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Prof. Dr. Jan Oster, LL.M. (Berkeley)

Professor Dr. Jan Oster
© Das Atelier, Mainz

Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Medienrecht, Daten- und Digitalisierungsrecht

Raum: 28/205 (Sekretariat)
 +49 541 969 6451 (Sekretariat)
 ls-oster@uni-osnabrueck.de

Adresse

Universität Osnabrück
FB Rechtswissenschaften
LS Oster
Katharinenstraße 13
49078 Osnabrück

Aktuelles

24.10.2024 : Künstliche Intelligenz und Sicherung der Meinungsvielfalt: Neue Veröffentlichung in der Zeitschrift für das gesamte Medienrecht (AfP)

In dem kürzlich erschienen Aufsatz "Künstliche Intelligenz und Vielfaltssicherung" wird der Rechtsrahmen zur Regulierung von KI aus der Perspektive der Vielfaltssicherung unter Zugrundelegung eines Zusammenspiels der KI-Verordnung,
des Digital Services Acts, des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes sowie des Medienstaatsvertrags untersucht. Als Ausgangspunkt dient die derzeitige Rechtslage auf europäischer sowie nationaler Ebene.

Angeregt wird, das bestehende Potential und die Entwicklungen, welches KI mit sich bringt mit Hilfe einer Erweiterung des nationalen Medienkonzentrationsrechts bis hin zu einer evidenzbasierten Kontrolle seitens der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) zu regulieren.

27.6.2024 : Ansätze zur Regulierung Künstlicher Intelligenz: Vortrag von Professor Jan Oster bei dem KI-Workshop der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)

Bei einem Vortrag im Rahmen des KI-Workshops der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) in Berlin gab Professor Jan Oster am 4. Juni vor über 100 Teilnehmenden zusammen mit weiteren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik einen Überblick über den bestehenden und möglichen künftigen Rechtsrahmen für KI. Er betonte dabei inbesondere die Bedeutung eines Zusammenspiels der Regulierung auf europäischer Ebene mit der Intermediärsregelung im Medienstaatsvertrag.

Hier geht es zur  Pressemitteilung der KEK.

20.02.2024 : Gerichtsstandsvereinbarungen durch AGB im digitalen Geschäftsverkehr: Zwei neue Veröffentlichungen in der Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts (IPrax)

Gleich zwei neue Aufsätze von Professor Jan Oster sind in den vergangenen Monaten in der IPrax erschienen. In Heft 6/2023 geht es um „Einstweilige Maßnahmen grenzüberschreitender Online-Plattformen“. Neben der Besprechung einer Entscheidung des Gerechtshof Amsterdam zu Gerichtsstandvereinbarungsklauseln und ihrer Einordnung im Kontext des Internationalen Privatrechts wird der Sachverhalt auch aus plattformökonomischer Sicht betrachtet.

Auch in Heft 1/2024 hat Professor Oster eine Entscheidung zu Gerichtsstandsvereinbarungen im digitalen Rechtsverkehr besprochen, dieses Mal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Sache Tilman SA ./. Unilever Supply Chain Company AF. Im Mittelpunkt der Betrachtung stand hier die Frage nach der Einbeziehung einer Gerichtsstandsklausel in einen Vertrag mittels eines Hyperlinks auf eine Webseite.

21.11.2023 : Smart Contracts und die „Batterie-Mietbedingungen“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Neue Veröffentlichung in der Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft (ZfPW)

In seinem neuen Aufsatz „Nach der „Batterie-Mietbedingungen“-Entscheidung: Wie geht es weiter mit smart contracts?“ ordnet Professor Jan Oster die Bedeutung digitaler Zugangsbeschränkungen für die private Rechtsdurchsetzung ein. Dabei wird das sachenrechtliche Besitzrecht als Ausgangspunkt für die Gestaltung selbstvollziehender Verträge gesehen. Der Beitrag geht auch auf die Auswirkungen der Entscheidung des BGH auf die Praxis ein und potenzielle Konflikte mit dem staatlichen Gewaltmonopol ein.

25.9.2023 : Die EGMR-Rechtsprechung zur Pressefreiheit: Neuerscheinung zur Presseregulierung

In  „Global Perspectives on Press Regulation, Volume 1: Europe” stellt Professor Jan Oster in seinem Beitrag den Einfluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf die Presse- und Medienfreiheit dar. Er beleuchtet nicht nur die Rolle des Gerichts bei der Entwicklung pan-europäischer Standards und für den Menschenrechtsschutz in der Europäischen Union sowie die Wechselwirkung seiner Rechtsprechung mit derer nationalstaatlicher Gerichte, sondern zeigt auch Grenzen des gerichtlichen Wirkungsbereiches auf. Neben der Beleuchtung des theoretischen Hintergrunds zur Pressefreiheit und des Schutzumfangs medien- und presserechtlicher Privilegien geht der Autor auf Pflichten und Verantwortung im Sinne des Art. 10 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein. Außerdem wird der regulierende Einfluss des EGMR auf das Presse- und Internetrecht thematisiert.

13.6.2023 : Legal Tech - Osnabrücker Gespräche zu zum Unternehmensrecht: Folgen der digitalen Transformation für juristische Ausbildung und Praxis

In Zusammenarbeit mit dem  Institut für Unternehmens und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück und dem  Centrum für Unternehmensrecht (CUR) findet am 21. Juni 2023 ab 17:30 im Helikoniensaal des Botanischen Gartens die nächste Abendveranstaltung aus der Reihe der Osnabrücker Gespräche für Unternehmensrecht unter dem Thema Legal Tech statt.

Nach einführenden Worten von Professor Jan Oster wird in einem ersten Vortrag  Professor Daniel Antonius Hötte von der FH Bielefeld mit dem Titel »Wie geht Recht morgen? Die digitale Transformation und (mögliche) Auswirkungen auf die juristische Ausbildung« darüber referieren, wie die juristische Ausbildung auf die sich verändernden Umstände reagieren muss und welche Kompetenzen zukünftig in den Fokus gestellt werden sollten.

Danach wird der  Rechtsanwalt Dr. Christoph Bielak über »Legal Tech in der Praxis – Erfahrung, Erfolge und sonstige Learnings« berichten. Dabei geht es nicht nur um grundsätzliche Fragen der Anwendbarkeit von Legal Tech in der Kanzleipraxis, sondern auch um eigene Erfahrungen, Erfolge und Misserfolge beim Einsatz von Legal Tech.

Im Anschluss lädt CUR Osnabrück zum gemeinsamen Umtrunk ein. Die Veranstaltung findet hybrid statt, sodass eine Teilnahme per Zoom-Webinar ebenfalls möglich ist. Die Teilnahmegebühr beträgt 50€ (42€ zzgl. USt.). Für Mitglieder des CUR e.V. und deren Beschäftigte sowie Angehörige der Universität und des öffentlichen Dienstes ist die Teilnahme kostenfrei. Fachanwältinnen und -anwälten wird auf Wunsch ein Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO ausgestellt.

Um eine Anmeldung bis zum 19.6.2023 über das  Formular auf der CUR-Homepage wird gebeten.

6.6.2023 : Professor Jan Oster erhält Nominierung für den Hans Mühlenhoff-Preis: Auszeichnung für Verdienste in der akademischen Lehre

Die Studierenden haben Professor Jan Oster rund ein Jahr nach seinem Beginn am Fachbereich für den  Hans Mühlenhoff-Preis für gute akademische Lehre in der Kategorie der Professoren und Professorinnen nominiert. Der von der Universität Osnabrück gemeinsam mit der Hans Mühlenhoff-Stiftung ausgelobte Preis wird jährlich verliehen, um die Bedeutung guter akademischer Lehre für zügige Studienverläufe und hochwertige Abschlüsse hervorzuheben.

Kriterien für eine Nominierung sind u.a. die Aktualität der Lehrinhalte, die Integration von Forschung in die Lehrprozesse und die Herstellung fachübergreifender Zusammenhänge. Professor Oster hält im Sommersemester 2023 neben der Vorlesung im Schuldrecht AT auch Lehrveranstaltungen im Urheberrecht, European Copyright Law, European and International Media Law, eine Einführung in das Recht der Digitalisierung für den LL.B. sowie Recht und Ökonomik.

Über die Auszeichnung entscheidet eine Jury. Dotiert ist sie mit einem Preisgeld von 2.000€. Die Verleihung findet am Donnerstag, den 15. Juni um 17 Uhr im Helikoniensaal des Botanischen Gartens statt.

Professor Oster dankt den Studierenden und fühlt sich sehr geehrt.

5.6.2023 : Legal Tech, oder: vom Wert rechtswidrig handeln zu können - Antrittsvorlesung von Professor Oster

Am 12. Mai hat Professor Jan Oster seine offizielle Antrittsvorlesung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück gehalten. Im Rahmen der hochschulöffentlichen Veranstaltung ging er der Frage nach, welchen Wert die Möglichkeit hat, rechtswidrig handeln zu können. Als Beispiel dafür dienten selbstvollziehende Verträge (sog. Smart Contracts). Dabei zeigte er auf, dass digitale Eingriffe in die Sachherrschaft des Besitzers eine verbotene Eigenmacht begründen und damit das staatliche Gewaltmonopol berühren können. Auch Professorin Johanna Wolff hielt bei der Veranstaltung ihre Antrittsvorlesung, in deren Anschluss bei einem Sektempfang der offizielle Beginn der Lehrtätigkeit gefeiert wurde. Professor Oster dankt für das zahlreiche Erscheinen von Kolleginnen und Kollegen, Angehörigen und Interessierten.