Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die zentrale Kodifikation des österreichischen Zivilrechts. Es regelt insbesondere das allgemeine bürgerliche Recht, also die privatrechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen.

Die Entstehung des ABGB geht auf mehrere Kodifikationsversuche im 18. Jahrhundert zurück, aus denen das ABGB hervorging. Wegweisend waren besonders das Naturrecht, das preußische Allgemeine Landrecht und die Texte des Galizischen Gesetzbuches, welche überarbeitet wurden und aus welchen dann nach der Sanktionierung durch Kaiser Franz I. (1804- 1835) das ABGB entstand. Maßgeblich beteiligt an der Überarbeitung war Franz Anton Felix von Zeiller (1751-1828), der Professor für Naturrecht war. Auch der Code Civil wurde punktuell berücksichtigt.

Das ABGB trat am 1. Januar 1812 zunächst für die gesamten deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie in Kraft, wurde dann aber schrittweise auch in weiteren habsburgischen Gebieten wie u. a. Krakau oder Ungarn eingeführt. Das ABGB wurde in der Republik Österreich grundsätzlich unter Aufhebung von nationalsozialistischen Bestimmungen nach 1945 beibehalten und gilt in veränderter Form bis heute.

Der Aufbau des AGBG folgt dem gaianischen Institutionensystem (Personen, Sachen, gemeinschaftliche Bestimmung). Der Personenbegriff dient auch im ABGB der Zuweisung einer allgemeinen und gleichen Rechtsfähigkeit, sodass jede Person als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt wurde. Dies stellte einen Bruch mit der feudalen Rechtsordnung dar, die oft durch soziale Stände oder Monarchen Privilegien geprägt war und es entstand eine Rechtsgleichheit aller Personen losgelöst von sozialen Rollen. Diese Grundprinzipien, insbesondere die der Privatautonomie und der Gleichheit vor dem Gesetz, gelten noch heute.

Im Laufe der Zeit wurde das ABGB mehrfach reformiert. Insbesondere die sogenannten drei Teilnovellen (1914-16) spielten eine wichtige Rolle bei der Reformierung privatrechtlicher Vorstellungen. Auch im 20. und 21. Jahrhundert im Bereich des Familienrechts, des Erbrechts und des Schuldrechts wurden viele Modifikationen getroffen, um modernen gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden.

Take-away

  • Das ABGB trat am 1. Januar 1812 für die deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie in Kraft, später auch in weiteren habsburgischen Gebieten.
  • Das ABGB folgt dem gaianischen Institutionensystem (personae, res, actiones).
  • Das ABGB stellte einen Bruch mit der feudalen Rechtsordnung dar und führte Rechtsgleichheit und Privatautonomie für alle Bürger ein.
  • Das ABGB wurde mehrfach reformiert, besonders durch die drei Teilnovellen (1914–1916) und Anpassungen im Familien-, Erb- und Schuldrecht im 20. und 21. Jahrhundert.

Quellen

Schlosser, Hans: Europäische Rechtsgeschichte – Privat- und Strafrecht von der Spätantike bis zur Moderne, 5. Aufl. 2023, S. 272–278.

Auer, Marietta: Der privatrechtliche Diskurs der Moderne, 1. Aufl., Tübingen 2014, S. 15–22.

Doralt, Walter: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Handbuch des Europäischen Privatrechts (HWB-EuP 2009),

 https://hwb-eup2009.mpipriv.de/index.php/Allgemeines_B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch (Zugriff: 07.12.2025).

Meissel, Franz-Stefan: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Staatslexikon, Verlag Herder

 https://www.herder.de/staatslexikon/artikel/allgemeines-buergerliches-gesetzbuch/ (Zugriff: 07.12.2025).

Verfasser

Lasse Foitschik, Ayse Köksal, Leonard Lange, Tayyab Mahmood