Sozialversicherungsgesetzgebung

Die Sozialversicherungsgesetzgebung dienen der kollektiven Absicherung gegen allgemeine Lebensrisiken. Sie beruhen auf dem Prinzip, dass regelmäßig Beiträge eingezahlt werden, um die Versicherten im Schadensfall zu unterstützen. Heutzutage gibt es in Deutschland fünf verschiedene Sozialversicherungen: die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung.

Die Entstehung des Systems der Sozialversicherungen lässt sich bis in die vorindustrielle Zeit zurückverfolgen. Vor dieser Epoche war der Schutz der Bevölkerung teilweise durch familiäre, gesellschaftliche und kirchliche Strukturen gewährleistet. Die Menschen unterstützten sich gegenseitig und die Kirche errichtete Einrichtungen für Menschen in Notlagen.

In der Epoche der Industrialisierung (ab 1815–1835) kam es zu einem Wandel der sozialen Sicherungssysteme. Kausal dafür war unter anderem die Zuwanderung in die Städte, wodurch das Prinzip der gesellschaftlichen Strukturen in Dörfern wegfiel. Außerdem gab es einen starken Reformdruck im 19. Jahrhundert mit Blick auf soziale Fragen. Dabei stellte sich heraus, dass der Staat den sich durch die Industrialisierung geänderten sozialen Bedürfnissen nicht gerecht wurde. Die vielen Risiken, die die in den Fabriken arbeitende Bevölkerung trafen, riefen soziale Fragen auf. Um Konflikte zu vermeiden und Arbeitnehmer zu halten, entschieden sich einige Arbeitgeber freiwillig dazu, ihre Arbeitskräfte abzusichern.

Später kam es zu einem Vorläufer, die sogenannten Knappschaftskassen, die durch ein Gesetz von 1854 zu einem öffentlich-rechtlichen Träger wurden. Dadurch blieb allerdings ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung ungeschützt, was nicht nur soziale Spannungen verstärkte, sondern auch den Willen nach einer staatlichen Absicherung verstärkte. Zuvor hatte der Staat nur begrenzt in wirtschaftliche und soziale Prozesse eingegriffen, solche Themen waren primär die Aufgaben der Kommunen. Öffentliche Hilfe beschränkte sich meist auf Armenfürsorge, welche keinen Rechtsanspruch begründete.

Aufgrund dessen kam es zu Bismarcks Sozialgesetzgebung. Der Staat übernahm Verantwortung für soziale Risiken und organisierte diese über Pflichtversicherungen, beispielsweise das Krankenversicherungsgesetz (1883), Unfallversicherungsgesetz (1884), oder auch die Alters- und Invalidenversicherung (1889). Diese Versicherungen wurden größtenteils durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Dies führte für die Arbeitgeber erstmals zu einer Beitragspflicht für die Unfallversicherung, wodurch der Arbeitgeber sich verpflichtete, für unmittelbare Schadensfälle am Arbeitsplatz aufzukommen.

Take-away

  • Die Sozialversicherungsgesetzgebung beschreibt ein System der kollektiven Absicherung, in dem viele Individuen Beiträge zahlen und dann die Menschen unterstützt werden, die einen Schadensfall erleiden.
  • Die Absicherung entwickelte sich von den familiären, kirchlichen und dörflichen Hilfsnetzwerken hin zu einem durch Bismarcks Sozialgesetzgebung staatlich geregelten System.

Quellen

Verfasser

Mehe Can Mutlu und Nina Prusch