De Indis (Werk von Francisco de Vitoria)

Das Werk „De Indis“ behandelt eine Vorlesung des Dominikaners Francisco de Vitoria, die er 1539 gehalten hat. In dieser thematisierte Vitoria die Kolonialisierung indigener Völker und das Verhältnis zwischen Christen und Nicht-Christen seiner damaligen Zeit.  „De Indis“ untersucht die (vermeintliche) rechtliche Legitimationsgrundlage für die Fremdherrschaft der Spanier in Amerika und kritisiert die Argumente der Conquista.

 

In seiner Vorlesung widersprach Vitoria der menschenfeindlichen Lehre von Aristoteles, nach der einige Menschen wegen ihrer ,,geringen Fähigkeiten’’ zu Sklaven bestimmt seien. Vitoria argumentierte, dass die indigene Bevölkerung vor der Ankunft der Spanier freie Menschen gewesen waren. Ferner lehnte Vitoria die Kolonialisierungsansprüche der Spanier über die Einwohner Amerikas größtenteils ab. Vitoria sah die indigene Bevölkerung als so weit entwickelt an, dass er auf eine „Vormundschaft“ verzichten wollte. Zudem gelangte er zu dem Schluss, dass die spanische Fremdherrschaft auf einer umstrittenen rechtlichen Argumentation beruhte, die Eroberung mithin göttliches und menschliches Recht verletze.

Auf der anderen Seite sollte der Kontakt zwischen der eingeborenen Bevölkerung und den spanischen Einwanderern nicht gänzlich untersagt werden. Vitoria sprach sich für eine friedliche Koexistenz beider Bevölkerungsgruppen aus. Um dies zu realisieren, versuchte er, bestehende Rechte beider Parteien miteinander in Einklang zu bringen. Die Argumentation von Vitoria in „De Indis“  untergrub zwar den spanischen Herrschaftsanspruch in der Theorie, in der Praxis konnte sie der Ausbeutung und Versklavung der indigenen Bevölkerung jedoch weitestgehend nicht entgegenwirken.

 

„De Indis“ von Vitoria hat eine große Bedeutung für das heutige Völkerrecht.  Vitorias Überlegungen waren wegweisend für völkerrechtliche Fragen wie die Anerkennung von Verträgen zwischen verschiedenen Staaten und den politischen Umgang miteinander.

 

Take-away

  • ,,De Indis’’ ist die Vorlesung, in der Francisco de Vitoria 1539 die Kolonisierung durch die Spanier in Amerika thematisierte.
  • In dieser Vorlesung lehnte Vitoria die Lehre von Aristoteles ab und begründet die Souveränität der indigenen Bevölkerung; eine „Vormundschaft“ dieser sei nicht vertretbar.
  • Eine friedliche Koexistenz sei zwischen beiden Gruppierungen erstrebenswert.
  • Mit seiner Herangehensweise hat Vitoria einen Grundstein für das heutige Völkerrecht gelegt.

Quellen

Jacobs, Raoul, Mandat und Treuhand im Völkerrecht, Göttingen 2004, S. 39, 65 ff.,  https://univerlag.uni-goettingen.de/bitstream/handle/3/isbn-3-930457-58-X/jacobs.pdf;jsessionid=8B6B4DDEC569DC289A19BA790313CF23?sequence=1 (Zugriff: 28.11.2025).

 

Schmidt, Alexander, Fransisco de Victoria, Relectio de Indis, Kommentar, Sonderforschungsbereich/Transregio 294 „Strukturwandel des Eigentums“, Jena 2021, S. 2 f.,  https://www.db-thueringen.de/servlets/MCRFileNodeServlet/dbt_derivate_00064060/Vitoria_de%20Indis_Deu26062024.pdf (Zugriff: 28.11.2025).

 

Brieskorn, Norbert/ Stiening, Gideon (Hrsg.), Francisco de Vitorias „De Indis“ in interdisziplinärer Perspektive, Stuttgart-Bad Cannstatt 2011, S. 3 – 9,  https://media.ebook.de/coverscans/288PDF/28895266_8fce0dbe-7986-46c2-b22e-849d041c89cd.pdf (Zugriff: 28.11.2025).

Verfasser

Benedikt Specht, Ayse Alia Köksal und Moritz Darenberg