunden sind der zeitliche Umfang einer Lehrveranstaltung in einem Semester. Eine Veranstaltung mit 2 Semesterwochenstunden bedeutet, dass man im Semester während der Vorlesungszeit 2 Stunden (2x 45 Minuten) pro Woche für diese Vorlesung einplanen muss.
  • ECTS oder CP - Für jede Veranstaltung, die du im Rahmen deines Studiums besuchst, erhältst du Credit Points (Leistungspunkte) nach dem European Credit Transfer System. 1 CP entspricht einem Arbeitsumfang von 25-30 Stunden. Hierin enthalten ist neben der Zeit an der Uni (Vorlesungen, Prüfungen usw.) auch die Zeit, in der du Veranstaltungen zu Hause vor- und nachbereitest. Credit Points werden nur dann vergeben, wenn eine Studien- oder Prüfungsleistung bestanden wurde. Anwesenheit alleine genügt nicht.
  • c.t. und s.t. - Diese Kürzel findet man an Universitäten hinter Zeitangaben: 10 Uhr s.t. bedeutet die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr, 10 Uhr c.t. bedeutet die Veranstaltung beginnt 15 Minuten später, also um 10:15 Uhr. Auf Latein bedeutet s.t. „sine tempore“ = „ohne Zeit“, c.t. steht für „cum tempore“ = „mit Zeit“.
  • Studienordnungen - Es gibt zwei besonders wichtige Dokumente für Studierende:
    • Studienordnung (auch Modulhandbuch oder Modulbeschreibungen genannt): Sie beinhaltet Beschreibungen, Voraussetzungen und Angaben zum Umfang aller Module/Lehreinheiten und meist eine Übersicht des Studienverlaufsplans. Mit diesen Infos kannst du einsehen, wann welche Modulelemente angeboten oder empfohlen werden und welche Inhalte sich hinter den Modulen verbergen. Die Studienordnung gibt eine Anleitung zum Verlauf des Studiums. Du solltest dich im Laufe der ersten Semester darüber informieren, welche Leistungen von dir verlangt werden, und wie die Absolvieren möglich ist.
    • Prüfungsordnung.  In der Prüfungsordnung steht, was du alles machen musst, um Prüfungen im Laufe deines Studiums ordnungsgemäß zu bestehen, und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um für die Abschlussprüfung (Bachelor- oder Masterarbeit) zugelassen zu werden. Dort steht auch, welche Leistungsbestandteile eine Veranstaltung beinhaltet bzw. erbracht werden müssen oder welche Vorlesungen man hören muss. 

      Bitte lies beide Dokument sorgfältig durch und konsultiere sie immer wieder, wenn Fragen zu Modulen oder Prüfungen auftauchen. Bei dringenden Fragen zu Prüfungsfällen wende dich bitte an das für deinen Studiengang zuständige Prüfungsamt.
  • Semesterferien - Semesterferien sind die vorlesungsfreie Zeit an Hochschulen, meist ca. 2,5 Monate im Sommer und 1,5 Monate im Winter, in denen keine regulären Lehrveranstaltungen stattfinden. Sie dienen zum einen der Erholung, werden aber auch für die Vorbereitungen von Prüfungen, für das Verfassen von Hausarbeiten, für Pflichtpraktika oder Nebenjobs genutzt. Es handelt sich um eine studienfreie Zeit zur selbstständigen Arbeit. Alle Semesterfristen der Uni findest du  hier.
  • BAföG - Junge Menschen sollen eine Ausbildung machen können, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht, und zwar unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation. Deshalb gibt es in Deutschland das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das Besondere dabei: Im Regelfall ist die Hälfte der Leistungen ein zinsfreies Darlehen und die zweite Hälfte ein Zuschuss. Viele Studierende wissen gar nicht, dass sie BAföG erhalten können. Deshalb nimm dir die Zeit und lass dich beraten! Beratungsangebote gibt es beim  Studierendenwerk und  AStA.

Studium & Finanzen

Alle aktuellen Infos zum Semesterbeitrag und weiteren kostenrelevanten Punkten findest du  hier. Denk dran, deinen Semesterbeitrag pünktlich zu überweisen mit dem entsprechenden Verwendungszweck!

Junge Menschen sollen eine Ausbildung machen können, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht, und zwar unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation. Deshalb gibt es in Deutschland das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das Besondere dabei: Im Regelfall ist die Hälfte der Leistungen ein zinsfreies Darlehen und die zweite Hälfte ein Zuschuss. Viele Studierende wissen gar nicht, dass sie BAföG erhalten können. Deshalb nimm dir die Zeit und lass dich beraten! Beratungsangebote gibt es beim  Studierendenwerk und  AStA. Informiere dich auch über wichtige Fristen im Falle eines beabsichtigten Studiengang- oder Hochschulwechsels.

Ein Studienstipendium ist eine finanzielle Förderung für Studierende, oft gekoppelt an gute Leistungen in Schule, Studium, Promotion und gesellschaftliches Engagement. Neben einkommensunabhängigen Stipendien wie dem  Deutschlandstipendium (300€/Monat) gibt es die einkommensabhängige Begabtenförderung (bis 855€ + 300€ Pauschale) von Stiftungen, politischen Werken und anderen Trägern, d.h. in diesen Fällen wird auch ein etwaiger BAföG-Satz übernommen.

Bewerben können sich prinzipiell alle. Informiert euch vor Studienbeginn oder im ersten Semester über  Fördermöglichkeiten und sprecht ggf. mit Lehrenden über Empfehlungen oder Unterstützung. Die Organisation  ApplicAid von ehemaligen Stipendiat*innen verschiedenster Förderwerke setzt sich zudem für eine niedrigschwellige Beratung von Interessierten ein, gibt Bewerbungstrainings und informiert über Möglichkeiten zur Förderung insbesondere bei Studierenden (und Azubis) aus weniger privilegierten Haushalten. Auf den Seiten findest du zudem eine Übersicht und diverses Infomaterial zu Trägern, Bewerbungen, In- und Auslandsförderungen und mehr.

Praktikum

Informationen über das Praktikum findest du in erster Linie in deiner Modulordnung. Alle weiteren Infos und Dokumente rund um Anmeldung und Anrechnung erhältst du auf den Seiten des  Praktikumsbüros. Ansprechpartner für Praktika im Bachelor und Master ist derzeit Jens Pösse.

Bachelor: In allen Bachelorstudiengängen ist ein Mindestumfang von 210 Stunden vorgeschrieben.

Master: Für die Master Europäisches Regieren und Conflict Studies and Peacebuilding sind 180 Stunden vorgeschrieben. Für den Master Soziologische Zeitdiagnose sind 120 Stunden vorgeschrieben.

Bachelor: Im Bachelor erhältst du für ein Praktikum 7 ECTS für das Praktikum plus 2 ECTS für den Praktikumsbericht. Ingesamt bekommst du damit 9 ECTS.

Master: In den Masterstudiengängen Europäisches Regieren und Conflict Studies and Peacebuilding erhältst du 6 ECTS für das Praktikum inklusive Bericht. Im Master Soziologische Zeitdiagnose erhältst du 4 ECTS für das Praktikum inklusive Bericht.

Es muss sich um eine fachlich und beruflich einschlägige Tätigkeit (d.h. mit Bezug zum Studium bzw. zum späteren Berufsfeld) handeln. Wenn du unsicher bist, ob eine Stelle geeignet ist, sprich mit unserem  Praktikumsbüro.

Tätigkeiten als studentische Hilfskraft oder Tutor*in sowie im ehrenamtlichen Bereich sind nur in seltenen Ausnahmefällen anrechenbar. Unter gewissen Voraussetzungen lässt sich auch eine Berufsausbildung als Praktikum anerkennen. Grundlage ist ein Ausbildungszeugnis oder ein anderer entsprechender Nachweis. In diesen Fällen kontaktiere bitte zunächst das  Praktikumsbüro. Bitte informiere dich vorher ausführlich über die Prüfungsordnungen für deinen Studiengang!

Den Weg zu deinem Praktikum von der Bewerbung bis zur Anerkennung begleitet das  Praktikumsbüro. Dort findest du auch alle Anmeldeformulare für verschiedene Studiengänge, eine Guideline für den Praktikumsbericht und vieles mehr. Bei Unklarheiten wende dich jederzeit an Jens Pösse!

Prüfungen

Die Prüfungsanmeldung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Sozialwissenschaften, Soziologie und Politikwissenschaften öffnet i. d. R. 6 Wochen vor Ende der Lehrveranstaltungen.

  • Wintersemester: meist Mitte Dezember bis Mitte/Ende Januar
  • Sommersemester: meist Ende Mai/Anfang Juni bis Anfang Juli

Informiere dich jedes Semester neu über die konkreten Daten - bei der  Fachschaft, beim  Prüfungsamt und über offizielle Mitteilungen des Instituts sowie der Universität!

Im Portal  HISinOne-Studienorganisation findet die Anmeldung zu Prüfungen statt. Unter "eigenen Prüfungen" findest du alle Prüfungen, für die du dich in deiner Modulstruktur anmelden kannst. Manche Prüfungen (wie zum Beispiel auch Sprachkurse) registrierst du über "fremde Prüfungen". Sprich rechtzeitig mit Kommiliton*innen, deiner  Fachschaft, Lehrenden, Studiengangsverantwortlichen oder deinem  Prüfungsamt, wenn Unklarheiten bezüglich einer Anmeldung bestehen.

 

Hinweis: Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung in Stud.IP ist nicht mit einer Prüfungsanmeldung in HISinOne verbunden! Stud.IP ist die Plattform für die Veranstaltungsbelegung und -durchführung, HISinOne ist die Plattform für Prüfungsangelegenheiten!

Bis wann du dich von einer Prüfung abmelden kannst, ist im System von HISinOne bei deiner Anmeldung immer hinterlegt. Grundsätzlich ist die Abmeldung bis zum letzten Tag des Semesters möglich, ggf. aber abweichend z.B. bei Klausuren. Prüfe daher immer eigenständig, wie deine individuellen Fristen aussehen! Nach Ablauf dieser Frist ist eine Abmeldung mit Ausnahme von Härtefällen nicht mehr möglich.

Wenn Sie krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten müssen, reiche bitte umgehend ein ärztliches Attest mit dem entsprechenden Formular beim Prüfungsamt ein. Formulare und Vordrucke findest du auf der Seite des jeweils zuständigen  Prüfungsamts.

Wenn du aufgrund von Krankheit eine Verlängerung bei der Abgabe einer Prüfungsleistung (z.B. einer Hausarbeit) benötigst, kläre die Verlängerung frühzeitig mit der entsprechenden Lehrperson ab und reiche dein Attest im Prüfungsamt ein.

Nach Ablauf ist mit Ausnahme von Härtefällen keine Nachmeldung mehr möglich. Melde dich daher rechtzeitig an, damit du die Prüfung und Veranstaltung zu einem viel späteren Zeitpunkt nicht erneut belegen musst.

Die Änderung von einer Prüfungsleistung (Klausur/mündliche Prüfung/Hausarbeit/Referat mit schriftlicher Ausarbeitung) zu einer Studienleistung ist innerhalb des Rücktrittzeitraums möglich. Eine Änderung von einer Studienleistung zu einer Prüfungsleistung ist nicht möglich.

Wenn du dich für Prüfungs- oder Studienleistungen angemeldet hast, diese Leistungen jedoch nicht erfüllst und im System angemeldet bleibst, werden künftige Anmeldungen für diese Prüfungen blockiert. Achte daher immer auf eine Bereinigung deines Kontos, indem du dich rechtzeitig an- und abmeldest und in Ausnahmefällen rechtzeitig Kontakt zu Lehrenden und  dem für deinen Studiengang zuständigen Prüfungsamt aufnimmst. Egal wie hoch die Hürde hierfür ist - dich nicht zu melden macht die Sache nur verzwickter.

Wenn du dich für falsche Prüfungsnummern anmeldest, werden dir die ECTS nur deinem Zusatzkonto statt deinem Modul zugeordnet. Achte bei der Anmeldung darauf, die richtige Prüfungsnummer und Prüfungsform auszuwählen.

Erster Anlaufpunkt für dich ist immer die für dich bzw. deinen Studiengang zuständige Person im  Prüfungsamt.

In unklaren Fällen kann auch die Lehrperson deiner Veranstaltung oder unsere  Studienberatung für dich ein guter Anlaufpunkt sein.

Prüfe regelmäßig deine Uni-Mail-Adresse (@uos.de oder @uni-osnabrueck.de), da offizielle Mitteilungen zur Prüfung nur dort eingehen. Bei Problemen mit der Online-Anmeldung wenden Sie sich an das HISinOne-Team per  Telefon oder  E-Mail.

Freier Wahlbereich

Bachelor

In den Freien Wahlbereich jedes Bachelorstudiengangs am FB 01 fallen alle akademischen Bachelorveranstaltungen, die nicht bereits im Pflicht-/ Wahlpflichtbereich Ihres jeweiligen Studiengangs belegt wurden bzw. werden. Das bedeutet, dass Sie auch alle Hochschulveranstaltungen anderer BA-Studiengänge außerhalb des Instituts für Sozialwissenschaften wählen können.

Master

Im Freien Wahlbereich jedes Masterstudiengangs am FB 01 fallen alle akademischen Masterveranstaltungen, die nicht bereits im Pflicht-/ Wahlpflichtbereich Ihres jeweiligen Studiengangs belegt wurden bzw. werden. Das bedeutet, dass Sie auch alle Hochschulveranstaltungen anderer MA-Studiengänge außerhalb des Instituts wählen können. Im letzten Falle (MA-Veranstaltungen außerhalb des Instituts für Sozialwissenschaften) entscheidet der Dozent, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen können oder nicht und welche Leistungen zu erbringen sind.

Sofern Veranstaltungen nicht in HISinOne zur Anmeldung von Studien-/Prüfungsleistungen erscheinen, erfolgt die Verbuchung via Formular/Vordruck (siehe Internetseiten des  Prüfungsamt für kultur- und sozialwissenschaftliche Studiengänge. Im Regelfall ist jedoch die Anmeldung via HISinOne möglich. 

Hinweise zur Belegung und Verbuchung von BA-Veranstaltungen im Masterstudiengang:

Es können keine exklusiven BA-Veranstaltungen im Freien Wahlbereich des Masters belegt werden.

Ob eine BA-Veranstaltung auch für MA-Studierende für den Freien Wahlbereich im Master geöffnet ist, verrät Stud.IP. Die entsprechende Stud.IP-Öffnung unter der Kategorie "Module" ist für die Verbuchungsmöglichkeit von Leistungspunkten im Master-Curriculum maßgeblich.

Exklusive BA-Veranstaltungen können bei Zustimmung der Lehrperson belegt werden, sie sind nur nicht verbuchbar im Curriculum das Masters, weder im Pflicht-, noch im Wahlpflicht- noch im Freien Wahlbereich. Alternativ können aber die exklusiven BA-Veranstaltungen im so genannten "Zusatzkonto" in HISinOne verbucht und so im Zeugnis dokumentiert werden. Grundsätzlich ist diese Dokumentation nur möglich für BA-Veranstaltungen der Universität Osnabrück und nicht für andere belegte BA-Veranstaltungen anderer Hochschulen.

Sofern eine Auflage zur endgültigen Zulassung zum Master den erfolgreichen Besuch von exklusiven BA-Veranstaltungen vorsieht, können auch diese BA-Veranstaltungen nicht im MA-Curriculum verbucht werden. Sie sind ausschließlich Gegenstand der Auflage.

Sprachkurse

Die Anerkennung von Sprachkursen des Sprachenzentrums oder im Rahmen von Erasmusprogrammen lautet:

  • Bachelor: Im Professionalisierungsbereich des Zwei-Fächer-Bachelors sind Sprachkurse als fächerübergreifende Schlüsselkompetenz ("+") im Umfang von max. 4 ECTS möglich. Aufgrund des internationalen Profils gilt für den BA Europäische Studien, dass Sprachkurse im Umfang von maximal 8 ECTS anrechenbar sind (inkl. A1-Level, wenn dies nicht Englisch ist). Englischkurse können ab Niveau B2 angerechnet werden. Sofern nicht anders vorgesehen, können Sprachkurse auch im "Freien Wahlbereich" belegt werden. Informier dich im konkreten Fall bei deiner  Studienberatung.
  • Master: Im Modul Schlüsselqualifikation (Praxisorientierung) sind Sprachkurse im Master grundsätzlich im Umfang von max. 4 LP möglich. Aufgrund ihres internationalen Profils gilt für die Masterstudiengänge Europäisches Regieren in der Transformation sowie Conflict Studies and Peacebuilding, dass Sprachkurse im Umfang von max. 8 ECTS anrechenbar sind. Neben den Schlüsselqualifikationen können Sprachkurse auch im "Freien Wahlbereich" belegt werden.

Mit Ausnahme von Englisch können in allen Fremdsprachen Kurse auf allen Niveaustufen belegt werden, d.h. auch ab Niveau A1.

Englischkenntnisse können meist ab Sprachniveau B2 belegt werden. Im Master Conflict Studies and Peacebuilding kann Englisch hingegen nur ab Sprachniveau C1 belegt und angerechnet werden, da B2 bereits eine Zulassungsvoraussetzung darstellt.

Klären Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem  Büro für Auslandsstudium ab, ob Ihnen Sprachkurse anerkannt werden können.

In der Regel ist dies nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Bitte richten Sie in diesem Falle Ihre Anfrage an das für Sie zuständige  Prüfungsamt.

Abschlussarbeiten und wissenschaftliches Arbeiten

Die Bachelorarbeit soll nachweisen, dass du in der Lage bist, innerhalb einer festgelegten Frist ein wissenschaftliches Problem selbstständig und unter Anleitung zu bearbeiten und die Ergebnisse darzustellen.

In der Prüfungsordnung eines jeden Studiengangs findest du nähere Informationen zur Zulassung und zur Bearbeitung der Abschlussarbeit.

Eine Zulassung zur Abschlussarbeit wird auf Antrag erteilt, wenn du ein ordnungsgemäßes Studium im Umfang von 120 Leistungspunkten im Bachelorstudiengang und 70 LP im Masterstudiengang nach den Vorgaben der Prüfungsordnung und im Rahmen des aktuellen Lehrangebots nachgewiesen hast. Zudem musst du im entsprechenden Studiengang an der Universität Osnabrück immatrikuliert sein. Manche Prüfungsordnungen fordern zudem, dass du alle studienbegleitenden Prüfungen vor der Zulassung zur Abschlussarbeit erfolgreich absolviert haben musst.

Der Antrag ist schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen. Entsprechende Formulare und Vordrucke findest du  hier.

Bearbeitungszeit: Drei Monate im Bachelor und sechs Monate im Master von der Themenvergabe bis zur Abgabe. Das Thema kann nur einmal und nur im ersten Drittel der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Bei Abgabe ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass du (bzw. bei Gruppenarbeiten der von dir gekennzeichnete Anteil) die Arbeit eigenständig verfasst und ausschließlich die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet hast.

Die fertige Arbeit ist fristgerecht beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen. Der Abgabezeitpunkt wird im Prüfungsprotokoll festgehalten.

Bei mindestens einer Person, die dem Institut angehörig ist. Dabei sollte es sich um eine möglichst hauptamtlich tätige Lehrperson handeln. Je nach gewähltem Thema kann diese*r als Erst-/ Zweitbetreuer*in fungieren.

Hinweis 2-Fach-Bachelor: Die Arbeit ist in dem Kern-Fach zu betreuen, in dem sie verfasst wird. Wird sie im Kernfach am Institut verfasst, so ist zusätzlich das Bachelorkolloquium zu belegen.

Je nach gewähltem Thema kann die Arbeit auch von maximal einer Person betreut werden, die nicht dem Institut angehört. Diese Person sollte bezogen auf das Thema fachlich geeignet sein. Eine Betreuung durch eine Lehrperson außerhalb des Fachbereichs sollte mit dem institutsinternen Betreuer abgestimmt werden.

Hinweis Bachelorstudiengang Europäische Studien: Die Arbeit kann nicht ausschließlich im Nebenfach geschrieben werden, sondern muss thematisch wie auch in der Betreuung einen einschlägigen Bezug zum Hauptfach aufweisen.

Im jeweiligen Hauptfach/Hauptgebiet deines Studiengangs.

Hinweis 2-Fach-Bachelor: Die Hauptbetreuung der Arbeit hat in dem Kern-Fach zu erfolgen, in dem die Arbeit geschrieben wird. Wird sie im Kernfach am Fachbereich verfasst, so muss zusätzlich das Bachelorkolloquium belegt werden. Für weitere Informationen siehst du am besten in deiner jeweiligen Prüfungsordnung nach.

Ob Bachelor oder Master, ob zu Beginn oder kurz vor Abschluss des Studiums:

Für alle Fragen rund ums wissenschaftliche Arbeiten gibt es am Institut für Sozialwissenschaften nun einen ausführlichen  Leitfaden zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten (PDF, 503 kB), der dir als Orientierung für Seminar- und Abschlussarbeiten dienen soll (bisher nur auf Deutsch). Darin findest du grundsätzliche Anleitungen zum wissenschaftlichen Arbeiten, wichtige Erklärungen und Hinweise zum Umgang mit KI, Infos zur formalen Gestaltung sowie weitere hilfreiche Tipps.

Die Schreibwerkstatt hat nähere  Informationen zur Nutzung von KI für universitäre Schreibaufgaben erarbeitet. Auch im  Leitfaden zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten (PDF, 503 kB) des Instituts für Sozialwissenschaften findest du wichtige fachspezifische Hinweise zum Umgang mit KI.

Denk beim Nutzen von KI immer an das Zitat von OpenAI-Gründer Sam Altman: "We see a future where intelligence is a utility, like electricity or water, and people buy it from us on a meter." Wissenschaftliches Arbeiten erfordert deine eigene Intelligenz. KI kann dir helfen, soll aber nicht dein eigenständiges Denken ersetzen. Aus Datenschutzgründen solltest du auch auf die unieigene KI-Plattform  kiwi zurückgreifen. Weitere Anwendungen und Lernmodule findest du  hier.

Auf den Seiten der Schreibwerkstatt findest du zahlreiche  Unterstützungsangebote, Literatur, Downloads und mehr rund um das wissenschaftliche Arbeiten. Die Schreibwerkstatt bietet zudem eine  Schreibberatung und verschiedene  Schreib-Events wie die lange Nacht der aufgeschobenen Arbeiten an - informier dich über aktuelle Angebote!

Ein Plagiat liegt dann vor, wenn fremde Gedanken in die eigene wissenschaftliche Arbeit übernommen werden, ohne dass sie als fremde Gedanken gekennzeichnet werden.

Nähere Informationen findest du  hier.

In der Regel zählen diese Teile nicht zur Seitenzahl dazu. Manche Lehrende zählen Literaturlisten (sofern nicht außergewöhnlich umfassend) nach Absprache zur Seitenanzahl dazu. Anhänge werden jedoch immer von der Seitenzählung ausgenommen. Es gilt zudem die verbindliche Absprache mit deinen Betreuer*innen und dem Prüfungsamt. Kläre diese Frage am besten direkt zu Beginn deiner Abschlussarbeit.

Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsamt mitzuteilen und schriftlich einzureichen. Entsprechende Formulare und Ansprechpersonen findest du auf den Seiten des für dich  zuständigen Prüfungsamts.

Du kannst dich mit allen Fragen (Nachteilsausgleich, Härtefallantrag, Studienorganisationen und Barrierefreiheit) rund um das Studium mit Beeinträchtigungen an die  Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung wenden. Dort erhältst du Beratung zu Nachteilsausgleich, Studienorganisation und Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Abgabe einer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit), wenn man nicht vor Ort sein kann, ist problemlos möglich, erfordert aber eine genaue Planung und Absprache mit dem  zuständigen Prüfungsamt.

Hier sind die gängigsten Wege:

  • Postversand: Die Arbeit kann per Post eingereicht werden. Ausschlaggebend ist der Poststempel des Abgabetages. Es wird empfohlen, die Arbeit per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versandzeitpunkt zu haben. Beim Versand ist die Anschrift des zuständigen Prüfungsamts anzugeben.
  • Vertretung: Es kann eine Person bevollmächtigt werden, die Arbeit persönlich im Briefkasten vor Gebäude 19 unter Angabe des Prüfungsamtes abzugeben.
  • Früher abgeben: Es ist zudem möglich, die Arbeit vor dem offiziellen Abgabetermin einzureichen, um Stress zu vermeiden, sollte man z. B. zum Zeitpunkt des Fristendes nicht vor Ort sein.

Sprich dich in jedem Fall mit dem Prüfungsamt ab, um den für dich besten Weg zu ermitteln oder dich im Zweifelsfall rückzuversichern.

Anrechnung von Leistungen aller Art

Studienzeiten sowie erbrachte Studien‑ und Prüfungsleistungen werden dann anerkannt, wenn ihre Gleichwertigkeit mit den entsprechenden Leistungen des jeweiligen Ziel‑Studiengangs festgestellt werden kann.

Gleichwertigkeit liegt vor, sobald die Qualifikationsziele der zu prüfenden Leistungen im Wesentlichen den Qualifikationszielen des Studiengangs entsprechen, für den die Anrechnung beantragt wird. Dabei erfolgt nicht ein rein formaler, schematischer Vergleich, sondern es wird eine ganzheitliche Bewertung vorgenommen, die die Bedeutung der jeweiligen Leistungen für den angestrebten Abschluss berücksichtigt.

Liegt keine entsprechende Vereinbarung vor oder wird eine weitergehende Anrechnung gewünscht, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss über die Gleichwertigkeit.

Zuständigkeit: Sofern die Prüfungsordnung keine abweichende Regelung trifft, ist für die Anrechnung der zuständige Prüfungsausschuss verantwortlich. Vor einer endgültigen Feststellung der Gleichwertigkeit sind die jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertreter anzuhören.

Bewertung: Werden Studien‑ und Prüfungsleistungen anerkannt, werden die zugehörigen Noten – sofern die Notensysteme vergleichbar sind – übernommen und in die Gesamtnote einbezogen. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird lediglich der Vermerk „bestanden“ eingefügt; eine Kennzeichnung der Anerkennung im Zeugnis ist zulässig.

Erforderliche Unterlagen: Antragstellende müssen die für die Anrechnung notwendigen Nachweise dem Prüfungsausschuss sowie dem zuständigen Prüfungsamt vorlegen, insbesondere:

  • detaillierte Veranstaltungsinhalte,

  • Prüfungsbedingungen,

  • Anzahl der Prüfungsversuche,

  • Prüfungsergebnisse,

  • Umfang der Leistungen (z. B. ECTS‑Punkte).

Hinweis zu Fehlversuchen: Fehlversuche in gleichwertigen Modulprüfungen eines anderen Studiengangs sind von der antragstellenden Person ohne ausdrückliche Aufforderung anzugeben und werden bei der Anrechnung berücksichtigt.

Wenn du dich für einen Studiengang bewirbst und Leistungen aus deinem vorherigen Studium (z. B. bei einem Wechsel) anrechnen lassen kannst, ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester nach Prüfung möglich.

Für einen möglichst reibungslosen Ablauf kannst du dein Transcript mit einem Formular des  Studierendensekretariats und einer Selbsteinschätzung den zuständigen Prüfungsausschuss schicken. Dabei solltest du eine Selbsteinschätzung abgeben, wie du eingestuft werden möchtest.

Wenn du nach erfolgreicher Bewerbung eingeschrieben bist, beantragst du formlos die Anerkennung von Leistungen. Dies beantragst du am besten direkt über das  Prüfungsamt, die Entscheidung wird vom Vorsitz des Prüfungsausschusses getroffen. Je besser etwas von dir dokumentiert wird, desto unproblematischer läuft die Anerkennung ab.

Fachwechsel & Hochschulwechsel

Wenn du deinen Studiengang oder deine Studienrichtung wechseln möchtest, musst du im  Studierendensekretariat einen Antrag auf Wechsel des Studiengangs stellen. Bitte beachte mögliche Zulassungsbeschränkungen. Ein Studiengangwechsel muss innerhalb der Rückmeldefrist beantragt werden. Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind.

  • Ja, wenn du ein ganz neues Fach anfangen möchtest.

  • Nein, wenn schon erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für das neue Fach anrechenbar sind und zu einer Einstufung in ein höheres Fachsemester führen. Dafür musst du in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegte Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben.

Die Überprüfung und die Fachsemestereinstufung erfolgen im Rahmen der Bewerbung/Zulassung bzw. Immatrikulation. Zur eigenen Orientierung und Vorbereitung empfiehlt es sich, vorher die Studien- und Prüfungsordnungen des neuen Studiengangs zur Hand zu nehmen und mit deinem bisherigen Studium zu vergleichen. Solltest du Zweifel haben, ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester realistisch ist, kannst du dich vorsorglich bei den Studiengangsverantwortlichen für die Einstufung erkundigen. Prinzipiell kannst du nur in ein Fachsemester wechseln, für das es auch ein Studienangebot gibt.

Für die Anerkennung und Anrechnung deiner Leistungen sowie eine mögliche Einstufung in ein höheres Fachsemester beachte folgende Schritte:

  • Die Überprüfung und die Fachsemestereinstufung erfolgen im Rahmen der Bewerbung/Zulassung bzw. Immatrikulation. Zur eigenen Orientierung und Vorbereitung empfiehlt es sich, vorher die Studien- und Prüfungsordnungen des neuen Studiengangs zur Hand zu nehmen und mit deinem bisherigen Studium zu vergleichen. Solltest du Zweifel haben, ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester realistisch ist, kannst du dich vorsorglich bei den Studiengangsverantwortlichen für die Einstufung erkundigen.
  • Prinzipiell kannst du nur in ein Fachsemester wechseln, für das es auch ein Studienangebot gibt.
  • Für einen möglichst reibungslosen Ablauf kannst du dein Transcript mit einem Formular des  Studierendensekretariats und einer Selbsteinschätzung an den zuständigen Prüfungsausschuss schicken. Dabei solltest du eine Selbsteinschätzung abgeben, wie du eingestuft werden möchtest.
  • Wenn du nach erfolgreicher Bewerbung eingeschrieben bist, beantragst du formlos die Anerkennung der vorab besprochenen Leistungen. Dies beantragst du am besten direkt über das  Prüfungsamt, die Entscheidung wird vom Vorsitz des Prüfungsausschusses getroffen. Je besser etwas von dir dokumentiert wird, desto unproblematischer läuft die Anerkennung ab.

Für einen Wechsel gibt es feste Termine: Willst du im 1. Fachsemester beginnen, kanst du bis auf wenige Ausnahmen (siehe  Studienangebot) nur zum Wintersemester wechseln. Willst du in ein höheres Fachsemester einsteigen, kann auch zum Sommersemester ein Wechsel möglich sein (bitte im  Studienangebot überprüfen).

Dafür gibt es keine allgemeingültige Antwort. Sie hängt von deinen persönlichen Wünschen, Zielvorstellungen und Rahmenbedingungen ab.

Grundsätzlich solltest darüber nachdenken, ob du weiter eingeschrieben bleiben oder dich exmatrikulieren möchtest. Letzteres hätte eventuell den Vorteil, dass du Wartesemester erwirbst, die bei einer künftigen Bewerbung zum 1. Fachsemester hilfreich sein könnten.

Willst du im Kombinationsbachelor nur ein Fach wechseln, stellt sich vielleicht eine andere Frage: Was kann ich tun, damit ich durch den Wechsel keine Zeit verliere? Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, dass du Kern- und Zweitfach jederzeit gleichermaßen belegst. Deshalb könntest du erwägen, in dem Fach, dass du beibehalten willst, intensiver zu studieren und das andere zurückzustellen. Oder du ziehst Veranstaltungen aus dem überfachlichen Wahlpflichtbereich vor. Bedenke jedoch, dass der Wechsel in ein anderes Fach nicht garantiert ist! In dem Fall müsstest du dich fragen: Würdest du ggf. in der alten Kombination weiter studieren?

Wenn du zwei Fächer mit Kern- und Nebenfach studierst, kannst du nicht einfach die Fächer "tauschen". Du musst für beide Fächer getrennt das Einstufungsverfahren durchlaufen, d.h. dich auf die neu angeordneten Fächer bewerben und ggf. entsprechende Anträge auf ein höheres Fachsemester stellen. Denk auch daran, dass es Fächer gibt, die nur als Zweitfächer angeboten werden. Außerdem muss die Kombination zulässig sein, z. B. beim Berufsziel Lehramt. Du findest dazu Tabellen in den Merkblättern  Bachelor- und Masterstudiengänge und Lehramtsstudium.

Es handelt sich um einen Hochschulwechsel, wenn ein Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule begonnen wurde und der gleiche oder ein ähnlicher Studiengang an der Universität Osnabrück fortgesetzt werden soll. Wenn der gleiche Studiengang studiert und das Studium unterbrochen wurde, handelt es sich ebenfalls um einen Hochschulwechsel.

Um einen vergleichbaren Studiengang handelt es sich, wenn die Ausprägung des Studiengangs

  • gleich bleibt und das bisherige Abschlussziel beibehalten wird,
  • die Abschlüsse Bachelor of Arts pder Master of Arts als gleiches Abschlussziel bleiben,
  • das bisherige Fach bzw. die bisherigen Fächer beibehalten werden.

Wenn du in einen fachfremden Studiengang wechseln möchtest, musst du dich - sofern du noch keinen Abschluss erworben hast - für das erste Fachsemester bewerben. Informationen dazu findest du bei unserem  Studierendensekretariat.

Wenn du dein Studium im gleichen oder einem ähnlichen Fach neu an unserer Uni fortsetzen möchtest, musst du dich vom Prüfungsausschuss des Fachbereichs deines Wunschstudiengangs in ein höheres Semester einstufen lassen und dich über das Onlineportal  HISinOne bewerben.

Das Prozedere für die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen bei einem Hochschulwechsel findest du weiter oben unter "Anrechnung von Leistungen".

Ausland

Studierende haben verschiedene Möglichkeiten im Rahmen des Studiums einige Wochen, Monate oder ein bis zwei Semester im Ausland zu verbringen. Dazu zählen Studienaufenthalte im europäischen Ausland über das Programm Erasmus+ sowie internationale Semesteraufenthalte im außereuropäischen Ausland. Auch Praktika oder Summer/Winter Schools im Ausland sind jederzeit möglich.

Jede Art des Auslandsaufenthalts bringt verschiedene Formen der Bewerbung, Finanzierung/Förderung und Zeiträume mit sich. Um hier den Überblick zu behalten, kannst du dich bei Interesse jederzeit an unser  Büro für Auslandsaufenthalte am Fachbereich wenden. Dort findest du Infos zu aktuellen Angeboten, Fristen und Möglichkeiten und erhältst individuelle Beratung bei Fragen rund um deine Zeit im Ausland.

Ein Auslandspraktikum ist eine hervorragende Möglichkeit, studienrelevante Kenntnisse anzuwenden und fachbezogene Erfahrungen zu sammeln. Aufgrund der weiter zunehmenden Globalisierung wird zukünftig immer mehr Auslandserfahrung von Absolvent*innen erwartet. Der Erwerb von interkulturellen Kompetenzen durch das Kennenlernen eines fremden Landes, die Weiterentwicklung von Fremdsprachenkenntnissen, und – sicherlich noch wichtiger – der Umgang mit Menschen anderer Kulturen, ist gerade in international ausgerichteten Institutionen, Organisationen und Unternehmen ein wichtiger Faktor bei der Einstellung. 

Die Vorbereitungszeit für ein Auslandspraktikum kann zwar kürzer sein als bei einem Studium, dennoch solltest du beachten, dass ein großes Maß an Eigeninitiative gefragt ist, wenn du dich um einen Praktikumsplatz im Ausland bemühen möchtest.

Hilfreiche Tipps und Ansprechpartner*innen findest du unter  Praktikum im Ausland und im  Büro Studium und Praktikum im Ausland/Outgoings

Bei der Suche nach der/den für dich persönlich am besten geeigneten Uni(s) für den Auslandsaufenthalt kannst du entweder die  Kooperationen unseres Fachbereichs oder die zentrale  Austausch-Datenbank konsultieren. Vorher solltest du allerdings die folgenden Überlegungen anstellen bzw. wie folgt recherchieren:

  • Welche Sprachkenntnisse habe ich bzw. kann ich mir noch vor Antritt auf einem adäquaten Niveau (B1/B2) aneignen bzw. bietet die Gastuniversität ein ausreichendes Angebot an englischsprachigen Kursen an?
  • Welche Vorgaben gibt es gegebenenfalls für meinen Studiengang (z. B. beim Studium einer modernen Fremdsprache)?
  • Da ein Auslandssemester im Rahmen eines Austauschprogramms die organisatorisch einfachere und meistens auch kostengünstigste Variante ist, solltest du zunächst prüfen, ob es dort für dich geeignete Universitäten gibt.
  • Falls nicht, wäre ein selbst organisierter Aufenthalt als    Free Mover möglich.
  • Welche Studienleistungen muss ich während des Auslandssemesters an der Universität Osnabrück erbringen und werden äquivalente Kurse an meiner Gastuniversität angeboten? (Kursangebote an den in Frage kommenden Gastuniversität recherchieren und mit den Prüfungsverantwortlichen im Fachbereich die Anrechnungsfähigkeit besprechen.)
  • Prioritätenliste erstellen und mit dem International Office (im Falle von Hochschulpartnerschaften) oder den Erasmus+-Fachbereichskoordinatoren (im Falle von Erasmus+-Partneruniversitäten) besprechen.

Exmatrikulation

Die  Exmatrikulation bedeutet die Entfernung aus dem Studierenden‑Verzeichnis (Matrikel) beim Verlassen der Hochschule. Sie erfolgt automatisch zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und das Studium damit als abgeschlossen gilt.

Studierende, die ihr Studium vorzeitig beenden möchten, müssen im  Studierendensekretariat einen Exmatrikulationsantrag innerhalb der jeweiligen Rückmeldefristen stellen.

Eine Zwangsexmatrikulation kann zudem ohne Antrag erfolgen, zum Beispiel wenn:

  • du nicht ordnungsgemäß rückgemeldet bist,

  • erforderliche Beiträge (z. B. Studiengebühren) nicht gezahlt hast,

  • die Letztversuche von Prüfungen und somit das Studium endgültig nicht bestanden hast.

Weitere Infos zum Thema Exmatrikulation findest du  hier.

Die Erstattung geleisteter Beiträge (inklusive Deutschlandticket für Studierende) ist nur möglich, wenn der Antrag auf Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird. Bitte beachte, dass du Prüfungsleistungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Abgabe von Abschlussarbeiten) nur erbringen kannst, wenn du eingeschrieben bist. Für die Korrekturphasen musst du nicht eingeschrieben sein.

Eine Exmatrikulation ist eine endgültige Beendigung deines Studiums. Eine Beurlaubung ist eine temporäre Auszeit, bei der dein Studienguthaben nicht verbraucht wird. Eine Beurlaubung kann bei folgenden Gründen sinnvoll sein:

  • Ableistung einer Dienstpflicht, eines freiwilligen Wehrdienstes sowie eines anerkannten Bundes- oder Jugendfreiwilligendienstes
  • eigene Krankheit oder Pflege einer nahestehenden Person,
  • Studienaufenthalt im Ausland, welcher erforderlich oder förderlich für das Studium ist, eine Mindestdauer von drei Monaten hat und den Vorlesungszeitraum der Universität Osnabrück zumindest berührt,
  • Tätigkeiten als gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung,
  • Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes in Zeiten, in denen bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Elternzeit bestünde,
  • die Ableistung eines Praktikums, welches erforderlich oder förderlich für das Studium ist und mindestens die Hälfte des Semesters beansprucht

Weitere Informationen zur Beantragung sowie wichtige Hinweise findest du  hier.

Studiengangsspezifische Fragen

Welche Variante kann ich wählen?

Der Bachelor-Studiengang Sozialwissenschaften verbindet die Bereiche Politikwissenschaft und Soziologie in unterschiedlicher Gewichtung miteinander und kann entweder in der Variante Major Politikwissenschaft mit Minor Soziologie oder umgekehrt Major Soziologie und Minor Politikwissenschaft gewählt werden.

Bis wann muss ich mich auf eine Variante entscheiden?

Die endgültige Entscheidung für eine Variante kann im Laufe des Studiums getroffen werden. Erst mit der Anmeldung zur Bachelor-Arbeit wird eine formelle Entscheidung getroffen. Solange man sich noch nicht entschieden hat, sollte man die Module so belegen (in beiden Major-Varianten), dass es nicht unbedingt zu einer Studienverlängerung kommt. In den ersten Semestern hat man eine gewisse Flexibilität. Bei einem Wechsel des Majors Ihnen die andere Einführungsveranstaltungen nach der bisherigen Praxis anerkannt.

Worauf muss ich achten, wenn ich „Spezielle Soziologien“ im B.A. Sozialwissenschaften Major Soziologie belege?

Wenn du Veranstaltungen in den Speziellen Soziologien belegen möchtest, um Module im Wahlpflichtbereich abzudecken, beachte bitte Folgendes: Es gibt die Möglichkeit, bis zu zwei Module Spezielle Soziologien im Wahlpflichtbereich zu belegen. Darüber hinaus können entsprechende Veranstaltungen auch in der fachlichen Vertiefung (2-Fach-BA Soziologie) oder im Freien Wahlbereich (BA Sowi) verbucht werden. Damit ist es möglich, eine breite Palette von soziologischen Themenfeldern kennenzulernen, aber auch individuelle Schwerpunkte zu setzen. Es können sowohl beliebige Veranstaltungen, die den Speziellen Soziologien zugeordnet sind, zu einem Modul verknüpft werden (z.B. Religionssoziologie und Jugendsoziologie), aber auch ein Mal in einem Modul zwei Veranstaltungen zu einem Themenfeld (z.B. 2x Familiensoziologie). Die Veranstaltungen der Speziellen Soziologien werden regelmäßig - wenn auch nicht immer in jedem Semester - mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen angeboten. Die Unterscheidung von Spezielle Soziologien I und Spezielle Soziologien II hat keine inhaltlichen, sondern nur technische Gründe.

Was ist der Professionalisierungsbereich?

Im Studiengang Zwei-Fächer-Bachelor werden zwei Fächer gleichberechtigt studiert. Alle Fächer können in der Regel miteinander kombiniert werden. Das fachspezifische Kernprogramm wird ergänzt durch den  Professionalisierungsbereich (28 LP) zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen. Mit dem Professionalisierungsbereich wird dem Studium eine individuelle Ausrichtung gegeben indem fachbezogene, fächerübergreifende und berufspraktisch relevante Angebote kombiniert werden. Er untergliedert sich in zwei Bereiche: dem „4-Schritte+“ und der fachlichen Vertiefung, beide umfassen jeweils 14 Credits. Durch das Modell „4 Schritte +“ wird den Studierenden der fachbezogene Erwerb von 10 LP im Bereich der Schlüsselkompetenzen gesichert. Jedes Fach bietet Möglichkeiten zum Erwerb der Leistungspunkte in den 4 Schritten an. Welche Module für welche der Schritte verwendbar sind, wird durch die jeweiligen Fächer festgelegt. Dabei ist es den Studierenden freigestellt, in welchem Fach sie die einzelnen Schritte des Modells abrufen. Ergänzend müssen alle Studierenden noch mindestens weitere 4 LP im Bereich der Schlüsselkompetenzen erwerben. Dazu können sie zusätzliche fächerübergreifende Veranstaltungen wählen, die im Veranstaltungsverzeichnis der  Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich (KoPro) zusammengestellt werden, oder einzelne Schritte des Modells in beiden Fächern absolvieren.

Wie ist der Professionalisierungsbereich in mein Studium integriert?

Der kernfachübergreifende Professionalisierungsbereich

  • kombiniert fachbezogene, fachübergreifende und berufspraktisch relevante Lehr- und Lernangebote.

  • ist insgesamt mit 28 Leistungspunkte zu erwerben

  • gliedert sich zum einen in einen überfachlichen Teil zum Erwerb von verschiedenen Kompetenzen (14 Leistungspunkte) und zum anderen in einen fachbezogenen Teil (14 Leistungspunkte).

Teil 1: Im überfachlichen Teil kannst du verschiedene Angebote Ihrer beiden Kernfächer und/oder der  Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich belegen. Die Angebote des Fachbereichs Sozialwissenschaften hierfür sind:

  • Schritt 1 + 2: Techniken wissenschaftlichen Arbeitens ihres Kernfachs Soziologie oder Politikwissenschaft

  • Schritt 3: Praktikumsbericht; Dieser ist obligatorisch, sollten Sie ein Praktikum im Kernfach Soziologie bzw. Politik belegen

  • Schritt 4: Bachelorkolloquium. Sollten Sie Ihre Arbeit im Kernfach Soziologie bzw. Politik belegen, ist das BA-Kolloquium obligatorisch

  • Der „+“-Schritt bietet Ihnen die Möglichkeit, aus dem Veranstaltungskatalog der Koordinierungsstelle Professionalisierungsbereich oder eine selbst zu wählende Leistung aus Ihrem Kernfach einzubringen. Im letzteren Falle entscheidet das kernfachübergreifende Prüfungsamt PATMOS über die Anerkennung.

  • Falls du von den hier aufgeführten Angeboten des Fachbereichs nicht Gebrauch machen solltest, gelten die Alternativangebote Ihres weiteren Kernfachs bzw. der Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich. Die notwendigen Informationen erfragst du am besten selbst bei den zuständigen Stellen.

Teil 2: Angebote des Fachbereichs im fachbezogenen Teil/ fachliche Vertiefung im Umfang von 14 LP:

Wenn Sie die fachliche Vertiefung im Kernfach Soziologie/ bzw. Poilitik (und nicht im zweiten Kernfach!) wählen, dann stehen Ihnen alle Kurse Ihres Kernfaches zur Auswahl, die sie nicht im Wahlpflichtbereich des Kernfachs belegen oder belegt haben. Sie müssten in der fachlichen Vertiefung mindestens einen Prüfungsnachweis von 6 LP erbringen.

Wo finde ich kernfachübergreifende Angebote und weitere Informationen zum „4-Schritte+“-Modell des Professionalisierungsbereichs?

Auf den Seiten der  Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich.

Wenn ich die fachliche Vertiefung im Kernfach Soziologie/ Kernfach Politik (und nicht in meinem zweiten Kernfach) wähle, welche Veranstaltungen darf innerhalb dieses Bereichs wählen?

Du darfst alle Veranstaltungen aus dem Kernfachcurriculum deines Faches belegen, die du in diesem Bereich nicht als Wahlpflichtveranstaltung schon belegt hast oder dort noch belegen möchtest ("Doppelbelegungsverbot"). Ergänzend kannst du Veranstaltungen, die in Stud.IP dem Freien Wahlbereich (Modul-ID: SOZ-B-FWB) UND deinem Fach ausdrücklich zugeordnet sind, wählen. So kann z. B. Religionssoziologie oder Familiensoziologie NICHT im Vertiefungsbereich des Kernfachs Politik belegt werden, wohl aber etwa eine noch nicht gewählte Veranstaltung in der Vertiefung z.B. in Politischen Theorie (SOZ-BP-PT2, Modulkomponente 3, siehe Studienverlaufsplan/Modulbeschreibung und Stud.IP). Ausnahmen sind vor einer Belegung mit dem Prüfungsamt abzustimmen.

Welchen Schwerpunkt kann ich im Nebenfach setzen?

Der Bachelor-Studiengang besteht aus einem sozialwissenschaftlichen Kernbereich und einem wählbaren Nebenfach, in dem je nach eigener Schwerpunktsetzung soziologische, ökonomische, rechtswissenschaftliche, historische, geografische oder kulturwissenschaftliche Kenntnisse vermittelt werden: Man hat die Wahl zwischen Angelistik, Geographie, Germanistik, Geschichte, Erziehungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Romanistik, Soziologie und Volkswirtschaftslehre.

Wie läuft die Wahl des Nebenfaches aus? Muss man sich für das Nebenfach separat bewerben?

Nein, die Wahl geschieht „emergent“, d.h. durch das Belegen der Veranstaltungen füllt sich ein Nebenfach und wird sichtbar für die Prüfungsordnung. Somit ist ein Nebenfachwechsel auch problemlos möglich, da dies mit keiner Ummeldung verbunden ist.

Wie sieht der Studienverlauf in den Nebenfächern aus?

Für dein Studium der Nebenfächer des Bachelorstudiengangs Europäische Studien gibt es feste  Verlaufspläne (PDF, 371 kB). Bei Fragen oder Unklarheiten findest du dort alle notwendigen Infos und Ansprechpartner*innen der einzelnen Nebenfächer.