Lehrmodule zur Digitalisierung im Öffentlichen Recht
Ein zentrales Ziel des Projekts ist es, Studierende für die vielfältigen und dynamischen Entwicklungen sowie das diese begleitende Recht zu sensibilisieren und durch Anpassung der Lehre auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Hierzu werden unterschiedliche Lehrmodule zu Rechtsfragen der Digitalisierung im Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht entwickelt. Zudem werden in den Lehrveranstaltungen digitale Lehrinstrumente erprobt, um die Interaktivität der Lehrveranstaltungen sowie die Medienkompetenzen der Studierenden zu fördern.
Mit der Veranstaltung „Verfassungsfragen der Digitalisierung“ (Vorlesung/Kolloquium) und der Vorlesung „Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“ wurden zwei Lehrveranstaltungen entwickelt. Sie sind mittlerweile als regelmäßige Module im Schwerpunktbereich des Diplomstudiengangs etabliert. Auch eine Integration in den derzeit im Aufbau befindlichen Profilbereich „Digitalisierung“ des LLB-Studiengangs an der Universität ist geplant. Ganz neu wird seit dem Wintersemester 2025/26 das Kolloquium „VerfassungsRecht der Demokratie – Arbeiten mit KI“ angeboten.
Außerdem wird derzeit ein E-Reader zu den relevanten Gerichtsentscheidungen im Bereich der Digitalisierung im Öffentlichen Recht erstellt.
„Verfassungsfragen der Digitalisierung“ (Vorlesung/Kolloquium)
Seit dem Sommersemester 2021 wurde die Veranstaltung „Verfassungsfragen der Digitalisierung“ entwickelt, seit 2023 wird sie regelmäßig angeboten. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden interaktiv erste Einblicke in die vielen möglichen Themenstellungen der Digitalisierung sowie in erste Antwortversuche des Rechts zu eröffnen. Hierzu werden unter anderem die vielen verfassungsrechtlichen Fragen, Grundrechte, Demokratiefragen, aber auch Fragen der staatlichen Aufgaben, die die Digitalisierung mit sich bringt, behandelt. Einblicke in neue Gesetze und EU-Recht ermöglichen einen ersten Überblick, der als Einführung in weitere Vertiefungsangebote am Fachbereich dienen kann.
10.66661 Verfassungsfragen der Digitalisierung, SP 4 und 5 und Promotionsstudiengang (auch Schlüsselqualifikation)
„Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“ (Vorlesung/Kolloquium)
Studierende erhalten hier die Gelegenheit, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung interaktiv zu analysieren. Dabei werden unter anderem die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Kommunikation mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Zulässigkeit vollständig automatisierter Verwaltungsentscheidungen sowie die (potenziellen) Nutzungs- und Anwendungsmöglichkeiten von sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ (KI) in der öffentlichen Verwaltung beleuchtet. Die Studierenden sollen anhand der verschiedenen Themen und Fragestellungen einen Überblick über die Chancen und Gefahren im Zusammenhang mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung erhalten.
10.00120 Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung, SP 4 (auch Schlüsselqualifikation), angeboten seit dem Wintersemester 2023/2024
Kolloquium „VerfassungsRecht der Demokratie“ – Arbeiten mit „KI“
Die Veranstaltung „VerfassungsRecht der Demokratie – Arbeiten mit KI“ verfolgt zwei Ziele: Kenntnisse im „Betriebsrecht“ der Demokratie zu vertiefen und Einblicke in die Praxis zu ermöglichen und dazu mit KI arbeiten zu lernen. Nach einer Einführung in die Erstellung juristischer Texte mit der zu nutzenden „KI“, wobei insbesondere das sogenannte „Prompting“ vorgestellt wird, wird jeweils ein Thema vertieft (z.B. Verfassungstreuepflichten im öffentlichen Dienst, Parteifinanzierung durch Private, staatliche Parteifinanzierung). Die Studierenden erstellen dafür mit einer textgenerierenden „KI“ einen Einführungstext zu ihrem Thema und überprüfen ihn mit Blick auf Literatur- und Rechtsprechungsnachweise sowie inhaltliche Qualität. Anhand der studentischen Analyse werden diese Texte dann gemeinsam diskutiert und in die größeren fachlichen Zusammenhänge eingebunden. Die Veranstaltung führt den Teilnehmern vor Augen, wo die Chancen und Risiken des Einsatzes solcher textgenerierenden „KI“ liegen. Dazu gehört z. B. das Problem der „halluzinierenden KI“. Studierende lernen auf diese Weise, worauf man bei ihrem Einsatz in der juristischen Praxis achten muss. Begleitend werden neuere Nachrichten über die Nutzungspraxis, zum Beispiel in Anwaltsschriftsätzen, thematisiert. Derzeit gibt es regelmäßig Berichte über Fehler in Schriftsätzen durch „halluzinierende KI“, aber eben auch neue Start-ups, die bessere juristisch nutzbare „KI“ entwickeln.
10.5523 VerfassungsRecht der Demokratie, SP 5 (auch Schlüsselqualifikation), angeboten seit dem Wintersemester 2025/2026